Weiterzahlung der Alimente bei einer Zusatzlehre?

marilla
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 19.04.2007
Beiträge: 56
Mein Sohn schliesst im Sommer, hoffentlich erfolgreich, seine erste Lehre ab. Nun stellte sich bei ihm die Frage, ob er in seinem Lehrbetrieb eine zusätzliche Lehre absolvieren möchte. Im Gespräch tauchte dann die Frage auf, ob er dann immer noch Anrecht auf Alimente hätte. Eine Erstausbildung hätte er ja, würde aber in der Zusatzlehre nicht den Lohn eines richtigen Angestellten bekommen, sondern einen besseren Lehrlingslohn. Weiss das jemand?
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
Definitiv und allgemeingültig kann das nicht beantwortet werden, sondern nur fallbezogen.
Gehört die Zusatzausbildung z.B. zum ursprünglichen Lebens- oder Ausbildungsplan, also war dieser Zusatz schon von jeher mit ein Ziel und mehr oder weniger geplant, würde in einem Streitfall ein Richter wohl zugunsten des Auszubildenden die Alimentenpflicht aufrecht erhalten.
Dient sie jedoch eher einer Laune oder gar dem Trödeln, wird er sie eher verweigern.

Allerdings muss beachtet werden, dass ab Volljährigkeit (abhängig vom Zeitpunkt des Unterhaltsvertrages 18 oder 20) nicht mehr die Kinderalimente, sondern die Verwandtenunterstützung massgebend ist.

Ein Gespräch unter 6 Augen wäre sinnvoll.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Sabbbi
Dabei seit: 04.07.2014
Beiträge: 19
Ich denke nicht, dass er weiterhin in der Pflicht ist, denn eigentlich muss der Vater nur bis zur Grundausbildung inkl. Studium zahlen