Wann erlischt ein Mietvertrag?

Tagesmamma
Dabei seit: 02.06.2010
Beiträge: 1058
Beim Grosi meines Mannes mussten wir die Miete noch für die ganze Zeit bis zur gesetzlichen Kündigung bezahlen.
Also warum die anderen das komisch finden warum sie Schulden trotz Vormund hatte kann ich nicht nachvollziehen. Sie hatte wohl schon bevor der Vormund sein Amt antrat Schulden, und mit einer Rente kann auch ein Vormund beim besten willen keine Schulden tilgen.
Aber eben wenn ihr nicht bezahlen wollt, dann gehts nur mit Erbe ausschlagen

Wer glaub jemand zu sein, hat aufgehört jemand zu werden

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fischli*
Dabei seit: 26.09.2008
Beiträge: 392
Evtl. müsstet Ihr Euch überlegen, informiert Euch gut, das Erbe auszuschlagen!!!!!

Wer sich nach allen Seiten öffnet, ist nicht ganz dicht!
Gelöschter Benutzer
Die Vormundschaft erlöscht mit dem Todestag, nicht der Mietvertrag. Wenn die Vormundschaft (oder war es eine Beistandschaft) von einem Laien geführt wurde, dann hat dieser unter Umständen dieselben Rechtskenntnisse wie Hinz und Kunz.
Wenn eine vormundschaftliche Massnahme bestand, sollten keine Schulden bestehen. Hast Du überprüft, ob die Grossmutter z.B. ihr zustehende Ergänzungsleistungen und Hilfslosengentschädigung erhalten hat?
erna
Dabei seit: 03.01.2002
Beiträge: 870
Ich betreue auch eine betagte Frau. Sie hatte auch einige finanzielle Probleme. Als eingesetzte Betreuerin versuche ich Lösungen zu finden und DIE gibt es. Heute kann ich sagen: Problem gelöst.


EL
Bei nötigen Anschaffungen, wie Brillen und anderen Hilfsmittel gibt es auch Finanzierungshilfen.

Ich findes es überhaupt nicht komisch, dass es Schulden geben kann... nur, bevor ich urteile darüber, würde ich ALLE Unterlagen einsehen wollen und dann weitersehen.
Ich würde einfach mal klären, was für Schulden es überhaupt sind und dann weiterschauen. Wenn es versäumt wurde Gesuche und Anträge zu stellen, dann würde ich dies dem Vorgesetzten des Vormundes ziemlich schnell unterbreiten. Ein Vormund betreut manchmal zig Leute und da kann auch mal was schief laufen... sollte nicht, kann aber.
Züllig
Dabei seit: 06.06.2006
Beiträge: 125
Die Erben können den Vertrag gemäss Mietvertrag auf den nächsten Termin kündigen. Natürlich steht es den Erben frei, vorher einen Nachmieter zu suchen.
Yvonne
Dabei seit: 31.12.2001
Beiträge: 676
zu Schulden oder nicht Schulden kann und will ich nicht Stellung nehmen und ich will auch die Themeneröffnerin auf keinen Fall angreifen.

Was mich aber ein wenig irritiert ist die Tatsache, dass die Wohnung noch belegt ist, aber niemand dafür Miete bezahlen will?
Ich gehe davon aus, dass hier durch die Erben der Mietvertrag gekündigt werden muss.

Gruess Yvonne
*paxxie*
Dabei seit: 29.06.2010
Beiträge: 1478
Also mein Mann und sein Bruder hatten das Erbe ausgeschlagen, als der Vater gestorben war (der wollte sowieso seit Jahren nichts mehr von ihnen wissen icon_frown.gif((

Aber sie durften dann aus der Wohnung noch Sachen holen, die meisten Sachen, die für die Hinterbliebenen sentimentalen Wert haben, haben wenig materiellen Wert. In diesem konkreten Fall haben sie aber nur die Fotos aus der Kindheit interessiert icon_smile.gif

Bei meiner Grosstante war es so, dass sie nur das Geld unter ihren Nachkommen verteilt hat, der ganze Wohnungsinhalt (ein paar antike Möbel waren wertvoll) sollte zu einem wohltätigen Zweck verkauft werden.

Auch da hat uns der ?Testamentvollstrecker? erlaubt, Fotoalben und andere kleine Sachen aus der Wohnung zu nehmen, so habe ich jetzt den Barometer, der mich immer an die Wohnung meiner Grosstante erinnert.
Aquaria
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 03.11.2007
Beiträge: 176
Hallo alle zusammen!

Vielen Dank für all eure Mitteilungen. Da sind ein paar interessante Aspekte dabei.
Ich war nun gestern im Wohnort der Grosstante, habe herausgefunden, dass da ein Laie als Vormund eingesetzt war, der anscheinend wirklich null Ahnung von der Sache hat (Als ich nach einer Buchhaltung fragte, bekam ich einen Schuhkarton voll Migros-Kassenzettel in die Finger gedrückt...)
Für jene, die es interessiert, warum Schulden entstanden sind: Anscheinend hat sie sich von andern Leuten Geld geborgt. Das kann natürlich der beste Vormund nicht verhindern. Auf alle Fälle werde ich der Familie nun vorschlagen, das Erbe anzunehmen und diese Schulden zurück zu zahlen. Ich möchte nicht, dass da jemand mit einem Schuldschein zurückbleibt, bloss weil unser Tanti schon langsam etwas wirr geworden war, fänd' ich nicht fair.

Bloss die Sache mit dem Mietvertrag muss jetzt noch geklärt werden. So wie die Sache aussieht, ist der 1. Oktober der nächste Zügeltermin, aber das reicht nicht mehr zum Kündigen. Der nächste wäre erst wieder der 1. Januar und das sei kein offizieller Zügeltermin, scheints. Müssen wir jetzt wirklich so lange Miete zahlen?
nanny72
Dabei seit: 21.05.2006
Beiträge: 1002
da laut vertrag die wohnung mit dem eintreten des todes gekündet ist, währe die frage, sinds vom todestag an, 3mt, wo ihr zahlen müsst und zeit habt zum räumen. oder wie lange müsst ihr zahlen und/oder habt ihr zeit zum räumen. solltest das unbedingt mit dem vermieter abklären.
je nach dem, wo die wohnung ist, wie gross und teuer sie ist? also je nachdem, wie begehrt die wohnung ist, ist es dem vermieter vielleicht recht, wenn die wohnung möglist bald frei ist.
eleni
Dabei seit: 02.06.2004
Beiträge: 1380
Art. 264 OR
Ihr müsst einen zumutbaren Nachmieter finden, der die gleichen Bedingungen übernimmt, dann könnt ihr vorzeitig aus dem Mietvertrag.