Todesfall während Trennungszeit

fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
eheparnter bleiben bis zur scheidung, also auch während der trennung, erbberechtigt.

die erbqoute bei ehegatten beträgt 50% wenn sie mit kindern teilen müssen, wie im konkreten fall.
von diesen 50% ist die hälfte pflichtteilgeschützt. das heisst, sie erhalten von der quote mindestens die hälfte, über die andere hälfte könnte der erblasser verfügen und sie z.b. den kindern zuweisen.

um einen gesetzlichen erben zu enterben, bedarf es einiges. geht also nicht einfach mal so.

moni1,
ich würde dir auch anraten, bei einem notar oder anwalt die genaueren umstände und möglichkeiten abklären zu lassen.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
sinalco

das stimmt nicht so nicht. der NOCH-ehepartner, also solange nicht geschieden, ist nach wie vor erbberechtigt und pflichtteilgeschützt.
da nützen letztwillige verfügungen oder testamente nix ...

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Aly
Dabei seit: 16.10.2002
Beiträge: 64
muss das ganze wirklich handschriftlich geschrieben sein?
Alphornlady
Dabei seit: 14.10.2010
Beiträge: 73
Ja, Testamensverfügungen müssen zwingen handschriftlich sein. Wenn es mit der Schreibmaschine oder per Compi getippt wurde, könnte das Testament ansonsten sehr einfach angefochten und als unecht angesehen werden. Es ist wichtig, dass das Schriftbild (bei jedem Menschen anders, so wie der DNA-Profil und der Fingerprint) ersichtlich ist. Wenn es nur handschriftlich unterschrieben wurde, gilt es als ungültig. Man kann bei einem handschriftlich verfassten Testament auch ablesen, ob das Testament durch einen Menschen verfasst wurde, der noch alle Sinne beisammen hat. Graphologen sind speziell ausgebildete Fachpersonen welche sich vom Schriftbild eines handgeschriebenen Textes ein recht genaues Bild über den Verfasser machen können. Testamente werden häufig Graphologen zur Prüfung vorgelegt. Ist der Verfasser des Testaments wirklich derjenige? Wurde das Testament gefälscht, abgeändert?

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fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
stimmt nicht ganz, alphornlady:

http://www.notariate.zh.ch/not_erb_tes_for.php

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Aly
Dabei seit: 16.10.2002
Beiträge: 64
ok. dann müssen wir dies noch nachholen. tut auch gut wieder einmal von hand zu schreiben icon_wink.gif
Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 1243
unglaublich, was wieder einmal alles erzählt wird...

moni, wende dich an die unentgeltliche rechtsberatung, oder einen notar.

dann kommts gut icon_smile.gif
Moni1
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 27.03.2002
Beiträge: 196
also um etwas klarzustellen...

in meinem Fall wäre es ganz bestimmt nicht so, dass mein Mann das geerbte Geld für die Kinder einsetzen würde, würde er sie überhaupt zu sich nehmen (im Falle meines Ablebens)....

die Situation mit den Kindern (wo sie dann betreut sind, wenn ich jetzt sterben würde) bleibt ja auch dieselbe, wenn wir geschieden sind....

es geht weder um Angst noch um Drohungen, sondern einfach um diese Frage und die entsprechenden Fakten und dass ich mir darüber Gedanken mache, weil ich in 1. Linie die Kinder abgesichert haben möchte und nicht meinen Mann....weil der von Seiten seiner Eltern genug Kohle hat aber dennoch an den Kindern nicht grosses Interesse zeigt....
Gelöschter Benutzer
Moni, es gibt auch alle vierzehn Tage in deiner Region eine kostenlose Rechtsberatung der Anwaltskammer.
Alphornlady
Dabei seit: 14.10.2010
Beiträge: 73
Hallo Thomas Fisler, ja eigentlich hast Du ja Recht. Ich möchte einfach mal erzählen, wie es in unserem Familienkreis abgelaufen ist. Der Erblasser hat ein auf Schreibmaschine getipptes Testament hinterlassen, weder von einem Notar noch von einem Anwalt beglaubigt. Nur die Unterschrift war handschriftlich. Einer der Erben hat das Testament angefochten weil es nicht handschriftlich war und er glaubte, dass das Testament gefälscht war. Der Graphologe, welcher das Dokument vorgesetzt erhielt konnte nicht mit 100 %-iger Sicherheit sagen, ob das Testament echt ist oder nicht. Es waren zu wenige handschriftliche Buchstaben um es zu verifizieren. Der Erbfall kam vor Gericht. Der Richter entschied, dass das Testament ungültig sei da zuwenig Hinweise für Authentizität. Es ging dabei um sehr viel Geld, um einen Bauernhof mit Ländereien.
Die Erbengemeinschaft streitet noch heute um das Erbe - die ganze Familie ist zerstritten. Jeder misstraut jedem. Eine äusserst unangenehme Situation.
Deshalb: ich persönlich würde anraten, solchen Problemen aus dem Weg zu gehen und das Testament handschriftlich zu schreiben, damit es auch absolut authentisch ist und ein Graphologe genug Material hat um es zu überprüfen.
Es ist extrem schlimm, wenn eine Familie wegen eines Erbstreites derart verfeindet ist und jeder jedem ans Bein pinkelt. Das ist eine extrem unangenehme Situation.

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