@Goldfisch
Ich habe mal nachgesehen und diese sogenannte "AHV" ab 60 wird im Baugewerbe von der Stiftung bezahlt, in der Arbeitnehmer und Arbeitgeber einzahlen und zwar zusätzlich zur allgemeinen AHV.
Es hat also nicht wirklich etwas mit der allgemeinen AHV zu tun. Diese gibt es erst ab 65 für Männer.
@Slider
Er bekommt eine UVG-Rente, da er wohl zurückbleibende Schäden vom Unfall davon getragen hat. Das muss man nicht überprüfen, da er durch die körperliche Schädigung Anspruch darauf hat. Es wird von Anfang an ausgerechnet, welcher Verdienst diesem Mann über die Jahre entgeht und seine weiteren Verdienstmöglichkeiten sind mit eingerechnet.
Ich denke, dass er momentan so wenig bekommt, da noch nicht alles ausgerechnet wurde. Man hat bei der IV ja auch erst nach einem Jahr Arbeitsunfähigkeit Anspruch. Aus diesem Grunde bezieht er vermutlich Sozialhilfe und keine Ergänzungsleistungen.
Auf jeden Fall kommt man durch die Rente usw. nicht auf einen höheren Lohn, schliesslich sind seine 3000.-- nicht der letzte Lohn sondern das was er zwischenzeitlich bekommt.
IV bekommt er bis er 65 wird und ihm die richtige AHV zusteht. Die ab 60 ist nur vorübergehend. Die Unfallrente bleibt aber auch noch ab 65 bestehen.