Einheitskasse – Abstimmung vom 28. September

lirumlarum122
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 18.09.2013
Beiträge: 184
@hanni6: Da hast du wohl etwas falsch verstanden: Der Bundesrat will die Einheitskasse NICHT. Aber der Bundesrat will sehr wohl eine mehr einkommensabhängige Finanzierung der Gesundheitskosten.

Zu unseren Gesundheitsdaten, schau mal hier:
http://www.e-health-suisse.ch/
...und das hat rein gar nichts mit der Einheitskasse zu tun.
mauserl
Dabei seit: 20.07.2008
Beiträge: 1186
Du hast den artikel wohl nicht gelesen?!
"nach der einheitskasse wird die einkommensabhängige prämie unsere nächste initiative sein"...

du bist nicht allein
*Fanta*
Dabei seit: 22.01.2006
Beiträge: 981
"hanni6" schrieb:

Alle meine Gesundheitsdaten bei einer staatlichen Einheitskasse? Und schon bald einkommensabhängige Prämien? Nein danke!


schön für dich, wenn du jedes Jahr die steigenden Prämien zahlen kannst
hanni6
Dabei seit: 25.03.2004
Beiträge: 669
Will ich ja eben nicht, deshalb NEIN.
Universum
Dabei seit: 13.05.2013
Beiträge: 1515
ach was, Einkommensabhängige Prämien??? Da bin ich ganz klar nicht dafür. Da werde ich mich nochmals genau schlau machen um was es da im "Kleingedruckten" der Initiative geht...

Versprich nichts, wenn Du glücklich bist.
Antworte nicht, wenn Du wütend bist
und triff keine Entscheidungen wenn Du traurig bist.

Autor unbekannt.
lirumlarum122
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 18.09.2013
Beiträge: 184
"Universum" schrieb:

ach was, Einkommensabhängige Prämien??? Da bin ich ganz klar nicht dafür. Da werde ich mich nochmals genau schlau machen um was es da im "Kleingedruckten" der Initiative geht...


Ganz genau! Die Initiative will nicht einkommensabhängige sondern für jeden Kanton einheitliche Prämien. Bitte nichts hineininterpretieren, was nicht drinsteht, sondern nachlesen:

http://oeffentliche-krankenkasse.ch/initiative/initiativtext/

Der Initiativtext

Art. 117 Abs 3 (neu) und 4 (neu)

3 Die soziale Krankenversicherung wird von einer einheitlichen, nationalen öffentlich-rechtlichen Einrichtung durchgeführt. Deren Organe werden namentlich aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Kantone, der Versicherten und der Leistungserbringer gebildet.

4 Die nationale Einrichtung verfügt über kantonale oder interkantonale Agenturen. Diese legen namentlich die Prämien fest, ziehen sie ein und vergüten die Leistungen. Für jeden Kanton wird eine einheitliche Prämie festgelegt; diese wird aufgrund der Kosten der sozialen Krankenversicherung berechnet.


Die Übergangsbestimmungen

Art. 197 Ziff. 8 (neu)

1 Nach der Annahme von Art. 117 Abs 3 und 4 durch Volk und Stände erlässt die Bundesversammlung die notwendigen gesetzlichen Bestimmungen, damit die Reserven, die Rückstellungen und die Vermögen aus dem Bereich der sozialen Krankenversicherung auf die Einrichtung nach Art. 117 Abs 3 und 4 übertragen werden.

2 Erlässt die Bundesversammlung nicht innert drei Jahren nach Annahme von Art. 117 Abs 3 und 4 ein entsprechendes Bundesgesetz, so können die Kantone auf ihrem Gebiet eine einheitliche öffentliche Einrichtung der sozialen Krankenversicherung schaffen.

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 15.08.2014 um 17:38.]
hanni6
Dabei seit: 25.03.2004
Beiträge: 669
Es ist schon so, wie lirumlarum sagt: einkommensabhängige Prämien sind nicht Bestandteil dieser Abstimmung. Sie scheinen aber längerfristig ein Ziel zu sein, das sich mit einer staatlichen Einheitskasse natürlich einfacher umsetzen lässt als mit dem heutigen System (Zugriff auf Steuerdaten).

Mir scheint, wir dürfen hier wieder einmal über etwas abstimmen, wo die Argumente dafür und dagegen hauptsächlich auf Annahmen und Vermutungen basieren. Niemand weiss genau, wie sich das Gesundheitswesen entwickeln wird und die vielen Einzelinteressen machen die Sache auch nicht klarer.

Für mich eine schwierige Abstimmung.
Fortuna
Dabei seit: 22.04.2003
Beiträge: 225
@zürcherlis
Und wenn sie ihren Job verlieren zahlst du auch für sie. Vielleicht werden sie zum Sozialfall und dann belasten sie 'uns' noch mehr.