Daheim bleiben wenn die Frau krank ist

Ralle
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 13.01.2016
Beiträge: 2
Hallo
Ich habe eine Frage betreffend der Betreuung meiner Tochter.
Die Mutter und ich leben getrennt, verstehen uns aber super.

Es gibt ja die Möglichkeit als Mutter/Vater daheim zu bleiben wenn das Kind krank ist.

Wie ist das denn wenn die Frau krank ist und man(n) da sein möchte um das Kind zu betreuen?

Wie ist die rechtliche Grundlage in so einem Fall.
leycro
Dabei seit: 05.06.2005
Beiträge: 914
Ich nehme mal an dass es darauf ankommt wie schwer die Mutter krank ist. Unfall/ Spitalaufenhalt ist wohl anders zu gewichten als eine Grippe.
Und es ist wohl auch abhängig von der Kulanz deines Arbeitgebers.
Rechtliche Grundlagen kenne ich aber nicht!
Aargauer
Dabei seit: 29.05.2012
Beiträge: 0
Hallo Ralle

Soweit ich weiss gibt es dafür keine gesetzliche Grundlage. Ich hatte mal so ein Fall im Geschäft und da musste der Mitarbeiter Ferien beziehen weil seine Frau krank war und nicht zum Kind schauen konnte.

Auch wenn es nicht ganz korrekt und ehrlich ist, so ist es in solchen Fällen manchmal einfacher zu sagen, dass das Kind krank ist und man deswegen zu Hause bleibt. - Aber das muss jeder selber entscheiden. Ich will hier niemanden zu unkorrektem Verhalten anstiften.
nanny72
Dabei seit: 21.05.2006
Beiträge: 1002
Meiner Ansicht nach, müsste es eigentlich möglich sein, das Mann (Frau) zuhause bleibt, um sich um die Kinder, bezw den Partner/in zu kümmern, falls er/sie gesundheitlich so angeschlagen ist, das er/sie hielfe braucht. Sollte auch zb nach einer Geburt möglich sein. Denn wenn man bedenkt, wieviel die spitex zb kostet und die häufig nicht dann verfügbar ist, wenn sie am dringendsten gebraucht wird.
fraulein
Dabei seit: 26.10.2003
Beiträge: 1583
Das Gesetz sagt: Ist ein Kind krank oder verunfallt und braucht Pflege, kann der Vater oder die Mutter bis zu drei Tage der Arbeit fernbleiben, um es zu umsorgen – und zwar pro Fall, das heisst, jede neue Erkrankung und jedes Kind zählen einzeln. Gemäss Arbeitsgesetz muss ein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden, zudem gilt die Regelung nur für Kinder bis 15 Jahre. Wenn beide Eltern erwerbstätig
Berufstätige Eltern Rechte und Pflichten gegenüber dem Chef
sind, können sie sich die Pflege teilen, damit sich die Absenzen nicht beim einen Elternteil anhäufen.

Update vom 23. Mai 2019

Der Bundesrat beabsichtigt, die Situation von erwerbstätigen Eltern bei der Betreuung kranker Angehöriger zu verbessern. Lesen Sie hier mehr dazu...

gefunden beim Beobachter


Daneben kannst du in der Arbeitsverordnung/Arbeitsvertrag deines Betriebes nachsehen, wie es geregelt ist. Gibt ja kulantere und weniger kulante Arbeitgeber. Und wenn einem das Kind ja wichtig ist und es keine andere Möglichkeiten gibt, dann sollte man sich ja auch nicht scheuen, dafür mal einen Ferientag zu opfern.


Partner, 4 Kinder mit teilweise Schwiegerkindern, aktuell 2 Enkel :-)
Stricken, Lesen und immer wieder an meinem Lieblingsplatz sitzen und den Bäumen zuhören.