@slider
bei einem unfall zahlt aus der 1. säule (AHV/IV) die IV, sofern eine anspruchsberechtigung besteht. aus der 2. säule BVG zahlt, sofern ein iv-anspruch besteht, die pensionskasse eine rente aus dem risikoanteil.
das sozialamt käme nur zum zug, wenn die renten aus diesen beiden kassen nicht reichen.
wird diese person pensioniert, ersetzt die AHV die IV-rente. handelt es sich bei der iv um eine teilrente, kann es sein, dass dann die ahv-rente höher als diese ist. hingegen fällt dann der soz-hilfe-anteil ganz oder teilweise weg. möglicherweise setzt in bezug auf die soz-hilfe sogar eine rückzahlungspflicht ein.
aus dem bvg erhält der pensionierte dann seine rente. diese wird aber wohl kaum zusätzlich zur bisherigen unfallrente geleistet.
die wahrscheinlichkeit, dass der pensionierte iv-und bvg-rentner sowie sozialhilfebezüger nach der pensionierung mehr bekommt als vorher ist äusserst gering. dies nicht zuletzt, weil er während der iv zeit keine hohen beiträge in die ahv leistet, was sich auf deren höhe auch wieder reduzierend auswirkt.