Aquaria
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 03.11.2007
Beiträge: 176
Folgende Situation: Am 28. August ist meine Grosstante gestorben. Sie bewohnte eine eigene Wohnung, deren Mietvertrag am Todestag erlischt. Der Dauerauftrag von der Bank wurde sofort gestoppt.
Nun ist es so, dass natürlich die ganze Wohnung noch vollgestellt ist. Bis wir da alles geräumt haben, das dauert eine Weile, auch wenn die Familie (plus das Brockenstubenteam) mithilft, da sie am andern Ende des Landes wohnt. Kann der Vermieter jetzt noch Miete verlangen, bis die Wohnung geräumt ist, oder bis eine gesetzliche Kündigungsfrist abgelaufen ist?
Wir haben jetzt erst erfahren, dass die Grosstante nicht nur kein Geld mehr, sondern auch noch ein wenig Schulden hatte. Aus diesem Grund wurden wir vom Vermieter informiert, dass die Mietkaution einbehalten werde, da noch ein paar Mieterschäden zu beheben seien. Darf er das tun?
Sind wir überhaupt verpflichtet, jetzt noch für Mietschulden aufzukommen? Ich meine, klar, wir würden es unter den Verwanten aufteilen, es wäre machbar. Mich interessiert einfach die rechtliche Lage.
Nun ist es so, dass natürlich die ganze Wohnung noch vollgestellt ist. Bis wir da alles geräumt haben, das dauert eine Weile, auch wenn die Familie (plus das Brockenstubenteam) mithilft, da sie am andern Ende des Landes wohnt. Kann der Vermieter jetzt noch Miete verlangen, bis die Wohnung geräumt ist, oder bis eine gesetzliche Kündigungsfrist abgelaufen ist?
Wir haben jetzt erst erfahren, dass die Grosstante nicht nur kein Geld mehr, sondern auch noch ein wenig Schulden hatte. Aus diesem Grund wurden wir vom Vermieter informiert, dass die Mietkaution einbehalten werde, da noch ein paar Mieterschäden zu beheben seien. Darf er das tun?
Sind wir überhaupt verpflichtet, jetzt noch für Mietschulden aufzukommen? Ich meine, klar, wir würden es unter den Verwanten aufteilen, es wäre machbar. Mich interessiert einfach die rechtliche Lage.