Mami muss ins Spital - Anspruch Freitage für Papi?

bluenote
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 22.05.2013
Beiträge: 24
Hallo, meine Frau muss irgendwann mal eine Op machen lassen. D.h. 1 Woche Spitalaufenthalt und ca. 2 Wochen nichts heben. Unsere Kinder sind 1.8 + 3 j. Jemand muss in dieser Zeit natürlich zu den Kiddis schauen. Wir überlegten uns, das in die Ferien zu schieben, aber Ferien sind dann das auch nicht unbedingt.
Wenns Zuhaus kränkelt, hat ja der Vater eine bestimmte Anzahl Tage im Jahr, wo er Zuhause helfen kann. Wie sieht es aber arbeitsrechtlich aus, wenn es um eine längere Phase, wie oben geschildert, handelt? Hat jemand Erfahrung damit, was sagt das Arbeitsrecht, was sagt ihr?
kaye
Dabei seit: 25.11.2009
Beiträge: 963
Ich glaube (bin aber nicht Expertin), Du hast keinen rechtlichen Anspruch auf Freitage, da es sich um eine geplante OP handelt. Im Notfall kannst Du zuhause bleiben, musst aber so schnell wie möglich eine Ersatz-Betreuung organisieren (wie auch eine berufstätige Mutter, die kranke Kinder zuhause hat).
Dh. Du musst im Voraus Betreuung organisieren, zB. privat oder Spitex, und sie auch bezahlen. Falls das nicht drin liegt, sind die Ferien vielleicht doch keine schlechte Idee.
allusttasch
Dabei seit: 13.08.2003
Beiträge: 548
ich würde mich der antwort von kaye anschliessen. ich musste in den letzten jahren mehrfach geplant ins spital und mein mann musste entweder frei nehmen (ferienguthaben) oder wir mussten eine betreuungslösung für die kinder suchen.

was heisst eine woche spital mo bis fr? vielleicht lässt es sich ja auch so regeln, dass deine frau erst gegen ende der woche operiert wird, dann wärst du am wochenende so oder so zu hause und müsstest dementsprechend weniger ferientage opfern. vielleicht findet sich ja noch ein grosi oder eine tante oder eine liebe bekannte die die kinder jeweils tageweise während dem spitalaufenthalt betreuen. gut und früh planen lohnt sich und nicht zu scheu sein um zu fragen, vielleicht ja auch eine liebe nachbarin...

wenn man als frau mal zu hause ist, lässt sich der tag schon meistern mit den kids und den haushalt musst halt wohl oder übel du für 14 tage übernehmen.

lg allusttasch
Tagesmamma
Dabei seit: 02.06.2010
Beiträge: 1058
Mein Mann hat von seinem Arbeitgeber sog. Familienbetreuungstage zu gut. pro Fall 5 Tage. Nach abmachung mit seinem Arbeitgeber durfte er diese auch für eine geplante OP von mir einsetzen. Aber die Regel oder sogar ein Recht darauf gibt es nicht.
Ihr müsst also frühzeitig planen sofern dein Arbeitgeber dir nicht für die Spitaltage deiner Frau bezahlt frei gibt. Für 3 Wochen wirst du sowieso kaum bezahlt frei bekommen. Also das wäre ein extrem kulanter Arbeitgeber.

Wer glaub jemand zu sein, hat aufgehört jemand zu werden

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waldchutz
Dabei seit: 10.04.2008
Beiträge: 211
Als mein Junge länger krank war, und ich keine Betreuung organisieren konnte, bekam ich von meiner Hausärztin ein Arztzeugnis, damit ich bei meinem Kinde sein konnte.

Dein Arbeitgeber kann ja nichts tun, wenn Du ein Arztzeugnis hast, oder schauen ob du Halbtags jemanden findest, so kannst du die anfallenden Aufgaben am Nachmittag erledigen. Und am Morgen brauchst du nur jemanden für die Kinder. Die Kinder gehen ja noch nicht in die Spielgruppe usw. könnten sie nirgends in die Ferien für drei vier Tage, dann brauchst Du auch nicht soviel frei zu nehmen.

Anspruch gibts keinen bei geplanten Einsätzen, würde aber dies mit dem Arbeitgeber absprechen, meistens sind sie eher positiv darauf eingestellt. Wenn man es vorher mit ihnen abspricht.

Denke da lässt sich auf jeden Fall eine Lösung finden.
Noch eine Idee, Operation erst in den Schulferien machen, dann ein älteres Schulmädchen fragen ob sie jeden morgen auf die Kids aufpasst.




wer nicht wagt, gewinnt nichts
Universum
Dabei seit: 13.05.2013
Beiträge: 1515
Ich an deiner Stelle würde da Ferien nehmen und mir von meinem sozialen Umfeld Hilfe holen. Grosseltern, Paten der Kinder, Freunde.

Versprich nichts, wenn Du glücklich bist.
Antworte nicht, wenn Du wütend bist
und triff keine Entscheidungen wenn Du traurig bist.

Autor unbekannt.
dibidaebi
Dabei seit: 22.09.2012
Beiträge: 80
Als ich in den Spital musste, hatte ich geschaut das ich am Freitag gehen konnte, so waren 2 Tage abgedeckt und 2 Tage hatte mein Mann Frei genommen um etwas weniges an Überstunden abzubauen und danach konnte er vom Arbeitgeber 2 Tage Unbezahlt nehmen.
Vielleicht wenn es drin liegt Finanziell, wäre das mit dem Unbezahlt Tage frei nehmen auch eine Option.
Ich weiss ja nicht was du Arbeitest, aber wäre es eine Möglichkeit das Du irgendwelche Arbeit von zu Hause aus erledigen kannst?
Wünsche für euch das Ihr eine Optimale Lösung findet und Deiner Frau alles gute bei der OP.
Colette
Dabei seit: 24.05.2002
Beiträge: 775
@bluenote
frag doch deinen arbeitgeber wie du das organisieren sollst. zum einen besteht der gesetztlich anspruch auf freitage zum betreuen von kindern, zum anderen ist es ja für den arbeitgeber einfacher, wenn er weiss, wann du ausfällst als wenn es notfallmässig wäre.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
... der Anspruch besteht "nur" für kranke Kinder ...

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
bluenote
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 22.05.2013
Beiträge: 24
Ich habe mich unterdessen bei einer Konsumentenzeitschrift erkundigt und habe eine lange Antwort erhalten, die ich hier als Dank für euer Interesse und anderen Interessierten gerne zur Verfügung stelle.
Frage 1) Wie viele Tage darf ich Zuhause bleiben, wenn die Familie krank ist, oder Anspruch Tage im Jahr? Ich erhielt dazu folgende Antwort:
Der Art. 36 Abs. 3 des Arbeitsgesetzes sieht folgende Regelung vor:
'' Der Arbeitgeber hat Arbeitnehmern mit Familienpflichten gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses die zur Betreuung kranker Kinder erforderliche Zeit im Umfang bis zu drei Tagen freizugeben.''
Das Gesetz erwähnt nicht, ob es 3 Tage im Jahr oder 3 Tage pro Krankheitsfall sind. Ein grosser Teil der Lehre vertritt der Auffassung, dass es sich um drei Tage pro Krankheitsfall handelt. Die Idee des Gesetzgebers ist es zudem, dass der betroffene Arbeitnehmer in dieser kurzen Zeit eine andere Person suchen muss, die die Betreuung weiterführen kann, falls eine solche weiterhin notwendig ist (z.B Grosseltern, Babysitterin, Tagesmutter etc).
Es gehört zu Ihren gesetzlichen Pflichten zu Ihrer Familie zu schauen. Daher können Sie im ersten Fall gestützt auf diesen Artikel zu hause bleiben und zu Ihren Kindern schauen. In diesem Fall wird die 3-Tagesfrist aus Art. 36a des ArG analog angewendet. Sie müssen in diesen drei Tagen eine andere Betreuungsperson finden. Ist das nicht möglich, gilt die Zeit ab drei Tagen als Ferien.

Frage 2) Wie viele Tage habe ich zu Gute, wenn eine geplante Operation meiner Frau bevorsteht? Hier die Antwort:
Im zweiten Fall ist es für mich fraglich, ob Sie überhaupt Zeit beanspruchen können. Da der Operationstermin im Voraus bekannt ist, haben Sie Zeit genug, um eine entsprechende Betreuung zu organisieren. Nur, wenn das nicht möglich ist, können Sie gestützt auf Art. 324a allenfalls drei Tage beanspruchen. Letzten Endes muss diese Frage von einem Richter geklärt werden. (Zitat Ende)

Ich werde sicher mit meinem Chef darüber reden, und strebe einen Mix an, aus halbtags arbeiten, Grosi, Bekannte, Ferien. Auch werden wir versuchen, den Ops-Termina auf Anfangs Wochenende zu legen.

E wuala. Danke für eure Inputs!