Tagesmutter Lohn und Abzüge

knuddel
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 19.03.2003
Beiträge: 135
Hallo,wer kann mir sagen was für einen Lohn ich der Tagesmutter geben MUSS??
Sie kommt jeden Morgen zu mir und wartet bis meine Tochter aufwacht,dann ist sie den ganzen tag frei,sie darf zu sich nach Hause mit ihr.Auch Hausarbeit braucht sie nicht zu machen.Es sind pro Tag gut 11 Std. MO-Fr.
Wie sieht es mit den Abzügen aus'?Ausser AHV.NBU.??

Lebe Deinen Traum
Gelöschter Benutzer
Ich hatte 8.- pro Std. pro Kind. Die Kinder wurden mir aber gebracht. Dann kommen noch die Mahlzeiten hinzu.
Gelöschter Benutzer
Ich würde übrigens nicht sagen, dass die Tamu dann "frei" hat, schliesslich hat sie ja die Verantwortung für deine Tochter oder? Spielt mit ihr oder unternimmt sonst schöne Sachen mit ihr.
knuddel
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 19.03.2003
Beiträge: 135
@Vertrauen....mit "frei" meine ich auch nicht das sie nichts macht,ich meine, das sie keinen festen Vorgabe Plan hat was sie zu tun hat,das sie seöber endscheiden kann,ob sie mit ihr einkaufen geht oder zu Hause ist und spielt!!!!

Lebe Deinen Traum
Gelöschter Benutzer
Eben, dann würde ich 8.- pro Std. plus Mahlzeitenentschädigung zahlen.
black
Dabei seit: 05.02.2006
Beiträge: 107
Wie ist es, wenn man 4 Kinder der selben Familie betreut, gibt es dann eine Tagespauschale?
Gelöschter Benutzer
black, ich denke, dass muss man mit der abgebenden Familie besprechen. Ich hatte ein Geschwisterpaar und hatte pro Kind 8.-, dafür inkl. Mahlzeiten.
unbekannt
Dabei seit: 08.12.2009
Beiträge: 529
Der Lohn von @Vertrauen ist auf der Basis einer Tagesmutter.
Du hast jedoch eher eine Nanny. Nannys verdienen in der Regel einiges mehr als eine Tagesmutter, da Nannys extern arbeiten und die Kinder nicht im eigenen Haushat betreuen.

Von daher würde ich deine Nanny anfragen, welche Gehaltsvorstellungen sie hat (eine Nanny verdient zwischen 20.- und 28.- pro Stunde).
Nicht zu vergessen sind dann auch noch die AHV, die du auch abrechnen musst (auch bei einem Tagesmutterlohn wie bei @vertrauen).
Gelöschter Benutzer
AHV muss ab einem Einkommen im Nebenverdienst am 2200.- pro Jahr einbezahlt werden.
Gelöschter Benutzer
sollte natürlich heissen: ab und nicht am...