"Universum" schrieb:
ach was, Einkommensabhängige Prämien??? Da bin ich ganz klar nicht dafür. Da werde ich mich nochmals genau schlau machen um was es da im "Kleingedruckten" der Initiative geht...
Ganz genau! Die Initiative will nicht einkommensabhängige sondern für jeden Kanton einheitliche Prämien. Bitte nichts hineininterpretieren, was nicht drinsteht, sondern nachlesen:
http://oeffentliche-krankenkasse.ch/initiative/initiativtext/
Der Initiativtext
Art. 117 Abs 3 (neu) und 4 (neu)
3 Die soziale Krankenversicherung wird von einer einheitlichen, nationalen öffentlich-rechtlichen Einrichtung durchgeführt. Deren Organe werden namentlich aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Kantone, der Versicherten und der Leistungserbringer gebildet.
4 Die nationale Einrichtung verfügt über kantonale oder interkantonale Agenturen. Diese legen namentlich die Prämien fest, ziehen sie ein und vergüten die Leistungen. Für jeden Kanton wird eine einheitliche Prämie festgelegt; diese wird aufgrund der Kosten der sozialen Krankenversicherung berechnet.
Die Übergangsbestimmungen
Art. 197 Ziff. 8 (neu)
1 Nach der Annahme von Art. 117 Abs 3 und 4 durch Volk und Stände erlässt die Bundesversammlung die notwendigen gesetzlichen Bestimmungen, damit die Reserven, die Rückstellungen und die Vermögen aus dem Bereich der sozialen Krankenversicherung auf die Einrichtung nach Art. 117 Abs 3 und 4 übertragen werden.
2 Erlässt die Bundesversammlung nicht innert drei Jahren nach Annahme von Art. 117 Abs 3 und 4 ein entsprechendes Bundesgesetz, so können die Kantone auf ihrem Gebiet eine einheitliche öffentliche Einrichtung der sozialen Krankenversicherung schaffen.
[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 15.08.2014 um 17:38.]