Benachrichtigung über den Tod eines Elternteils?

GabrielaA
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Wir hatten kürzlich eine Diskussion und wurden uns nicht einig:

Wenn nur noch 1 Elternteil lebt, wieder verheiratet, und dieser stirbt, werden dann die (erwachsenen) Kinder offiziell von Amtes wegen über den Tod informiert? Wissen die überhaupt, wo die Kinder leben?

Dies falls der neue Mann/die neue Frau des 2. Elternteils dessen Kinder nicht informieren würde, dass ihre Mutter/ihr Vater verstoben ist?

Mir hat eine erzählt, sie wäre offiziell benachrichtigt worden, als ihr Vater damals starb. Ich behauptete, dass eine Benachrichtigung bei einer Testamentseröffnung gemacht würde, denn die Kinder sind meines Wissens nach erberechtigt, egal ob ein Erbe vorhanden ist oder nicht.

Wer weiss Bescheid?
RenaW
Dabei seit: 06.10.2005
Beiträge: 1792
Wegen dem Erben, schau mal hier: erb-recht.ch
Xenia2
Dabei seit: 26.04.2004
Beiträge: 953
Sorry GabrielA, du schreibst das so kompliziert, musste deinen Text doch zwei/drei Mal lesen...
Das Amt teilt dir den Tod nicht mit, das ist Aufgabe der Angehörigen, also in deinem Fall die zweite Frau.
Informiert wird von Ämtern erst bei Erbteilung. Erbberechtigt ist jeder Nachfolger.
War das die Antwort, die du gesucht hast?

In jeder Minute, die du mit Ärger verbringst, verschwendest du 60 glückliche Sekunden deines Lebens!
Quest
Dabei seit: 05.11.2002
Beiträge: 975
Als mein Ex-Mann starb hat die Polizei meine Schwiegereltern informiert.

Diese haben dann mich und damit auch seinen minderjährigen Sohn informiert. Ich denke deshalb nicht, dass man die Kinder informieren würde, wenn diese erwachsen sind, wenn man das ja nicht mal bei minderjährigen macht.

Und mein Sohn war ja der einzige Erbe und Nachkomme. Und ich deshalb seine Vertreterin. Ich musste am nächsten Tag die Bewilligung geben, dass meine Schwiegereltern ihn intentifizieren durften und danach das Ok geben, dass Sie die Beerdigung organisieren durften.

Erst nach rund 48 Stunden hat sich dann meine Wohngemeinde bei mir desswegen gemeldet.



[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 20.10.2014 um 08:26.]
goodie
Dabei seit: 12.11.2011
Beiträge: 3198
Wenn der Ehepartner noch lebt, (egal der wievielte) dann werden die Kinder nicht informiert von Amtes wegen. Nur wenn kein Ehepartner vorhanden ist, dann werden die Nachkommen informiert, weil der Gemeinde geht es nur darum wer organisiert das Begräbnis.
Aber wenn die 2. Frau der Gemeinde meldet dass ihr Mann gestorben ist, dann werden die sicher der Frau sagen oder fragen ob sie die Kinder informiert haben oder ob sie das machen sollen. So war das bei uns, als mein Vater gestorben ist. Wir sind alle 3 auf die Gemeinde gegangen und da haben sie gefragt ob noch mehr "Nachkommen" informiert werden müssen.
Wahrscheinlich war das bei deiner Bekannten so, dass die eine offizielle Benachrichtigung bekommen hat weil das von derjenigen, die den tot gemeldet hat, der Gemeinde aufgetragen hat.

„Es gibt keinen Weg zum Frieden, denn Frieden ist der Weg."

Mahatma Gandhi
second2
Dabei seit: 01.06.2012
Beiträge: 815
Also ich sehe das auch so wie die Vorschreiberinnen. Offiziell wird man erst benachrichtigt, wenn es ums Erbe geht, und da werden alle Erben benachrichtigt.

Beim Tod der Person sehe ich das so:

Wenn die Person im Spital stirbt, werden die Angehörigen, die beim Eintritt ins Spital bei den Personalangaben als "zu benachrichtende Angehörige" eingetragen wurden, kontaktiert.

Wenn die Person unfallmässig stirbt, ermittelt die Polizei die nächsten Angehörigen, z.B. Ehepartner, Eltern, usw.

In beiden Fällen wird jedoch das Spital oder die Polizei nicht versuchen, alle Angehörigen oder Erben zu ermitteln. Das ist nicht ihre Aufgabe.

Ja, und im Fall, wo die Person zuhause bei seinem neuen Partner stirbt, da sollte der Partner die anderen Angehörigen informieren.

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GabrielaA
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Ganz vielen Dank für eure Antworten. Genau das habe ich mir gedacht.
Ob die Ehefrau die Kinder vom verstorbenen Gatten benachrichtigt, bezweifle ich stark.

Die genauen Umstände der erwachsenen Tochter, die über den Tod ihres Vaters informiert wurde, habe ich nicht erfragt. Ich weiss einfach, dass sie ihren Vater erst kurz zuvor kennen gelernt hat. Vielleicht wurde sie tatsächlich als nächste Angehörige aufgeführt.

Jetzt weiss ich wenigstens, wie es von amtlicher Seite her aussieht.

MERCI
goodie
Dabei seit: 12.11.2011
Beiträge: 3198
Also wenn die Kinder Angst haben, dass sie nicht benachrichtigt werden, dann können die sicher auf der Wohngemeinde ihres Vaters anrufen und notieren lassen, dass wenn ihr Vater verstirbt, dass sie benachrichtigt werden. Schlussendlich wird die 2. Ehefrau die Vollmachten haben, das Begräbnis organisieren und den Nachlass regeln, aber wenigstens werden sie dann informiert.
Ich bin wirklich froh dass bei uns alles korrekt und friedlich abgelaufen ist. Das ist nicht selbstverständlich, ich hab schon Sachen gehört von scheinbar glücklichen Familienverhältnissen und nach dem Erben war die ganze Familie zerstritten. Traurige Gesellschaft in der wir Leben.

„Es gibt keinen Weg zum Frieden, denn Frieden ist der Weg."

Mahatma Gandhi
GabrielaA
ThemenerstellerIn
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Beiträge: 5446
@goodie: Da hast du recht. Oftmals wird ums Erbe gestritten. Das finde ich echt traurig 😢.

Danke für die Info, betr. Eintragen lassen auf der Wohngemeinde. Wir werden das familien intern besprechen.