wie viel bezahlt das Sozialamt an eine Wohnung?

Mama96
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 05.09.2011
Beiträge: 10
Hallo zusammen
ich hätte da mal eine Frage und zwar weiss jemand wie viel das Sozialamt an eine Wohnung bezahlt und wie gross sie max für 4 Personen sein darf.
vielen dank im vor raus
mfg
Mama96
carmelita233
Dabei seit: 28.05.2007
Beiträge: 1328
das ist von gemeinde zu gemeinde verschieden...musst du direkt auf der gemeinde fragen wo du eine wohnung suchst!! wie gross sie ist ist egal,wenn du eine 6 zimmer findest für das geld stört das das sozamt nicht...

man bekommt alles hin wenn man nur genug will!!!
windrösli
Dabei seit: 16.06.2008
Beiträge: 42
da musst du auf den jeweiligen gemeinden nachfragen, wieviel die für wohnkosten bezahlen. wenn die wohnung teurer ist, musst du das vermutlich aus dem grundbedarf (für lebensmittel, pflegeprodukte, kleider ect) bezahlen. wie gross die wohnung ist, ist denen egal. auch wenn ihr zu 4 in einer 2zimmer-wohnung leben müsst, weil das geld für eine grössere wohnung nicht reicht
unbekannt
Dabei seit: 08.12.2009
Beiträge: 529
Windrösli und carmelita haben grundsätzlich recht.
Aussert Windrösli mit dem letzten Satz. Es ist nicht so, dass es dem Soz egal ist, wenn die Wohnung massiv zu klein ist. Die Gemeinden haben sowohl Ansätze für den Nettomietzins wie auch für die Wohnungsgrösse. Grösser darf die Wohnung sein (innerhalb der Mietzinsgrenze), aber wenn absolut keine genügend grosse Wohnung für diesen Zins gefunden werden kann, müsste dir das Soz vorübergehend auch eine teurere Wohnung bezahlen. Der Nachteil dabei ist aber, dass du wieder umziehen musst sobald eine günstigere Wohnung gefunden wird.

Die Ansätze des Soz beziehen sich auf den reinen Mietzins. Die Nebenkosten werden separat berechnet.

Zuerst einmal würde ich anfragen, ob du überhaupt leistungsberechtigt bist und wenn ja, wie hoch die Ansätze sind.
Denn nicht jeder der denkt, dass er leistungsberechtigt ist, ist es dann auch.
erna
Dabei seit: 03.01.2002
Beiträge: 870
Ich würde umgehend eine Beratungsstelle aufsuchen. Wenn ihr nämlich Sozialleistungen zugut habt, so hättet ihr auch andere Leistungen, die abrufbar wären.

Zugleich wäre dann auch abzuklären:
http://www.law-news.ch/2010/11/verwandtenunterstuetzung

Ihr müsst für eine Beratung auch nicht zwingend aufs Sozialamt. Es gibt auch noch andere Beratungsstellen. Gesuch einreichen, da gehts nur über das Sozialamt.
Schneeeis
Dabei seit: 19.12.2011
Beiträge: 106
Schau mal im google nach. Es gibt Gemeinden, die haben ihre Soz.Dienst - Merkblätter auch online. Habe z.b. eine Gemeinde im BL gefunden, die gibt an eine 4 köpfige Familie hat Fr. 1'250.- für die Nettomiete zugute. Vielleicht findest du auf der Homepage deiner Wunschgemeinde infos ( oder im Google : Sozialdienst Gemeinde sowieso eingeben )