Steuern Kt. SG: Schenkungssteuern bei nicht Verwandten, wer kennt sich aus?

moca
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 15.11.2004
Beiträge: 3
Soviel ich verstehe ist im Kt. SG bei Schenkungen von nicht verwandten Personen ein Freibetrag von Fr. 10'000.- (oder eben nur 5'000.-, wer weiss es genau?). Heisst das, dass man in der Steuererklärung einen Betrag bis zu diesem Freibetrag gar nicht angeben muss, oder muss man bei der Steuererklärung immer alle Schenkungen angeben, auch wenn sie noch unter den Freitbetag fallen würden? Wer kennt sich da aus und könnte mich kurz aufklären, im Internet versinke ich in der Fülle der Infos ohne wirklich darauf eine Antwort zu finden!

Man begegnet sich im Leben immer zweimal....
*babalu*
Dabei seit: 26.10.2007
Beiträge: 370
Ruf doch einfach beim Steueramt an, die geben dir sehr gerne Auskunft!

Nimm es wie es kommt, du kannst es eh nicht ändern
hexenbesen
Dabei seit: 21.07.2002
Beiträge: 121
Grundsätzlich muss man in der Steuererklärung ALLE Einkünfte und Vermögenswerte angeben.
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Ich würde auch sagen, wie @hexenbesen, dass der gesamte Betrag auf der Steuererklärung deklariert werden muss. Ist tatsächlich ein Teil davon steuerfrei, so wird dies anders verrechnet. Ich frage jeweils auf der Gemeinde Steuerverwaltung nach.
moca
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 15.11.2004
Beiträge: 3
Tja, gestern um 22.00 nahm beim Steueramt eben niemand mehr das Telefon ab!!
Wenn eine Familie übers Jahr immer mal wieder einen Zustupf bekommt, ob man da jeden 500.-er oder 1000.-er aufführen muss, oder eben erst, wenn es mal ein ganz grosser Betrag ist, der über den Freibetrag geht?

Man begegnet sich im Leben immer zweimal....
goodie31
Dabei seit: 04.04.2002
Beiträge: 2079
Schenkungssteuerfrei sind Beträge unter 10'000 von *Fremden*. Innerhalb der Familie sinds 25'000 Fr.
goodie31
Dabei seit: 04.04.2002
Beiträge: 2079
Der Betrag ist normal als Vermögen in der Steuererklärung zu deklarieren. Soweit ich aber weiss muss ja alles deklariert werden nur Steuern bezahlst du dann keine auf den Betrag wenns unter 10'000 Fr. ist.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
hier werden halbwahrheiten oder halbfalschheiten usw. niedergeschrieben und vermutet.
die schenkungssteuern sind KANTONAL geregelt und dementsprechend herrschen grosse unterschiede.

vernünftigstes vorgehen: steueramt anfragen. sind schenker und beschenkte nicht im selben kanton wohnhaft, würde ich beiderorts nachfragen.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
goodie31
Dabei seit: 04.04.2002
Beiträge: 2079
Thomas, da ich selber im Kt. St. Gallen geerbt habe und nachgefragt habe wie das ist mit der Schenkungststeuer stimmt das schon, so hat es mir die Frau weiter gegeben vom Steueramt in St.Gallen, hab persönlich dort nachgefragt.
moca
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 15.11.2004
Beiträge: 3
Falls sich noch jemand für diese Frage interessiert:

Ich habe jetzt auf dem Steueramt St. Gallen nachgefragt und folgende Antwort bekommen:

Es exisiert keine gesetzliche Grundlage, dass man jede 500.-/1000.- die man geschenkt bekommen hat in den Steuern angeben muss, ausser wenn es pro SCHENKER höhere Beträge sind, aber auch da git es keine Regel aber welchem Betrag, einfach so ein Gutdünken wenn es einige Tausend sind, oder eben nat. wenn es über den Freibetrag hinausgeht und Schenkungssteuern anfallen, aber für kleinere Beträge gibt es eigentlich keine feste Regel.

Tja, und da meint man, alles sei hieb- und stichfest geregelt hier in der Schweiz.

Man begegnet sich im Leben immer zweimal....