sturer vermieter

fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
Ahja, der Vermieter MUSS und der Vermieter SOLL. Kein Wunder, hast Du so Mühe, eine Wohnung zu bekommen icon_redface.gif

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
*nichtweiterweiss*
Dabei seit: 24.06.2007
Beiträge: 1
Wird eine Firsterstreckung bis zu einem Jahr gewährt, so beträgt die Kündigungsfrist während der erstreckten Frist einen Monat.

Mehr dazu:

Art. 272d

V. Kündigung während der Erstreckung

Legt der Erstreckungsentscheid oder die Erstreckungsvereinbarung nichts anderes fest, so kann der Mieter das Mietverhältnis wie folgt kündigen:
a.bei Erstreckung bis zu einem Jahr mit einer einmonatigen Frist auf Ende eines Monats;
b.bei Erstreckung von mehr als einem Jahr mit einer dreimonatigen Frist auf einen gesetzlichen Termin.

Bei der Schlichtungsverhandlung ist es ja aber so, dass man versucht, eine möglichst gute Lösung für beide Parteien zu finden. So ist der Vermieter meist schon bereit einen Kompromiss zu finden.

Denn wenn die Frist erstreckt wird, so bleibt dem Vermieter ev. nur eine Partei in der Liegenschaft, die ganzen Renovierungsarbeiten verzögern sich aber ev. um mehrere Monate. Dabei verliert der Vermieter wohl mehr als bloss eine Monatsmiete. Es ist also durchaus denkbar, dass der Vermieter euch da schliesslich entgegen kommt. Natürlich wird er das nicht an die grosse Glocke hängen, da er natürlich auch möchte, dass noch möglichst viele Parteien möglichst lange Miete bezahlen.

Viel Glück

Pippi (mein login spinnt...)