Wer weiss Rat? Gilt Suizidversuch als Unfall, bzw. wer zahlt.....?

flip
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 22.08.2012
Beiträge: 10
Unsere Tochter (15) hat im Frühling versucht sich das Leben zu nehmen. Nun sollte ich eine Protokoll ausfüllen, bzw. den Unfallhergang angeben, oder denn den wahren Grund für den nachfolgenden Spitalaufenthalt.

Weiss jemand, ob dies als Unfall gilt?
Oder vielleicht, wo ich mich beraten lassen kann?
Tagesmamma
Dabei seit: 02.06.2010
Beiträge: 1058
http://www.vertrauensaerzte.ch/manual/chapter03.html ließ mal hier unter Rechtliche und versicherungsmedizinische Grundlagen da steht etwas dazu. Alles liebe


Wer glaub jemand zu sein, hat aufgehört jemand zu werden

besucht den Elterntreffpunkt Schweiz
http://elterntreffpunkt.forumgratuito.net/
flip
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 22.08.2012
Beiträge: 10
Danke, Tagesmamma, hier war ich auch schon. Allerdings weiss ich nicht, ob eine Jugendliche überhaupt oder im entschiedenen Moment als "vollständig urteilsfähig" gilt?
Paxxie
Dabei seit: 04.01.2002
Beiträge: 594
Kann dir da nicht jemand von den Aerzten, die sie danach betreut haben, mit Rat zur Seite stehen? Ich würde mich auf jeden Fall zuerst da hinwenden.
flip
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 22.08.2012
Beiträge: 10
Kaum zu glauben, dort weiss man es auch nicht....
Ich hoffe einfach, dass jetzt nebst all den Belastungen, die wir im hier und jetzt so wie in den letzten Monaten zu tragen hatten, nicht auch noch hohe Spital-Rechnungen ins Haus flattern....
Globi
Dabei seit: 30.07.2008
Beiträge: 2774
Kann mir nicht Vorstellen, dass das als Unfall gilt. Aber evt. hilft dir das weiter:

http://www.vertrauensaerzte.ch/manual/chapter03.html such nach dem Wort Suizid, dann findest du die Stelle ganz rasch.
sogetsu
Dabei seit: 30.01.2004
Beiträge: 423
ich würde bei der Patientenorganisation nachfragen. www.spo.ch
mercedes
Dabei seit: 14.02.2002
Beiträge: 445
Ein Suizidversuch wird keine Unfallversicherung tragen, die Behandlungskosten werden aber von der Krankenkasse (Achtung nur Grundversicherung) bezahlt. Spitalzusatzversicherungen schliessen jedoch Suizidversuche immer aus. Ausser Du schreibst natürlich beim Unfallprotokoll nicht die Wahrheit, dann müsstest Du dies aber mit den Aerzten absprechen resp. schauen, welche Diagnose resp. Diagnosecode angegeben wurde.
Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 1243
"mercedes" schrieb:

Ein Suizidversuch wird keine Unfallversicherung tragen, die Behandlungskosten werden aber von der Krankenkasse (Achtung nur Grundversicherung) bezahlt. Spitalzusatzversicherungen schliessen jedoch Suizidversuche immer aus. Ausser Du schreibst natürlich beim Unfallprotokoll nicht die Wahrheit, dann müsstest Du dies aber mit den Aerzten absprechen resp. schauen, welche Diagnose resp. Diagnosecode angegeben wurde.


Falsch, falsch und nochmals falsch !!!

Wenn derjenige, der einen Suizid oder einen Suizidversuch gemacht hat, zum "Tatzeitpunkt" vollständig urteilsunfähig war, dann bezahlt die Unfallversicherung!

Nachzulesen unter BGE 129 V 95 :

http://www.bger.ch/index/juridiction/jurisdiction-inherit-template/jurisdiction-recht/jurisdiction-recht-leitentscheide1954.htm
goodie
Dabei seit: 12.11.2011
Beiträge: 3198
Die Unfallversicherung müsste doch zahlen, bei Berufstätigen wäre das die SUVA aber wie ist es bei Kindern? Da müsste man eine Unfallversicherung über die Krankenkasse machen, ist denke ich mal im Paket meistens drin. (Ich musste extra eine Unfallversicherung abschliessen da ich nicht erwerbstätig bin.)
Suizid ist ja keine Krankheit, das wird als Unfall behandelt. Weils ein plötzlicher Einschnitt ins Leben oder in Tod ist. Und der Versuch gilt demzufolge doch auch als Unfall mit folgen. Bin mir aber nicht 100% sicher, ich denke die Unfallversicherung wird sich auf jedenfall vor der Verantwortung drücken wollen. Beim Exmann einer Freundin hat auch die Unfallversicherung eine Hinterbliebenen Rente bezahlt obwohl er Selbstmord gemacht hat mit einer überdosis.


„Es gibt keinen Weg zum Frieden, denn Frieden ist der Weg."

Mahatma Gandhi