Krankgeschrieben am Arbeitsplatz wegen Unfall/Krankheit - Fragen

GabrielaA
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Mich würden generell ein paar Sachen intressieren, wie das ist, gesetzlich, wenn jemand wegen Unfall oder Krankheit nicht arbeiten kann (darf):

Bsp 1: Ein Mann, Mitte 50, arbeitet in einem Baugeschäft und verunfallte während der Arbeit. Es stellt sich heraus, dass eine komplizierte OP folgte. Insgesamt war etwa 9 Monate lang krank geschrieben. Er durfte von der Suva aus nicht früher arbeiten. Da er die 3 Monate, wo er arbeitete, keine Ferien bezogen hatte und noch sehr viel Überzeit hatte, sagte der Vorgesetzte, dass ihm die Ferien um 2/3 gekürzt würden, ebenfalls auch Anteil 13.Monatslohn. Der Lohn wurde ihm schon bezahlt, aber halt nur 75 (?)%. Auch ein Teil der Überzeit wurde ihm gestrichen.

Bsp 2: Ein Büroangestellter bricht in der Freizeit den Arm, muss operieren und wird über längere Zeit krankgeschrieben. Er kann nicht einhändig im Büro arbeiten und auch nicht autofahren. Zu Hause kann er im Haushalt mithelfen, er geht ins Fitnesscenter, usw. Ein anderer sieht ihn und meldet ihn bei der Suva. Diese kürzt ihm die Leistung, weil wenn er krankgeschrieben ist, kann er auch keine Hausarbeit machen und ins Fitnessstudio gehen.

Bsp 3: Eine Mitarbeiterin ist krank und meldet sich am Arbeitsplatz ab. Sie braucht jedoch Medikamente und Lebensmittel und schleppt sich in die Läden zum Einkaufen. Dabei wird sie von der Vorgesetzten gesehen, die ihr kündigt, sobald sie wieder zur Arbeit erscheint. Wer krank sei und nicht arbeiten komme, könne auch nicht einkaufen gehen.

Sind diese 3 Fälle alle rechtens in Ordnung? Darf ein Arbeitgeber das tun? Was ist alles erlaubt, wenn jemand krank geschrieben ist?

Mein Mann hatte vor 10 Jahren auch einen (Arbeits-)Unfall, den Fuss gebrochen und war für lange Zeit krank geschrieben. Dies geschah ein paar Tage vor unseren gebuchten Sommerferien. Wir fuhren dann ein paar Tage in die Innerschweiz zum Campen. Hier meinten auch einige, er müsse trotz Unfall Ferien nehmen, da er ja in die Ferien gefahren ist.

Ist das so? Weiss nicht mehr, wie es geregelt wurde. Der Arbeitgeber wusste jedenfalls, dass wir in die Ferien fuhren, und auch die Suva + der Arzt.
Quest
Dabei seit: 05.11.2002
Beiträge: 975
"GabrielaA" schrieb:

Mich würden generell ein paar Sachen intressieren, wie das ist, gesetzlich, wenn jemand wegen Unfall oder Krankheit nicht arbeiten kann (darf):

Bsp 1: Ein Mann, Mitte 50, arbeitet in einem Baugeschäft und verunfallte während der Arbeit. Es stellt sich heraus, dass eine komplizierte OP folgte. Insgesamt war etwa 9 Monate lang krank geschrieben. Er durfte von der Suva aus nicht früher arbeiten. Da er die 3 Monate, wo er arbeitete, keine Ferien bezogen hatte und noch sehr viel Überzeit hatte, sagte der Vorgesetzte, dass ihm die Ferien um 2/3 gekürzt würden, ebenfalls auch Anteil 13.Monatslohn. Der Lohn wurde ihm schon bezahlt, aber halt nur 75 (?)%. Auch ein Teil der Überzeit wurde ihm gestrichen.

Wenn man Krank ist oder Unfall hat, dann werden ab dem 2. Monat anteilmässig die Ferien gekürzt. Pro Monat also 1/12 Ferien weniger. Meiner Meinung nach wären es also 8 Monate gewesen und nicht 9.

Im UVG Taggeld, welches er ja bekomen hat, ist der 13. bereits eingerechnet. Somit stimmt auch die Kürzung des 13.

Das mit den 75% ist abhänging, was im Arbeitsvertrag steht. Also wie lange er schon da gearbeitet hat.

Bsp 2: Ein Büroangestellter bricht in der Freizeit den Arm, muss operieren und wird über längere Zeit krankgeschrieben. Er kann nicht einhändig im Büro arbeiten und auch nicht autofahren. Zu Hause kann er im Haushalt mithelfen, er geht ins Fitnesscenter, usw. Ein anderer sieht ihn und meldet ihn bei der Suva. Diese kürzt ihm die Leistung, weil wenn er krankgeschrieben ist, kann er auch keine Hausarbeit machen und ins Fitnessstudio gehen.

Bsp 3: Eine Mitarbeiterin ist krank und meldet sich am Arbeitsplatz ab. Sie braucht jedoch Medikamente und Lebensmittel und schleppt sich in die Läden zum Einkaufen. Dabei wird sie von der Vorgesetzten gesehen, die ihr kündigt, sobald sie wieder zur Arbeit erscheint. Wer krank sei und nicht arbeiten komme, könne auch nicht einkaufen gehen.

Was man machen darf oder kann, bestimmt der Arzt und nicht der Arbeitgeber. Wenn er sagt, man kann einkaufen gehen, darf man das, egal ob es nun dem Arbeitgeber passt.
Und der mit dem Fitnesszenter finde ich schon sehr skuriel. Üblicherweise muss man ja sowieso nach solchen OP's in die REHA. Das die SUVa dann Taggelder kürzt. Keine Ahnung wie rechtens das ist. Ich hätte mich auf jeden Fall gewehrt.

Sind diese 3 Fälle alle rechtens in Ordnung? Darf ein Arbeitgeber das tun? Was ist alles erlaubt, wenn jemand krank geschrieben ist?

Mein Mann hatte vor 10 Jahren auch einen (Arbeits-)Unfall, den Fuss gebrochen und war für lange Zeit krank geschrieben. Dies geschah ein paar Tage vor unseren gebuchten Sommerferien. Wir fuhren dann ein paar Tage in die Innerschweiz zum Campen. Hier meinten auch einige, er müsse trotz Unfall Ferien nehmen, da er ja in die Ferien gefahren ist.

Ja das ist so. Bekommt man das OK für Ferien vom Arzt, dann sind das dann Ferien und müssen als solche Deklariert werden.

Ist das so? Weiss nicht mehr, wie es geregelt wurde. Der Arbeitgeber wusste jedenfalls, dass wir in die Ferien fuhren, und auch die Suva + der Arzt.
carola
Dabei seit: 07.01.2002
Beiträge: 643
zu fall 3: nicht jeder hat das glück, jemanden zu haben, der ihn pflegt und für ihn kocht und einkauft, wenn er krank ist, also bleibt einem in so einem fall ja nichts anderes übrig, als sich selber in die apotheke und in den nächsten laden zu schleppen. abgesehen davon gibts ja auch psychische krankheiten, die einem zwar das arbeiten unmöglich machen, aber einkaufen kann man da trotzdem noch.

Globi
Dabei seit: 30.07.2008
Beiträge: 2774
GabrielaA:

Was gehen diese Fälle dich an??? Wir sind hier keine Juristen. Zudem fehlen uns ganz viele Hintergrundsinfo.

Wer sagt denn, dass im 3. Fallbeispiel, diese Mitarbeiterin nicht ständig krank feiert und nun die Chefin einfach genug hatte? Ganz abgesehen davon, dass, wenn ich wirklich krank bin, halt jemand anderer zum Einkaufen schicke, weil ich dann nämlich keine Kraft habe!

Fall 2: Evt. hat der Mann ja etwas mehr als nur Haushalt und Fitness gemacht.

Und bei Fall 1 müsste das wohl ein Arbeitsrechtler mal ganz genau anschauen.



[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 17.03.2014 um 12:54.]
KlaraM
Dabei seit: 01.03.2013
Beiträge: 1770
@Globi

😉

GabiA zerbricht sich mal wieder ihr hübsches Köpfchen über anderer Leute Angelegenheiten.
GabrielaA
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Wie sollte es anders sein, als dass die WR ELTERN Polizei hier mit scharfem Geschütz auffährt? Was geht es euch an, was ich frage?

Jedenfalls wisst ihr, die polizei, auch keine Antworten.

Globi
Dabei seit: 30.07.2008
Beiträge: 2774
GabrielA:

OHNE mit den Betroffenen und dem jeweiligen Arbeitgeber gesprochen zu haben, wird hier wohl niemand umfassend einen Rat geben können. Und es wird dir auch nicht weiterhelfen, was wir denken. Ob wir das nur jeweils fair finden oder eben nicht.
GabrielaA
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Was IHR denkt, ist mir egal, es ging mir um die Rechtslage.
Aber ich kann das auch ohne euch, anderso herausfinden.
Sollte eigentlich wissen, dass das Forum nicht mehr das ist, was es früher war. Dank gewissen Userinnen.
Universum
Dabei seit: 13.05.2013
Beiträge: 1515
@Gabriela: Ferien können gekürzt werden bei langer Absenz wegen Krankheit oder Unfall. Was ganz klar nicht geht, einfach Überzeit streichen!
Wegen den Ferien: der Arzt muss entscheiden, ob jemand Ferienfähig ist oder nicht. Man kann z.b. durchaus Ferienfähig sein, auch wenn man z.b. wegen einem Bournout krank geschrieben ist.

Um eine wirklich genaue Auskunft zu den betreffenden Fällen bekommen zu können, empfehle ich dir, diese Personen an den jeweiligen Berufsverband (die haben meistens Rechtsdienste) oder dann an die Gewerkschaft zu verweisen.

Versprich nichts, wenn Du glücklich bist.
Antworte nicht, wenn Du wütend bist
und triff keine Entscheidungen wenn Du traurig bist.

Autor unbekannt.
ibex
Dabei seit: 11.07.2012
Beiträge: 546
"GabrielaA" schrieb:

Mich würden generell ein paar Sachen intressieren, wie das ist, gesetzlich, wenn jemand wegen Unfall oder Krankheit nicht arbeiten kann (darf):

Bsp 1: Ein Mann, Mitte 50, arbeitet in einem Baugeschäft und verunfallte während der Arbeit. Es stellt sich heraus, dass eine komplizierte OP folgte. Insgesamt war etwa 9 Monate lang krank geschrieben. Er durfte von der Suva aus nicht früher arbeiten. Da er die 3 Monate, wo er arbeitete, keine Ferien bezogen hatte und noch sehr viel Überzeit hatte, sagte der Vorgesetzte, dass ihm die Ferien um 2/3 gekürzt würden, ebenfalls auch Anteil 13.Monatslohn. Der Lohn wurde ihm schon bezahlt, aber halt nur 75 (?)%. Auch ein Teil der Überzeit wurde ihm gestrichen.

Kommt darauf an ob OR, Vertrag oder gar Gesamtarbeitsvertrag gillt. Dass aber bereits geleistete Überstungen gestrichen werden geht gar nicht.

"GabrielaA" schrieb:

Bsp 2: Ein Büroangestellter bricht in der Freizeit den Arm, muss operieren und wird über längere Zeit krankgeschrieben. Er kann nicht einhändig im Büro arbeiten und auch nicht autofahren. Zu Hause kann er im Haushalt mithelfen, er geht ins Fitnesscenter, usw. Ein anderer sieht ihn und meldet ihn bei der Suva. Diese kürzt ihm die Leistung, weil wenn er krankgeschrieben ist, kann er auch keine Hausarbeit machen und ins Fitnessstudio gehen.

Es gibt durchaus auch Büroarbeiten nicht einhändig genacht werden können und Hausarbeiten bei denen dies geht oder Beinarbeit im Fitnescenter was evt. sogar als Therapie notwenige oder hilfreich ist. Ob es aber missbräuchlich ist und ob die Hausarbeit eine verrechenbare Leistung darstellt müsste wohl ein Greicht entscheiden, die SUVA macht da gerne erst einmal auf Reduktion.

"GabrielaA" schrieb:

Bsp 3: Eine Mitarbeiterin ist krank und meldet sich am Arbeitsplatz ab. Sie braucht jedoch Medikamente und Lebensmittel und schleppt sich in die Läden zum Einkaufen. Dabei wird sie von der Vorgesetzten gesehen, die ihr kündigt, sobald sie wieder zur Arbeit erscheint. Wer krank sei und nicht arbeiten komme, könne auch nicht einkaufen gehen.

Dito Fall 2-> Entscheidung per Richter wo die Missbrauchsgrenze liegt.

"GabrielaA" schrieb:

Mein Mann hatte vor 10 Jahren auch einen (Arbeits-)Unfall, den Fuss gebrochen und war für lange Zeit krank geschrieben. Dies geschah ein paar Tage vor unseren gebuchten Sommerferien. Wir fuhren dann ein paar Tage in die Innerschweiz zum Campen. Hier meinten auch einige, er müsse trotz Unfall Ferien nehmen, da er ja in die Ferien gefahren ist.


Ist das so? Weiss nicht mehr, wie es geregelt wurde. Der Arbeitgeber wusste jedenfalls, dass wir in die Ferien fuhren, und auch die Suva + der Arzt.

Ferien dient in erster Linie der Erholung, ist die trotz Verletzung gewährleistet gilt der Ferienbezug gleichsam, evt. kann man auch hier einen Kompromiss schliessen und sagen, dass die Ferien nur zu 50% oder 75% erholsam waren, weil die Verletzung trotzdem behinderte und einige Unternehmungen nicht machbar waren.