Zahlungsaufforderung

evelyn
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 08.01.2008
Beiträge: 177
Darf eine Inkassofirma nebst Hauptforderung & Zins auch noch 35.- für eine Bonitätsprüfung und 97.- Verlustschaden in Rechnung stellen ?

Kümmere mich seit kurzem um eine ältere Dame im Dorf,welche keine näheren Verwandte in der Umgebung hat.
In dessen Büro ein ziemliches Chaos herrscht icon_frown.gif
Hab mir da glaub was angelacht icon_wink.gif

carpe diem
spicki
Dabei seit: 02.12.2004
Beiträge: 1428
Meines Wissens nicht, nur der Schuldner.

(Angaben ohne Gewähr) icon_smile.gif

*ooohmmm*
Tagesmamma
Dabei seit: 02.06.2010
Beiträge: 1058
Nein, lediglich hauptbetrag plus zins, alles andere ist nicht rechtens. Sofern du ratenzahlung vereinbaren willst, unterschreib bloss nix, sonst musst du die anderen sachen auch noch bezahlen inkl ratenzuschlag. Einfach nur die raten bezahlen und fertig

Wer glaub jemand zu sein, hat aufgehört jemand zu werden

besucht den Elterntreffpunkt Schweiz
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roebi
Dabei seit: 02.01.2002
Beiträge: 453
doch in rechnung stellen dürfen sie alles, nur bezahlen muss man das nicht. es reicht wenn die alte rechnung vom ursprünglichen rechnungssteller bezahlt wird plus den zins.

Das Universum und die Dummheit der Menschen sind grenzenlos, nur beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher! Albert Einstein