Leistungen Krankenkasse halbprivat

Sinalco
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 23.04.2003
Beiträge: 1255
Dieses Thema gehört nicht unbedingt in ein Eltern-forum, aber vielleicht weiss jemand von Euch aus der Praxis Bescheid und kann mir einen Rat geben.
Ich habe mich neu per Juli 2010 Halbprivat versichern lassen bei meiner Krankenkasse. Nun zeichnet sich ab, dass ich noch dieses Jahr eine OP machen sollte/möchte, die nur ein einer Privatklinik möglich ist.

Ich wurde ohne Vorbehalte und per sofort versichert (Groupe Mutuel). Kann es sein, dass die Krankenkasse sich trotzdem weigert, die OP-Kosten zu übernehmen, weil ich quasi erst kurz versichert bin ? Zuvor war ich mit diesem Anliegen noch bei keinem Arzt.

Weiss jemand Bescheid ?
Danke und Gruss
Sinalco

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slider12
Dabei seit: 21.01.2007
Beiträge: 3399
bei mir wurde es nicht bezahlt da sie davon ausgegangen sind das dass problem schon vorher bestand trotz ärztebericht usw wurde ich allgemein operiert. ich würde anfragen so bekommst du eine sichere antwort

nichts ist unmöglich!
chnöpfli
Dabei seit: 16.03.2004
Beiträge: 646
Hallo @sinalco

ich würde direkt bei der KK nachfragen,den jede Kasse ist da anders. Ich wollte vor 2 M. auch auf Halprivat umsteigen weil ich demnächst eine OP vor mir habe. Wie vermutet konnte ich dies grad vergessen,es gibt da eine Karenzfrist (weiss die nicht mehr, aber OP wird sicher nicht im selben Jahr übernommen per gleicher Leistung). Aber ist deine OP selber nicht sowieso in der Grundversicherung drin? Nur Zimmer halt nicht. Also wenn du Bedenken hat das du es bezahlen kannst dann würde ich ungeniert bei der KK anfragen. Besser als eine böse Überaschung erleben. Kann dir leider nicht besser weiter helfen mit Rat da ich es selber nicht genau weiss. Alles Gute für die OP.

Leben und leben lassen
erna
Dabei seit: 03.01.2002
Beiträge: 870
Frag nach, jedoch vermute ich, dass du einen grösseren Selbstbehalt übernehmen musst, oder, sie zahlen gar nicht. Der Wechsel mit Wissen einer OP hat immer Tücken.
Siehe Schwangerschaft, da kannst du auch nicht einfach so wechseln.

Hast du gewechselt, weil der Arzt nur da operiert? Belegsarzt?
Ist es eine OP, die auch sonst gemacht wird?... und du einfach DIESEN Arzt möchtest?
Wenn es eine Fallpauschale in einem Spital sonst gibt, entschädigen sie ev. diesen Betrag und der Rest "darfst" du bezahlen.
Sara71
Dabei seit: 28.04.2007
Beiträge: 117
Du hast ja sicher einen Antrag mit Gesundheitsfragen ausfüllen müssen. Hast Du zu diesem Zeitpunkt gewusst, dass eine OP nötig ist? Falls nein, sollte es kein Problem sein.
Sinalco
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 23.04.2003
Beiträge: 1255
Dank für Eure Antworten.
Ich habe die KK schon angefragt. Die Auskunft ist eigentlich gut. ich habe lediglich eine Karenzfrist von 3 Monaten. Wenn ich belegen kann, dass die OP wirklich notwendig ist, dann wird es gemäss Auskunft bezahlt. Irgendwie trau ich halt dem Frieden nicht ganz....

Die Methode dieser OP wird nur in dieser Klinik und nur von diesem Arzt ausgeführt. Es wär mir egal, die OP auch im Unispital vornehmen zu lassen, wenn es denn möglich wäre...

Ich gehe erst nächste Woche das erste Mal wegen dieser Angelegenheit zum Arzt und erst dann, werde ich erstmals eine offizielle Diagnose haben. Inoffiziell hab ich sie schon..... aber das ist niergends dokumentiert.

Gruss
Sinalco

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erna
Dabei seit: 03.01.2002
Beiträge: 870
Ich würde dir empfehlen, dass du eine Kostengutsprache der KK einholst und so hättest du einen Beleg und auch die Garantie, dass es bezahlt wird.
Mach dir dann eine Kopie bevor du es beim Spitaleintritt abgibst.

Bei so speziellen Eingriffen würde ich mich immer um eine Zweitmeinung bemühen.
chnöpfli
Dabei seit: 16.03.2004
Beiträge: 646
Bin mit @erna völlig einig. Ich hatte vor zwei Wochen eine Dame von der KK Versicherung da und die hat vehement verneint das ich jetzt zu halbprivat wechsle vor der OP. Dies würde mir nichts bringen da es eine Karenzezeit gebe (bei Mutterschft ist die glaubs 180 Tage,ich denke da wird es bei OPs nicht weniger sein?). Aber eben das ist vielleicht von KK zu KK verschieden. Zweitmeinung ist immer gut und es sich schriftlich geben lassen sowieso.Drück die Daumen das es einen Weg gibt!

Leben und leben lassen
Volare
Dabei seit: 21.07.2004
Beiträge: 526
Wenn es eine plötzliche Erkrankung ist und die OP nach der Karenzfrist stattfindet, dann sehe ich keine Probleme.

Ist es aber etwas, was du schon hattest, dann wird die OP sicherlich nicht bezahlt und zwar auch nicht, wenn Du zum Zeitpunkt der Unterschrift noch nichts von einer OP wusstest. Bist du sicher, dass Du bei den Gesundheitsfragen nichts unterschlagen hast?

Wurdest du schon in der Klinik untersucht? Wenn ja, kannst Du mit den Unterlagen eine Kostengutsprache bei der KK verlangen, bevor Du in die Klinik eintrittst.
Sinalco
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 23.04.2003
Beiträge: 1255
Die Symthome waren mir schon lange bekannt, ich habe es aber nicht als Krankheit angesehen und schon gar nicht gewusst, dass eine OP das Problem löst.
Klar werde ich die Kostengutsprache vorher verlangen.... Es ging mir hier um Erfahrungsberichte, wollte mir die Chancen ausrechnen, die ich habe, dass die OP übernommen wurde.
Gruss
Sinalco

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