Wer weiss Rat? Gilt Suizidversuch als Unfall, bzw. wer zahlt.....?

flip
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 22.08.2012
Beiträge: 10
nicht die Wahrheit schreiben, das mache ich bestimmt nicht. Aber ob es richtig ist, dies als Unfall zu melden, das schnalle ich nicht ganz.

Unser Spital hat das bei der KK so angemeldet und wir haben jetzt das Protokoll bekommen, wo ich alles beschreiben muss und angeben muss, ob es wirklich ein Unfall war und wenn nicht, der wahre Grund des Spitalaufenthalts angeben muss. Na ja, das ist eben das Problem, ich weiss doch nicht, ob das als Unfall gilt. Am besten ist wohl, ich kontaktiere mal die KK und hacke einfach nach. Patientenorganisation ist auch noch ein guter Tipp, das mache ich vielleicht noch vor der KK.

Danke euch herzlich, ich hoffe, ich kann mich da über Wasser halten (wenigstens diesbezüglich.....) 😢
ibex
Dabei seit: 11.07.2012
Beiträge: 546
Auch eine Körperverletzung von Dritten wird als Vergleich über UVG abgewickelt und dort Regressansprüche an den Verursachen resp. dessen Haftpflicht geprüft. Ein Suizidversuch ist faktisch das selbe, ausser dass Täter und Opfer die gleiche Person ist. Die Urteilsunfähigkeit zur Tatzeit entscheidet dann allfällige Leistungskürzungen, wobei soviel ich weiss, nicht die der direkten Heilungskosten, sondern weitergehende Leistungen wie Lohnfortzahlungen und Renten, was euch ja nicht betrifft. Über KVG geht es, wenn eine psychische Krankheit der Grund für den Suizidversuch ist. Das alles ist wohl eher trokene juristerei die bei eigener Betroffenheit eher pietätlos, aber wohl kaum zu umgehen ist.
Viel Kraft und möglichst verständnisvolle Sachbearbeiter!
goodie
Dabei seit: 12.11.2011
Beiträge: 3198
Oh ja wünsche dir natürlich auch viel Kraft. Das ist keine einfache Zeit und ich hoffe auch auf einen verständigen Sachbearbeiter für euch.

„Es gibt keinen Weg zum Frieden, denn Frieden ist der Weg."

Mahatma Gandhi
second2
Dabei seit: 01.06.2012
Beiträge: 815
Art. 37 des UVG sagt folgendes:

Verschulden des Versicherten
Hat der Versicherte den Gesundheitsschaden oder den Tod absichtlich herbeigeführt, so besteht kein Anspruch auf Versicherungsleistungen, mit Ausnahme der Bestattungskosten.

Ich würde deshalb darauf tippen, dass nicht die Unfallversicherung aufkommen muss, sondern höchstens die Krankenkasse.

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Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 1243
@ ibex, gerade wenn eine psychische erkrankung vorliegt, ist es gut möglich, dass zum zeitpunkt des suizid (-versuch-) s die Urteilsfähigkeit nicht gegeben war. Dann werden aus UVG die ganzen Leistungen entrichtet.

@second2, ich verweise nochmals auf den oben genannten Entscheid des Bundesgerichts, wonach bei vollständiger Urteilsunfähigkeit die Leistungen aus der Unfallversicherung bezahlt werden.
Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 1243
Artikel 48 der Verordnung über die Unfallversicherung besagt folgendes:

Art. 48 Schuldhafte Herbeiführung des Unfalles

Wollte sich der Versicherte nachweislich das Leben nehmen oder sich selbst verstümmeln, so findet Artikel 37 Absatz 1 des Gesetzes keine Anwendung, wenn der Versicherte zur Zeit der Tat ohne Verschulden gänzlich unfähig war, vernunftgemäss zu handeln, oder wenn die Selbsttötung, der Selbsttötungsversuch oder die Selbstverstümmelung die eindeutige Folge eines versicherten Unfalles war.
flip
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 22.08.2012
Beiträge: 10
Danke euch allen, wobei ich jetzt trotz eurer tollen Ausführungen nicht viel gescheiter bin als vorher - bin wohl nicht für diese Paragraphen-Küche geeignet icon_confused.gif

Empfinde es nicht als pietätlos, es muss einfach sein, das ist mir klar. Danke für eure netten Gedanken und Wünsche 😉
Paxxie
Dabei seit: 04.01.2002
Beiträge: 594
Es kann doch nicht sein, dass bei euch im Spital niemand ist, der euch da beraten kann????? Suizidversuche sind ja leider überhaupt nicht selten
Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 1243
liebe flip

ich habe den eindruck, dass du angst hast, dass du auf den behandlungskosten sitzen bleiben wirst. dies ist nicht der fall. wenn die vollständige unzurechnungsfähigkeit nicht gegeben ist, dann werden die behandlungskosten über die krankenkasse abgerechnet.

da musst du den selbstbehalt bezahlen, plus eine kostenbeteiligung von 10%, maximal aber 700 franken pro jahr.

wenn deine tochter über einen arbeitgeber unfallversichert ist, dann würden diese kosten wegfallen. ist sie aber über die krankenkasse unfallversichert, dann fallen diese kosten ebenfalls an, und es spielt überhaupt keine rolle, ob der suizidversuch als unfall oder als krankheit bezeichnet wird.

falls du noch fragen hast, darfst du dich auch gerne per pn an mich wenden, ich kenn mich ein bisschen aus auf dem gebiet <3

deiner tochter aber auf jeden fall gute besserung !
flip
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 22.08.2012
Beiträge: 10
ja, pippi, du hast nicht unrecht, mir fürchtet vor zusätzlichen finanziellen Belastungen. ich habe heute mit der KK gesprochen, ein Suizid gilt offenbar immer als Unfall. Da unsere Tochter noch Schülerin ist, spielt das aber gar keine Rolle, einzig, wenn es um Lohnzahlungen ginge würde es kritisch. So aber übernimmt sowieso jemand die Kosten. Darüber sind wir natürlich sehr froh.

Unserer Tochter geht es momentan wieder gut. Sie ist in psychiatrischer Behandlung und ich hoffe, sie bekommt dort genügend Werkzeug damit das nicht mehr passiert.

Danke für die lieben Worte.