Steuern / Betreuungsabzug für Mittagstisch

glitzerfee2
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 26.03.2004
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Da erhalte ich heute die definitive Steuerveranlagung und staune nicht schlecht. Nachdem der Betreuungsabzug für den Mittagstisch während Jahren anstandslos gewährt wurde, wird er mir neu gestrichen. Begründung: es könne nur die Betreuung nicht aber das Essen abgezogen werden. Die Nachmittagsbetreuung wird weiterhin steuerlich anerkannt. Kennt ihr das? Da ich beruflich im Bereich Kinderbetreuung arbeite, ist mir das Thema sehr wichtig. Mich interessiert, ob eure Steuerbehörde einen Privatabzug von den eigentlichen Kosten machen. Danke für eure Feedbacks...
waldchutz
Dabei seit: 10.04.2008
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Das ist auch bei mir so, leider. Mir wurde sogar das auswärtige Essen gestrichen, da ich zu nah wohne, jedoch nur 20 minuten Mittag mache, damit ich wieder zu Hause bin, wenn meine Kinder von der Schule kommen.

Tja, so ist es.



wer nicht wagt, gewinnt nichts
glitzerfee2
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 26.03.2004
Beiträge: 305
Kannst du mir sagen, wie der Verpflegungsanteil berechnet wird? Wird der von der Schule ausgewiesen? Möchtest du mir sagen, in welchem Kanton du wohnst?
waldchutz
Dabei seit: 10.04.2008
Beiträge: 211
Bei mir wird das auf der Rechnung vom Mittagstisch aufgeteilt in Betreuungs- und Essenskosten. Neu bekomme ich eine Zusammenfassung für die Steuererklärung wo nur die Betreuung drauf ist.

Habe in den früheren Jahren Privatpersonen als Mittagstisch gehabt und auch nur einen Totalbetrag bezahlt für beides, dass wurde mir ebenfalls gestrichen, da nicht ersichtlich sei, für was welcher Betrag bezahlt wurde.

Kanton Freiburg

wer nicht wagt, gewinnt nichts
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Ist bei uns genau gleich. Wir erhalten von der Gemeide, im Auftrag der Schule, vierteljährlich eine Rechnung für Mittagessen inkl. Betreuung.
Mir wurde schon vor Jahren gesagt, dass wir das nicht von den Steuern abziehen können. Würde er hier essen, koste das auch etwas. Ja, aber nicht 15 Fr.

Gerade wir, wo keine andere Möglichkeit haben, als unser Kind auswärts zur Schule zu schicken, finden das nicht fair.

Ich verstehe, dass wenn jemand sein Kind (freiwillig) in eine Privatschule schickt, dies nicht noch von der Gemeinde vergütet wird. Aber, wer sein Kind nicht im Ort zur Schule schicken kann, sollte doch den Abzug fürs Mittagessen abziehen können.

lirumlarum122
Dabei seit: 18.09.2013
Beiträge: 184
Bei uns im Kanton SG kann man den Gesamtpreis pro Mittagstisch um den Verpflegungsanteil von 8.-/Tag kürzen und dann in Abzug bringen.
glitzerfee2
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 26.03.2004
Beiträge: 305
Danke für euer Feedback. In der Zwischenzeit habe ich noch etwas gegoogelt und es wird tatsächlich je nach Kanton eine Korrektur für das Essen gemacht. Nur steht in unserm Steuergesetz nur Kosten für Betreuung und bis anhin wurde die gesamte Dienstleistung sprich Betreuung und Verpflegung anerkannt. Bin gespannt wie das weitergeht..