
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
eheparnter bleiben bis zur scheidung, also auch während der trennung, erbberechtigt.
die erbqoute bei ehegatten beträgt 50% wenn sie mit kindern teilen müssen, wie im konkreten fall.
von diesen 50% ist die hälfte pflichtteilgeschützt. das heisst, sie erhalten von der quote mindestens die hälfte, über die andere hälfte könnte der erblasser verfügen und sie z.b. den kindern zuweisen.
um einen gesetzlichen erben zu enterben, bedarf es einiges. geht also nicht einfach mal so.
moni1,
ich würde dir auch anraten, bei einem notar oder anwalt die genaueren umstände und möglichkeiten abklären zu lassen.
die erbqoute bei ehegatten beträgt 50% wenn sie mit kindern teilen müssen, wie im konkreten fall.
von diesen 50% ist die hälfte pflichtteilgeschützt. das heisst, sie erhalten von der quote mindestens die hälfte, über die andere hälfte könnte der erblasser verfügen und sie z.b. den kindern zuweisen.
um einen gesetzlichen erben zu enterben, bedarf es einiges. geht also nicht einfach mal so.
moni1,
ich würde dir auch anraten, bei einem notar oder anwalt die genaueren umstände und möglichkeiten abklären zu lassen.
Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.