Patientenverfügung

Gelöschter Benutzer
also uns hat man damals noch gelehrt, dass man auf keinen fall eine reanimation anfangen darf, wenn man nicht weiss, wie lange der kreislauf schon abgestellt ist. ist das heute nicht mehr so?
menorca
Dabei seit: 03.10.2006
Beiträge: 277
@goldfisch
unser sanitätsinstruktor hat klar gesagt, dass man sich nicht strafbar mache, wenn man trotz stempel reanimiert. ich, als erste-hilfe-leistende muss also alle in meiner macht stehende mittel einsetzen, um erste-hilfe und/oder reanimationsversuche zu machen, bis das der notarzt, resp. die ambulanz erscheint. was danach ist, kann ich nicht entscheiden.
ich habe keine befugnis/kompetenz einen vorhandenen oder nicht vorhandenen tod festzustellen.
Gelöschter Benutzer
@Miss Maple
Natürlich hat man die PV nicht dabei, wenn man in die Lawine gerät, aber danach? Ich gehe davon aus, dass der Prinz, der ja immer noch im Koma liegt und vielleicht nie mehr erwachen wird, künstlich beatmet und ernährt wird. Würde man dies nicht tun, würde er sterben. Und ich wollte in so einem Fall eben nicht künstlich am Leben gehalten werden. Ich hänge auch am Leben, aber an einem Selbstbestimmten.
Chrissie24
Dabei seit: 25.02.2012
Beiträge: 2
Wichtig ist auch, dass die Patientenverfügung im Notfall gefunden wird. Bei patientenwille.ch kann die Verfügung online hinterlegt werden und ist so nachher jederzeit rund um die Uhr direkt online abrufbar. Lohnt sich, da mal reinzuschauen.
Manya
Dabei seit: 30.05.2002
Beiträge: 1707
Das Problem ist ja, dass bei einem Unfall oder plötzlichen Erkrankung zunächst niemand weiss, wie lange der Sauerstoffmangel bestanden hat oder wie die Heilungsaussichten sind. So wird reanimiert, intubiert und beatmet.

Die Entscheidung, die Beatmungsmaschinen nachher abzustellen, ist dann oft sehr schwierig von den Angehörugen zu treffen.