@ Bäremutz
Eine Umschulung macht nur dann Sinn, wenn das zu erwartende Einkommen max. 20% unter dem Einkommen vor dem Unfall liegt. Die IV nimmt Einkommenszahlen von Berufstätigen der Branche in welche umgeschult werden soll aus einer veralteten Statistik, berücksichtigt dabei aber werder die mangelnde Berufserfahrung nach der Ausbildung, das Alter und die Tatsache, dass eine unfallbedingte Behinderung die Suche einer Arbeitsstelle erschweren. Das heisst, die Ausbildung entspricht nicht dem aktuellen Stand und das tatsächlich zu erwartende Einkommen ist viel tiefer, als von der IV vorgegeben. Die SUVA muss die Differenz des zu erwartenden Einkommens nach der Umschulung, auf 80% des Einkommens vor dem Unfall in Form einer Rente bezahlen und stützt sich dabei auf die Angaben der IV. Das heisst wiederum, wenn die IV behauptet das möglich Einkommen nach der Umschulung sei rentenausgleichend, das tatsächliche Einkommen nach der Umschulung liegt jedoch darunter, interessiert das niemanden - die SUVA bezahlt nichts, ausser man kann in einer Klage nachweisen, dass die IV von falschen Einkommenszahlen ausgegangen ist.
Es kommt halt drauf an, wie hoch das Einkommen vor dem Unfall war. War das Einkommen sehr hoch und man muss in eine völlig neue Branche umgeschult werden, ist es schwieriger wieder ein hohes Einkommen zu erzielen (obwohl die IV das Gegenteil behauptet), als bei einem tieferen bis mittlerem Einkommen und einer Umschulung in der selben Branche.
Wichtig ist, selber aktiv zu werden und sich um eine geeignete Ausbildung zu bemühen und sich im Vorfeld über mögliche Arbeitsstellen und Verdienstmöglichkeiten nach der Umschulung zu informieren und nicht den Ausbildungs-Angeboten der IV zu vertrauen. Am Besten zieht man einen Anwalt für Sozialversicherungsrecht bei und die Hilfe eines Berufsberaters der SUVA.
Viel Glück!
Neid ist die aufrichtigste Form von Anerkennung