Patientenverfügung

Gelöschter Benutzer
Mit meinem Mann habe ich natürlich auch schon darüber gesprochen - eine Patientenverfügung wäre halt einfach noch verbindlicher. Ich habe aber irgendwie das ungute Gefühl, dass mir gerade dann, wenn ich eine PV machen würde, etwas zustossen könnte... Ist so ein blöder Gedanke von mir icon_frown.gif
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
@Eva Luna, gell, als würden wir das Schicksal dadurch herausfordern. Eigentlich blöd, denke selber aber manchmal auch so.
Gelöschter Benutzer
@GabrielaA
Genau so! Ich weiss nicht, warum mir das so im Kopf herumschwirrt icon_frown.gif
jeruscha
Dabei seit: 30.12.2003
Beiträge: 1196
In so einer Akutsituation wie beim genannten Lawinenunglück kommt eine Patientenverfügung ohnehin nicht zum Tragen, in so einer Situation wird so oder so reanimiert. Erst jetzt, bei Entscheidungen über den weiteren Behandlungsverlauf käme eine Patientenverfügung zum Einsatz

Hier ein Zitat der Webseite http://www.dialog-ethik.ch/

Wann kommt eine Patientenverfügung zum Einsatz?

Eine Patientenverfügung kommt dann zu Einsatz, wenn ein Mensch durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr in der Lage ist, zu medizinischen Behandlungen Stellung zu nehmen. Eine Patientenverfügung hält den Willen für solche Situationen schriftlich fest.

Solange eine Patientin oder ein Patient sagen kann, ob er oder sie eine Behandlung wünscht, gilt dieser direkt ausgesprochene Wille. Die Patientenverfügung tritt erst dann in Kraft, wenn der Patient urteilsunfähig ist. In diesem Fall müssen andere darüber entscheiden, in welchem Rahmen lebenserhaltende Massnahmen angefangen, eingestellt oder fortgeführt werden sollen.

Ist der Patient nicht ansprechbar und liegt keine Patientenverfügung vor, muss das Behandlungsteam im Spital stellvertretend für den Patienten entscheiden. In einer solchen Situation ist der mutmassliche Wille des Patienten massgebend. Dies ist jener Wille, welcher der Patient geäussert hätte, wenn er zu dieser Entscheidung hätte gefragt werden können. Um diesen Willen herauszufinden sind frühere Aussagen des Patienten wichtig. Ist nichts über den Willen des Patienten bekannt, so gilt der Grundsatz: „Im Zweifelsfall für das Leben“.
jeruscha
Dabei seit: 30.12.2003
Beiträge: 1196
Ps: ich habe übrigens keine Patientenverfügung, weil noch zu viele Leute, auch medizinisches Personal nicht kapiert, dass eine PV erst zum Tragen kommt, wenn der Patient urteilsunfähig ist, ich möchte nicht, dass meinen Wünschen und Argumenten widersprochen wird solange ich die äussern kann, in dem man mich auf meine PV verweist....bei mir sind die Angehörigen ausreichend informiert um im Bedarfsfall in meinem Sinne Entscheidungen treffen zu können.
slider12
Dabei seit: 21.01.2007
Beiträge: 3399
ich hab die pv von meiner mutter unterschrieben. und ich weiss was sie möchte und was nicht.
ich hoffe nur das ich den schalter den auf aus machen kann wenns soweit wäre....glaube einfach das dies sehr schwer ist.

bei mir wissen eigentlich alle was ich möchte.....und ich hoffe das es auch so gemacht wird......

aber ich würde es begreifen wenn mein mann,kinder und andere es nicht so machen können wie ich es möchte...weil es einfach sau schwer ist dies zu entscheiden.

nichts ist unmöglich!
EarlyCampell
Dabei seit: 24.04.2005
Beiträge: 209
Ich hab eine gemacht, als wir im Bekanntenkreis einen Fall hatten bei dem ich fand, hier wären die Maschinen lieber abgestellt worden. Die Angehörigen konnten/wollten dies jedoch nicht.
Sie liegt bei meinem Mann im Nachttischli, wir haben darüber gesprochen und auch meine beste Freundin weiss davon. Ich vertraue darauf, dass diese beiden Personen im nötigen Moment die Kraft dazu haben werden.
Momentan hätte ich mehr Angst davor, noch jahrelang dahinzuvegetieren in irgendeinem Ecken, als zu sterben. Ich hänge zwar am Leben - aber es muss für mich auch lebenswert sein. Und wie man lebenswert definiert ist sehr individuell.
menorca
Dabei seit: 03.10.2006
Beiträge: 277
@goldfisch
dieser stempel auf der brust, nützt nichts.
ich bin bei der ortsfeuerwehr, und da wurde bei der letzten übung das auch instruiert.
falls ein verunfallter ein solcher stempel auf der brust hat, MUSS man trotzdem reaniemieren, egal wie schlimm der zustand ist.
als helfender wird man nicht angeklagt, dass man trotz stempel, reanimationsversuche gemacht hat. hingegen kann es schlimm werden, wenn man nichts gemacht hat.
Gelöschter Benutzer
"als helfender wird man nicht angeklagt, dass man trotz stempel, reanimationsversuche gemacht hat".

denkst du, es lebt sich als helfer besser, wenn man sich ignoranterweise über den willen einer person hinweggesetzt hat, und FALLS er überlebt, mit grosser wahrscheinlichkeit schwer behindert oder im wachkoma? hast du schon mal eine reale reanimation miterlebt? ich schon. und es war nur grausam und ich hatte danach eine regelrechte lebenskrise. ich war noch in der ausbildung und stand als schülerin nur geschockt daneben. es war auf einer medizinischen abteilung und ich wollte eine über 70jährige hemiplegikerin aufnehmen. dabei ist es dann zum zwischenfall gekommen (nachträglich habe ich erfahren, dass es eine lungenembolie war). der junge arzt hat alles gegeben (...) bei der rea. es war einach nur furchtbar. das gebrochene rippen im minimum zu einer erfolgreichen rea gehören, habe ich ja gewusst. nur war die rea auch in diesem fall nicht erfolgreich. solche letze minuten wünscht man keinem menschen, in diesem alter und bei einem solchen krankheitsbild erst recht nicht.
zum stempel: soweit ich nun rasch gelesen habe, ist die rechtslage noch nicht ganz klar. aber ich könnte mir durchaus vorstellen, dass man sich strafbar macht, wenn man den stempel ignoriert.
das buch das ich am anfang erwähnt habe, solltest du ungebingt lesen.
Miss Maple
Dabei seit: 10.03.2010
Beiträge: 513
dem prinzen hätte aber eine patientenverfügung auch nichts genutzt! denn die hat man ja nicht dabei, wenn man in eine lawine gerät, oder?