Wann erlischt ein Mietvertrag?

Aquaria
ThemenerstellerIn
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Folgende Situation: Am 28. August ist meine Grosstante gestorben. Sie bewohnte eine eigene Wohnung, deren Mietvertrag am Todestag erlischt. Der Dauerauftrag von der Bank wurde sofort gestoppt.

Nun ist es so, dass natürlich die ganze Wohnung noch vollgestellt ist. Bis wir da alles geräumt haben, das dauert eine Weile, auch wenn die Familie (plus das Brockenstubenteam) mithilft, da sie am andern Ende des Landes wohnt. Kann der Vermieter jetzt noch Miete verlangen, bis die Wohnung geräumt ist, oder bis eine gesetzliche Kündigungsfrist abgelaufen ist?

Wir haben jetzt erst erfahren, dass die Grosstante nicht nur kein Geld mehr, sondern auch noch ein wenig Schulden hatte. Aus diesem Grund wurden wir vom Vermieter informiert, dass die Mietkaution einbehalten werde, da noch ein paar Mieterschäden zu beheben seien. Darf er das tun?

Sind wir überhaupt verpflichtet, jetzt noch für Mietschulden aufzukommen? Ich meine, klar, wir würden es unter den Verwanten aufteilen, es wäre machbar. Mich interessiert einfach die rechtliche Lage.
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
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Wie kommst du darauf, dass der Mietvertrag per Todestag erlischt? Nach gesetzt gelten sogar die üblichen Kündigungsfristen.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
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Hier ein Link dazu und auch noch mein Beileid zum Todesfall

http://www.hev-zuerich.ch/ms-zeitschrift/jahr-2006/ms-art-200607-10.htm

Das Beste wird wahrscheinlich sein, wenn ihr alle das Erbe ausschlägt, dazu dürft ihr aber so viel ich weiss auch keine Kleinigkeiten aus der Wohnung an euch nehmen, da man damit bereits das Erbe antritt.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
Aquaria
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 03.11.2007
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Danke Pluto für den Link. Das ist ja hochinteressant! Ich habe heute kurz mit dem Vormund der Grosstante telefoniert und der sagte mir, dass der Vertrag auf der Stelle beendet sei. Seltsam, ein Vormund weiss doch sonst meistens über die rechtliche Lage Bescheid...

Die Frage ist einfach, wie die Miete noch ein oder zwei Monate bezahlt werden kann, weil die Grosstante a: Kein Geld mehr hatte und b: jetzt natürlich auch keine Rente mehr bekommt.
Deep Purple
Dabei seit: 01.05.2007
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Mein Beileid...

Ich kenne es also auch nur mit der im Vertrag festgelegten Kündigungszeit! (betrug bei uns 3 Mt.)

Wenn's bei euch auch so sein sollte (und ihr noch nicht gekündigt habt), dann wäre wohl gestern (Ende Monat) der beste Zeitpunkt dafür gewesen. :-/

Alles Gute.
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
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Wenn ihr das Erbe ausschlägt, muss der Vermieter und weitere Gläubiger sehen, ob die Verwertung der Einrichtung und evt. Wertgegenstände ihre Forderungen deckt, ansonsten gehen sie leer aus, wenn sie sich nicht an die Erben halten können.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
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wobei man natürlich das mietverhältnis im todesfall mit dem mieter auch im gegenseitigen einvernehmen auf früher auflösen kann.

der vormund soll die wohnung so schnell wie möglich räumen lassen über das sozialamt. dann kann euch auch nicht vorgeworfen werden, ihr hättet etwas entfernt.

aber es ist überhaupt erstaunlich, dass schulden ausstehend sein sollen, wenn doch ein vormund bestellt war! entweder hätte der, wenn die rente nicht reicht, ergänzungsleistungen beantragen sollen, oder aber nur ein taschengeld zuteilen, und die rechnungen selber ausgleichen.

ich versteh' es nicht ganz und würde bei der gemeinde nähere auskünfte verlangen!
nanny72
Dabei seit: 21.05.2006
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wegen der miete weiss ich leider auch nicht, wie das geregelt ist, da der vertrag ofieziel abgelaufen ist. die wohnung ist ja bis ende monat bezahlt worden, also hättet ihr sicher bis ende des todesmonates zeit, die wohnung zu räumen. wegen der kaution, da kann der vermieter meines wissen, die auszahlung bis zu einem jahr nach mietende, sperren, gerade wenn noch mietschäden das sind, die vom mieter bezahlt werden müssen. nach einem jahr muss er den betrag freigeben.
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Finde es auch merkwürdig, dass sie trotz Vormund, Schulden hatte.
Informiert Euch gut, bevor irgendwelche Entscheide getroffen werden.
erna
Dabei seit: 03.01.2002
Beiträge: 870
Wenn ein Vormund bestellt wurde, dann würde ich darauf bestehen die ganzen Unterlagen einzusehen.
Mietschulden .... komisch, da sollte sich doch der Vormund darum kümmern. Gemeinde hat den Vormund bestellt oder wer? Diese Instanz rausfinden und schauen, was da schief lief. Ergänzungsleistungen nicht eingefordert?

Mieterschäden: ein Teil wird auf Abnutzung rauslaufen und für den Rest könnte eine Haftpflichtversicherung aufkommen. Ich würde das genauer ansehen lassen.