unterhalt?

Colette
Dabei seit: 24.05.2002
Beiträge: 775
@slider
habt ihr denn das gemeinsame sorgerecht oder du das alleinige? beim alleinigen muss ja wohl sehr viel deinerseits schief laufen, dass dein ex dir das streitig machen kann, zudem bietest du ja deiner tochter die "perfekte" familie und er offenbar nicht.
Colette
Dabei seit: 24.05.2002
Beiträge: 775
upps, da wollte ich noch was schreiben.

rechne doch mal ganz sec durch, vor allem im fall was dir dein jetztiger partner zahlen müsste, abzüglich betreuungskosten für euer gemeinsames kind. einkommen knapp halten (dein partner könnte ja auch den job verlieren), ausgaben hoch halten (krippe etc.), dann hättest du was in den händen, wenn dein ex auf die wahnwitzige idee kommen könnte, besser für seine tochter sorgen zu können, bzw. könntest den kopf frei bekommen.
slider12
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 21.01.2007
Beiträge: 3399
ich hab das alleinige sorgerecht. neinei perfekt das gibts nicht aber für sie ist perfekticon_smile.gif und nein ich hab oder wir haben uns nix zu schulden kommen lassen es steht auch echt nicht zur frage....aber es ist immoment einfach schwer....schwer zu beschreiben aber er gibt uns das gefühl er sei besser er sucht.

wie gesagt es war eine frage und mein bauchgefühl das es beantwortet haben möchteicon_smile.gif

nichts ist unmöglich!
slider12
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 21.01.2007
Beiträge: 3399
es wäre in jedem fall mehr wie 450.- aber eben der betrag ist mir auch nicht so wichtig.....mir gings eher darum ob mein jetziger mann den meine tochter finanzieren müsste wenn ich nicht arbeite....kein betrag wäre zu hoch das dürft ihr nicht falsch verstehen mein mann zahlt ja jetzt schon für meine tochter ist auch ober klar sie ist ja unsere tochtericon_smile.gif mein ex könnte uns gar nicht den lebensstandart geben.

nichts ist unmöglich!
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
Ehrlich gesagt habe ich ja konkret Ahnung wie das in der Praxis gehandhabt wird, aber:
Wenn die Frau mit dem neuen Partner verheiratet ist und nicht arbeitet, dann hat sie zwar kein eigenes Einkommen, aber über die Gütergemeinschaft gehört ihr genau die Hälfte des des Einkommens vom neuen Ehemann und wenn sie eigne Verpflichtungen hat, dann müsste sie diesen mit diesem Geld auch nachkommen. Natürlich immer vorausgesetzt, sie kommen über das eigene Existenzminimum hinaus. Der neue Mann hat mit ihr ja auch eine "Arbeitskraft" zu Hause zum kochen, waschen, bügeln, die er ansonsten nicht bezahlen muss. Bei einem Mann der Alimenten bezahlt und wieder verheiratet ist, wäre die Hälfte davon ja auch Errungenschaft der Frau und sie finanziert somit seine Kinder aus 1. Ehe in direkter Form ebenfalls mit.
Daher wäre es nur absolut Fair, wenn auch eine Frau, die zwar kein eigener Lohn hat, aber mit einem neuen Partner wohnt oder verheiratet ist alimenten bezahlen muss, vom "gemeinsamen" Einkommen.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
Ehrlich gesagt habe ich ja konkret KEINE Ahnung

auch keine Ahnung wo sich das KEINE verflüssigt hat icon_wink.gif

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
Smile79
Dabei seit: 07.04.2009
Beiträge: 2397
sorry, slider
hatte dich falsch verstanden.
enemenemuh
Dabei seit: 27.09.2004
Beiträge: 810
Schulde noch eine antwort icon_wink.gif
wir zahlen den kinder alimente (steht im gerichtsbeschluss wirklich als alimente) sprich jeder zahlt in den "pott". Damit wird alles bezahlt was so ansteht. darüber zahlt jeder die lebenskosten der kinder im eigenen haushalt selber. Alles klar?
Damit ist auch klar, dass ich meinem ex nicht einfach sagen konnte: "sorry du musst meine alimente übernehmen, ich bin jetzt gerade in der kleinkindpause...."

Ein Krieger gibt das was er liebt nicht auf, Er findet die Liebe in dem was er tut! (peaceful warrior)
slider12
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 21.01.2007
Beiträge: 3399
danke erstmal für alle antworten ihr seit echt super!

aha ihr teilt euch auch kleider,hobbys usw und da die kinder eh 2wwochen bei jedem sind ist ausgeglichen

find ich gut!

nichts ist unmöglich!
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@slider23
… nach teilweiser Lektüre der Beiträge…
Grundsätzlich fällt ein Partnerunterhalt weg. Ausnahme kann jedoch sein, dass der Mann seiner Ex-Partnerin auch wenn die Kinder bei ihm leben, z.B. als Kompensation von Vorsorgeansprüchen dennoch Unterhalt zahlen muss.
In der von Dir beschriebenen Situation kommen zwei wesentliche Grundsätze zum Tragen:
1. Ein gemeinsames Kinde hat gegenüber seinen Eltern Anspruch auf Unterhalt im Rahmen der jeweiligen Leistungsfähigkeit und 2. Partner (auch neue)sind sich gegenseitig zu Beistand (auch finanziell) verpflichtet.
Jener Elternteil, bei welchem das Kind lebt (geschlechterunabhängig) leistet seinen Teil teilweise in Form von Betreuung (Arbeitsleistung) und teilweise finanziell (Kostenübername Wohnanteil, Ver-sicherungen, etc.). Der andere Elternteil leistet seinen Teil primär finanziell, wobei dieser –wie Thomas Fisler richtig sagt – nicht am effektiven Einkommen gemessen wird sondern an jenem, welche er/sie erzielen könnte. In der theoretischen Unterhaltsberechnung entsteht also damit ein finanzieller Anspruch des Kindes gegenüber dem nicht obhutsberechtigten Elternteil, unabhänig ob dieses das angenommene Einkommen tatsächlich erzielt oder nicht.
Bleibt die Frage, wie ein nicht obhutsberechtigter Elternteil, welcher in einer neuen dauernden Partnerschaft (Ehe oder gefestigtes Konkubinat) lebt und keiner Erwebstätigkeit nachgeht, seine finanzielle Verpflichtung dem Kind gegenüber erfüllt:
Hier wird es, wie Thomas Fisler auch schreibt, absolut individuell und richtet sich primär nach den Gründen, weshalb diese unterhaltsverpflichtete Person nicht erwerbstätig ist. Bleibt sie z.B. zu Hause, weil sie mit dem neuen Partner ein gemeinsames Kleinkind hat, wäre ihre Leistungsfähigkeit eingeschränkt. Dabei würde der Unterhalt tiefer angesetzt und würde sich – analog bekannter Muster – mit den zunehmenden Möglichkeiten der Erwerbstätigkeit erhöhen. Bleibt sie z.B. aus freiem Entscheid der neuen Partnerschaft einfach so zu Hause, kämen wir in die Nähe von Plutos Argumentation.
Der neue Partner muss klar damit rechnen, dass er indirekt mit dem Einkommen in die Unterhaltsberechnung einbezogen wird. Mit der neuen Partnerschaft sinkt z.B. der in der Berechnung verwendete Grundbedarf der unterhaltsverpflichteten Person, was sich direkt auf die Höhe der Unterhaltsverpflichtung auswirkt. Zudem wirkt, wie oben erwähnt, die Verpflichtung, sich in der Partnerschaft beizustehen.
Was wirklich in einem Gerichtsverfahren dabei rauskäme, ist schwer abzuschätzen. Dies hängt von den Parteivertretungen, der Einstellung des Gerichtes (bei welcher es enorme Unterschiede gibt), vom Verhalten der Parteien und deren Begründungen etc. etc. ab.
@colette
Hypothetische Berechnungen können allenfalls Grundlage dafür sein, wie eine betroffene Person ihre Argumentation aufbaut. Hingegen: Tipps wie "Einkommen knapp halten" halte ich für wenig sinnvoll. Sollte es zu einem Verfahren kommen, stützt sich das Gericht primär auf das, was in den Steuerunterlagen aufgeführt ist und wenn ihm dies zu tief erscheint und die Gegenpartei ausreichend darauf aufmerksam macht darauf, was die Person an Einkommen erzielen könnte und nicht was sie erzielt.