Versteuern von Privatverkäufen Ricardo

taxi101
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 17.09.2005
Beiträge: 37
Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage zur Versteuerung von Privatverkäufen über Ricardo. Ich verkaufe für meine Mutter und meine Tante ihre alten Sachen die sich nicht mehr wollen, dass Geld kommt schlussendlich nicht mir zu gute sondern meiner Mutter und meiner Tante. Es sind Dinge die sie im Laufe ihres Lebens meist für teures Geld (das ja schon versteuert worden ist) selber erworben haben, und jetzt zu einem Bruchteil weiter verkauft wird. Da es hald schon viele Sachen sind, die sich im Laufe eines Lebens ansammeln, kommt jetzt auch schon ein Rechter Batzen zusammen, dass zuerst auf mein Konto eingezahlt wird und dann zu meiner Mutter und meiner Tante verschoben wird. Da ich keinen Mehrwert beziehungsweise keinen Gewinn aus den Produkten schlage und dieses Geld auch nicht mir gehört, wie muss ich das mit den Steuern Regeln? Ich will nicht plötzlich wegen einer Kontrolle dann als Steuerhinterzieher an den Pranger gestellt werden, und ich würde es auch unfair finden, wenn meine Mutter und meine Tante das Geld nochmals versteuern müssten, sie mussten dieses Geld ja schon vorher mal versteuern und sie konnten ja die Kosten für die Waren die sie damals gekauft haben auch nicht von den Steuern abziehen.

Kann mir jemand weiter helfen?

Liebe Grüsse taxi

kinder sind unsere zukunft
dido
Dabei seit: 08.03.2002
Beiträge: 462
Alte Sachen gehören ja zum Vermögen und wenn sie verkauft werden, ist der Gegenwert in Geldform vorhanden. Da gibt es nichts zu versteuern, das hat nichts mit dem Einkommen zu tun. Wenn Du beispielsweise einen Oldtimer ode sonst ein teures Auto oder Schmuck besitzt, musst Du das ja in der Steuererklärung auch unter dem Vermögen auflisten. Nach einem Verkauf wäre dann wiederum der Gegenwert auf dem Koonto. Es könnte also höchstens Vermögenssteuern anfallen.

Ich würde sicher schauen, dass Du die Erlöse vor dem Jahresende den beiden Frauen weiterleitest.
Meret
Dabei seit: 18.01.2003
Beiträge: 75
Warum gibst du nicht direkt das Konto der betreffenden Verkäuferin an? Dann erübrigt sich die Herumschieberei von Geld automatisch.
Quest
Dabei seit: 05.11.2002
Beiträge: 975
Warum hast du Angst vor den Steuern.
Wie sollen die davon erfahren?

Wenn du das nicht als Nebenbeschäftigung machst sondern wirklich nur "deine" alten Sachen verkauft dann passiert dir sicherlich nichts.
Da müssten ja tausende von Ricardo Kunden ihre Verkäufe versteuern.

Ich selber mit eingeschlossen.
dido
Dabei seit: 08.03.2002
Beiträge: 462
@Meret: Das geht wohl nicht wegen Porto und den verschiedenen Verkäuferinnen. Ausserdem zahle ich als Ricardo-Käufer auch nicht gerne an völlig andere Kontoinhaber.
*paxxie*
Dabei seit: 29.06.2010
Beiträge: 1478
Nein, schau mal hier:
http://www.ktipp.ch/beratung/1020952/Sind_Verkaeufe_auf_Ebay_zu_versteuern

Sind Verkäufe auf Ebay zu versteuern?
Ich verkaufe regelmässig Waren im Internet-Auktionshaus Ebay. Es läuft so gut, dass ich mir überlege, damit einen Nebenerwerb aufzubauen. Muss ich solche Geschäfte versteuern?

Die Einnahmen sind steuerfrei, solange es sich um den Verkauf von eigenem Hausrat, einem Sportgerät oder auch des eigenen Privatfahrzeugs handelt. Schliesslich konnten Sie die Anschaffung auch nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen. Selbst gelegentliche Verkäufe für Freunde und Bekannte, von denen Sie dafür eine Kommission erhalten, sind steuerfrei - sofern es sich um einen reinen Hobbybetrieb handelt.

Anders sieht es aus, wenn Sie aus dem Online-Handel einen eigentlichen Erwerb machen, egal ob nur teilzeitlich oder vollberuflich.

Wenn Sie also systematisch Waren zusammensuchen und sie über Ebay, Ricardo oder eine andere Online-Börse regelmässig und mit Gewinnabsicht weiterverkaufen, so handelt es sich um einen selbständigen Erwerb. Und darauf sind Einkommenssteuern und auch Sozialversicherungsbeiträge fällig.

Immerhin dürfen Sie dann im Gegenzug als Selbständigerwerbender Ihren Aufwand (Anschaffungskosten der Waren, Lagerhaltung, Transport, Auktionsgebühren usw.) vom Ertrag in Abzug bringen. Wichtig ist, dass Sie alle Belege geordnet aufbewahren, um ihren Aufwand gegebenenfalls beweisen zu können.
glitzerfee2
Dabei seit: 26.03.2004
Beiträge: 305
Kapitalgewinn aus Veräusserung von Privatvermögen ist steuerfrei. Hingegen müsstest du eine allfällige Kommission, die du von Mutter / Tante / Freundin erhältst als Einkommen deklarieren.