Wer kennt sich aus in der AHV/div. Kosten bei Todesfall

Podo
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 23.11.2003
Beiträge: 304
meine Freundin hat Unterlagen bekommen, welche hinweisen, dass ihr verstorbener Mann AHV-Beitragslücken hat.
Wie verhält man sich hier nach dem Tod vom Ehemann vor zwei Jahren?

Dann sind viele Extrakosten auf sie zugekommen, was ich auch noch speziell finde, wenn Familien nicht so vermögend sind.
ca. Fr. 1000 /Verfügung/Erbescheinigung dann noch die (rückwirkenden) Steuerbeiträge.

Leben und leben lassen
goodie31
Dabei seit: 04.04.2002
Beiträge: 2079
Ja so eine Erbbescheinigung hat bei meinem Papa auch einige Hundert Fr. gekostet. Das ist je nach Gemeinde verschieden.
Gelöschter Benutzer
@goodie: das ist je nach KANTON verschieden.

Bei lebenden Versicherten können für die letzten fünf zurückliegenden Jahre Beitragslücken geschlossen werden. In einem Todesfall müsste das - wenn überhaupt möglich - unmittelbar nach dem Tod geschehen, zum jetzigen Zeitpunkt ist da vermutlich nichts mehr zu machen. Korrekte Auskunft erhältst Du bei der Ausgleichskasse.

Die Rentenverfügung für die Witwenrente ist zwei Jahre nach dem Todesdatum bestimmt bereits längstens rechtskräftig und die Beschwerdefrist verfallen. Aus der Verfügung wären die Beitragslücken ersichtlich gewesen, resp. in der beiliegenden Berechnung.

Nicht so vermögend ist immer ein dehnbarer Begriff.

Wenn der Nachlass überschuldet war, hätte sie ihn vermutlich ausgeschlagen.
Balaine
Dabei seit: 13.03.2002
Beiträge: 1475
Bekommt sie denn noch keine Rente?
Ich finde gerade die Verfügungen und Berechnungen nicht. Aber bei uns gab es auch Beitragslücken, was dann bedeutet, dass nicht eine maximale Rente ausbezahlt wird.

ich bin ein Star, holt mich hier raus!