*Plüsch*
Dabei seit: 20.04.2010
Beiträge: 247
Wir haben damals die Wohnung auf mich überschrieben und mein Exmann bekam von der Bank einen Schuldschein. Zudem konnte ich von meinen Eltern etwas Geld bekommen, das als Anzahlung an meinen Exmann überwiesen wurde, und ein bisschen was konnte ich auch selber noch locker machen. Zins musste ich keinen zahlen, das war sein Entgegenkommen, der Kinder wegen, aber Zins auf die Schulden wäre evtl, noch eine Option, je nach Höhe.
Zudem hatte ich eine Klausel im Scheidungsurteil, dass ich ab Oberstufe der Kinder mit der Rückzahlung der Schulden beginnen musste, ebenfalls, falls ich in der Wohnung mit einem Mann zusammenziehen würde, und bei Verlassen der Wohnung hätte ich verkaufen und den Schuldschein abzahlen müssen. So hätten die Kinder wenigstens bis Ende Primarstufe in der gewohnten Umgebung bleiben können.
Im Nachhinein bin ich aber nicht mehr sicher, ob das nur ideal war. Ich fühlte mich erst wieder richtig befreit, als ich auch aus den vier Wänden raus war, die ich mit meinem Ex zusammen gebaut hatte. Für die Kinder war es aber sicher gut.
Zudem hatte ich eine Klausel im Scheidungsurteil, dass ich ab Oberstufe der Kinder mit der Rückzahlung der Schulden beginnen musste, ebenfalls, falls ich in der Wohnung mit einem Mann zusammenziehen würde, und bei Verlassen der Wohnung hätte ich verkaufen und den Schuldschein abzahlen müssen. So hätten die Kinder wenigstens bis Ende Primarstufe in der gewohnten Umgebung bleiben können.
Im Nachhinein bin ich aber nicht mehr sicher, ob das nur ideal war. Ich fühlte mich erst wieder richtig befreit, als ich auch aus den vier Wänden raus war, die ich mit meinem Ex zusammen gebaut hatte. Für die Kinder war es aber sicher gut.