marilla
ThemenerstellerIn
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Mein Sohn schliesst im Sommer, hoffentlich erfolgreich, seine erste Lehre ab. Nun stellte sich bei ihm die Frage, ob er in seinem Lehrbetrieb eine zusätzliche Lehre absolvieren möchte. Im Gespräch tauchte dann die Frage auf, ob er dann immer noch Anrecht auf Alimente hätte. Eine Erstausbildung hätte er ja, würde aber in der Zusatzlehre nicht den Lohn eines richtigen Angestellten bekommen, sondern einen besseren Lehrlingslohn. Weiss das jemand?