Unterhaltsbevorschussung, Erfahrungen gesucht.

Bialletti
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 02.06.2010
Beiträge: 12
Ja dieser Papierkrieg bleibt uns nicht erspart, da hast Du recht.
Gelöschter Benutzer
Es gibt immer Papierkram zu erledigen, wenn man Steuergelder in Anspruch nehmen will - was genau findest Du denn daran so besonders?
Yvonne
Dabei seit: 31.12.2001
Beiträge: 676
@Bialletti
Irgendwie steh ich auf dem Schlauch.
Du schreibst einerseits, dass ihr euch die Kosten für eure Tochter partnerschaftlich teilt.
Andererseits schreibst du, dass er den Unterhalt nicht zahlen kann?
Passt irgendwie nicht.
Grundsätzlich brauchst du einen Unterhaltsvertrag/Scheidungsurteil oä. wo die Unterhaltsbeiträge festgehalten sind. Und natürlich auch einen Grund, warum du die Bevorschussung möchtest. Berücksichtigt wird auch dein Einkommen/Vermögen und jenachdem hast du die Bevorschussung zu gut oder eben nicht. Das sind dann Schulden, die dein ehemaliger Partner bei deiner Wohngemeinde hat. Beantragen musst du es bei deiner Wohngemeinde, wie schon gesagt wurde.
Gruess Yvonne
unbekannt
Dabei seit: 08.12.2009
Beiträge: 529
@alle

Wenn sie schreibt dass sie sich alle Kosten teilen, dann sprechen wir ja vermutlich von einem relativ hohen Betrag.
Und ich vermute mal, dass selbst wenn ihr einen Vertrag habt, die Gemeinde den Betrag nicht aktzeptieren muss. Und nur den Betrag nimmt, den auch ein Gericht beschliessen würde (bei einem Kind 13-15% des lohnes des Mannes).
Oder sehe ich das falsch?

"wir teilen uns die Kosten unserer Tochter (Essen, Wohnen, KK, Fremdbetreuung, Kleider Minimalbetr. Budgetberatung"

Nur nicht damit Bialletti und ihr Ex denken, dass sie so zu einem "Einkommen" kommt und er nicht bezahlen muss. Denn wenn ich das für mein Kind ausrechnen würde, dann käme sicher ein Betrag von fast 2000.- zusammen und den wird die Gemeinde wohl nicht bevorschussen.
Moni1
Dabei seit: 27.03.2002
Beiträge: 196
auf Bevorschussung hast du nur dann ein Recht, wenn entweder ein Unterhaltsvertrag infolge Scheidung besteht oder aber bei einer Trennung ein Eheschutzverfahren eingeleitet wurde - hast du all das nicht, gibt es meiner Meinung nach KEINEN Bevorschussung und du hast kein Recht darauf, dass dir die Gemeinde beim Eintreiben des Unterhalts behilflich ist.
Gelöschter Benutzer
Der Betrag für die Bevorschussung von Unterhaltsansprüchen für Kinder ist begrenzt, in der Mehrheit der Kantonen entspricht er der einfachen Waisenrente der AHV.
Für die Bevorschussung ist ein beglaubigtes Urteil oder ein von der VB genehmigter Unterhaltsvertrag nötig.
ljuba
Dabei seit: 31.07.2004
Beiträge: 227
Also mich verwirrt Dein Posting etwas. Du schreibst ihr teilt Euch alle Kosten, dann möchtest Du eine Bevorschussung und denkst aber auch noch an die Konsequenzen für den Vater?

Wie schon gesagt, ihr müsst eine Trennungsvereinbarung machen. Und die Alimentenbevorschussung klappt nur wenn Du kein hohes Einkommen hast und sie kann auch tiefer sein als der Betrag der vereinbart wurde.

Kein Ereignis ist vollkommen, erst die Erinnerung macht es dazu.
Bialletti
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 02.06.2010
Beiträge: 12
@Rosenhuhn: Nichts.

@Yvonne_obs jemand anderem passt oder nicht, es ist so. Stell Dir vor es gibt auch Getrenntlebende die versuchen miteinander statt gegeneinander zu arbeiten icon_wink.gif.

@unbekannt_nein ein Einkommen erhoffen wir uns nicht. Ich würde die Alimentenbevorschussung auch wirklich nur beantragen, wenn es nicht mehr anders geht. Und so wies aussieht wird es leider so sein. Wir sind weit unter dem Betrag, den Du nennst, da hab ich ja nochmal Glück gehabt icon_smile.gif. Aber danke für Deinen Hinweis!


@Rosenhuhn nochmal: Das kann ich alles auf der Website der Alimentenhilfe nachlesen. Aber danke icon_smile.gif.

@Moni1: auch Kinder unverheirateter Partner, resp. getrennter Eltern haben Anrecht auf Alimente und so unter bestimmten Umständen sicherlich auch auf die Bevorschussung.
Moni1
Dabei seit: 27.03.2002
Beiträge: 196
@Bialetti
ja, sicher haben auch getrennt lebende und unverheiratete Mütter/Väter Recht auf Alimenten(bevorschussung)

ABER eben nur wenn ein Vertrag oder eine schriftliche Vereinbarung besteht.

wenn du nichts in der Hand hast, hast du kein Recht auf Bevorschussung
Yvonne
Dabei seit: 31.12.2001
Beiträge: 676
Bialletti

Du hast mich falsch verstanden. Ich finds ganz toll, dass ihr euch das Eltern-sein auch trotz Trennung partnerschaftlich teilt.

Was mich irritiert, ist der Widerspruch:
- ihr teilt euch die Kosten partnerschaftlich
- dein Ex-Partner kann nicht zahlen

DAS geht für mich nicht auf.

Wenn ihr - wie eingangs von dir geschrieben - die Kosten partnerschaftlich teilt, würde sich aber die Bevorschussung erübrigen.

Gruess Yvonne