In so einer Akutsituation wie beim genannten Lawinenunglück kommt eine Patientenverfügung ohnehin nicht zum Tragen, in so einer Situation wird so oder so reanimiert. Erst jetzt, bei Entscheidungen über den weiteren Behandlungsverlauf käme eine Patientenverfügung zum Einsatz
Hier ein Zitat der Webseite
http://www.dialog-ethik.ch/
Wann kommt eine Patientenverfügung zum Einsatz?
Eine Patientenverfügung kommt dann zu Einsatz, wenn ein Mensch durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr in der Lage ist, zu medizinischen Behandlungen Stellung zu nehmen. Eine Patientenverfügung hält den Willen für solche Situationen schriftlich fest.
Solange eine Patientin oder ein Patient sagen kann, ob er oder sie eine Behandlung wünscht, gilt dieser direkt ausgesprochene Wille. Die Patientenverfügung tritt erst dann in Kraft, wenn der Patient urteilsunfähig ist. In diesem Fall müssen andere darüber entscheiden, in welchem Rahmen lebenserhaltende Massnahmen angefangen, eingestellt oder fortgeführt werden sollen.
Ist der Patient nicht ansprechbar und liegt keine Patientenverfügung vor, muss das Behandlungsteam im Spital stellvertretend für den Patienten entscheiden. In einer solchen Situation ist der mutmassliche Wille des Patienten massgebend. Dies ist jener Wille, welcher der Patient geäussert hätte, wenn er zu dieser Entscheidung hätte gefragt werden können. Um diesen Willen herauszufinden sind frühere Aussagen des Patienten wichtig. Ist nichts über den Willen des Patienten bekannt, so gilt der Grundsatz: „Im Zweifelsfall für das Leben“.