frage zur ahv/unfallversicherung!

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ThemenerstellerIn
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ich versuchs mal zu schildern ist nicht so einfach aber ev kann mir jemand helfen.

folgender fall: mann bald 60 bezieht sozialhilfe plus iv. und einen betrag bekommt er von der unfallvers.
was passiert nun wenn er in die pension geht zahlt die unfallvers weiter oder ersetzt das die ahv?
er sagt das er nach dem 60geburi fast 4000.- bekommt von der ahv plus unfall. jetzt lebt er mit knapp 3000franken und war kein arzt oder so also nicht all zu hohe ahv.

kann das sein das mann nach der pension so viel geld mehr hat wie jetzt?

kann mir das jemand erklären?
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nichts ist unmöglich!
Volare
Dabei seit: 21.07.2004
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Die Rente aus der Unfallversicherung wird auch nach der Pensionierung bezahlt und wird nicht durch die AHV ersetzt.
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aber mehr wie vorher?

nichts ist unmöglich!
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
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Hm, da frage ich mich manchmal schon auch, wie Personen, welche nicht mehr arbeiten (können) mehr beziehen, als sie noch berufstätig waren.

Mir ist ein ähnlicher Fall bekannt. Dieser Mann hatte während seiner Berufstätigkeit einen nicht allzugut bezahlten Job, heute erhält er (von der IV ?) Fr. 5 500.00 netto. Dazu lebt er sehr ungesund und bezieht wegen seiner Krankheit - die auf seinen ungesunden Lebenswandel zurückzuführen ist - sehr teure Leistungen und Hilfsmittel.
Da habe ich echt meine Mühe.

Bei den Kindern spart die IV so extrem, dafür beziehen manche Erwachsene Leistungen, die finanziell besser sind, als sie noch arbeiteten und Lohn erhielten.
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mir gehts gleich es ist wenns so ist unglaublich!!! wir werden bei der iv abgelehnt wegen der ads sache und so jemand jenu aber ich verstehs trotzdem nicht....
aber die iv fällt weg oder?
also hat er den unfall und ahv

nichts ist unmöglich!
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
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Die IV wird von der AHV abgelöst alle anderen Versicherungen/Renten gemäss ihren eigenen Reglementen und Bedingungen.

Danach besteht je nach Vermögen + Einkunft/Rente/AHV noch einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
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kann die unfallvers auch überprüfen ob die leistung noch gebraucht werden?

nichts ist unmöglich!
wülchli
Dabei seit: 18.12.2010
Beiträge: 1047
Es ist so, wie pluto schreibt. (Wobei es vom gleichen Topf kommt icon_wink.gif

Sprachkürze gibt Denkweite
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
Was mich aber erstaunt ist dass er IV hat und Sozialleistungen. Mit IV sollte er jetzt schon Ergänzungsleistungen erhalten.

Wieso wird er denn 60 Pensioniert? Bei uns ist das doch erst mit 65?
Kann es sein, dass das Sozialamt ihn in die AHV abschieben will und er nun eine gekürzte AHV bekommen würde plus Unfallversicherung was je nach Reglement bis 65 vorteilhaft wäre danach aber wesentlich weniger?

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
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er schafft nix und setzt sich bald nach italien ab!

nichts ist unmöglich!