GabrielaA
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Ein guter Kollege von uns lernt es wohl nie:
Er war Anfang 20, als sie nach einer flüchtigen Bekanntschaft schwanger wurde. Die Beziehung hielt nicht lange, sie trennte sich von ihm und zog nach Deutschland. Etwa 5 Jahre später dasselbe, auch hier nach 5 Jahren trennt sie sich von ihm. Für das 2.Kind, wohnhaft in der CH, bezahlt er Fr. 800 monatlich. Nun hat sie der ersten Ex-Freundin gesteckt, dass er ihr ebenfalls 800 Fr. monatlich bezahlen muss, was er nicht tut. Er zahlt ihr etwa 600 Fr. da das Leben in Deutschland billiger sei.
Diese Zahlungen nach Deutschland wurden nicht von einem Richter oder Notar festgelegt. Beim 2.Kind wäre das durch einen Vertrag offiziell geregelt worden. Wer diese Zahlen festlegte, entzieht sich meines Wissens. Jedenfalls droht die 1.Freundin mit Gericht, er müsse ihr gleich viel zahlen, wie der andern Frau, und nachzahlen für die verpassten 10 Jahre. Er hat total Panik, da selber verschuldet, kein Erspartes...
Kann die Ex Freundin einfach so den gleichen Unterhaltsbetrag wie für die andere Frau verlangen?
Er war Anfang 20, als sie nach einer flüchtigen Bekanntschaft schwanger wurde. Die Beziehung hielt nicht lange, sie trennte sich von ihm und zog nach Deutschland. Etwa 5 Jahre später dasselbe, auch hier nach 5 Jahren trennt sie sich von ihm. Für das 2.Kind, wohnhaft in der CH, bezahlt er Fr. 800 monatlich. Nun hat sie der ersten Ex-Freundin gesteckt, dass er ihr ebenfalls 800 Fr. monatlich bezahlen muss, was er nicht tut. Er zahlt ihr etwa 600 Fr. da das Leben in Deutschland billiger sei.
Diese Zahlungen nach Deutschland wurden nicht von einem Richter oder Notar festgelegt. Beim 2.Kind wäre das durch einen Vertrag offiziell geregelt worden. Wer diese Zahlen festlegte, entzieht sich meines Wissens. Jedenfalls droht die 1.Freundin mit Gericht, er müsse ihr gleich viel zahlen, wie der andern Frau, und nachzahlen für die verpassten 10 Jahre. Er hat total Panik, da selber verschuldet, kein Erspartes...
Kann die Ex Freundin einfach so den gleichen Unterhaltsbetrag wie für die andere Frau verlangen?