moca
ThemenerstellerIn
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Soviel ich verstehe ist im Kt. SG bei Schenkungen von nicht verwandten Personen ein Freibetrag von Fr. 10'000.- (oder eben nur 5'000.-, wer weiss es genau?). Heisst das, dass man in der Steuererklärung einen Betrag bis zu diesem Freibetrag gar nicht angeben muss, oder muss man bei der Steuererklärung immer alle Schenkungen angeben, auch wenn sie noch unter den Freitbetag fallen würden? Wer kennt sich da aus und könnte mich kurz aufklären, im Internet versinke ich in der Fülle der Infos ohne wirklich darauf eine Antwort zu finden!
Man begegnet sich im Leben immer zweimal....