Spital verklagen? (Schmerzensgeld)

Alibaba3
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 23.11.2010
Beiträge: 2
hat das schon mal jemand erfolgreicht gemacht?

wir überlegen uns das aber vermutlich sind da die chancen eher gering, oder?

jemandem aus unserer familie wurde durch das pflegepersonal ein falsches mittel verabreicht mit fatalen folgen.

danke für eure erfahrungsberichte.
Multiblue
Dabei seit: 13.01.2005
Beiträge: 60
Nun, ich denke die Chancen sind eher gering. Evtl. versuchst du den/die verantwortliche/n Ärzt/in zur Rede zu stellen, allerdings wirst du auch da merken, dass sie jegliche Verantwortung abschieben.. Wir haben auch einige "Erfahrungen" damit machen müssen. Aber als Patient sind wir bis anhin machtlos geblieben....

MfG

Me for President!
queenie
Dabei seit: 21.05.2002
Beiträge: 632
Ich denke, du solltest Dich an die Patientenstelle wenden.
Sinalco
Dabei seit: 23.04.2003
Beiträge: 1255
Ich kenne eine Frau, die hat sich erfolgreich gegen einen Behandlungsfehler, den man im Unispital vertuschen wollte, gewehrt. Die Entschädigung war eher klein.
Es ist wohl sehr schwierig, aber wenn ich die Energie dazu hätte, würde ich mich wehren.
Viel Erfolg !
S.

You don't get always what you want - you get what you need!
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
War hier schon mal so ein Thema. Falls es nicht Du warst, suche doch, vielleicht findest Du ja es noch.

Lass Dich gut beraten und wage dann allenfalls den Schritt. Wird bestmt nicht schwierig, doch nach dem Motto: Wer nichts wagt, der nichts gewinnt.
Appenzellerin
Dabei seit: 27.01.2005
Beiträge: 201
in welchem Zusammenhang wurde ein falsches Mittel verabreicht? du schreibst sehr wenig.

Aber es wird sicher schwierig, schliesslich hat der Patient in irgend einer Form der Therapie zugestimmt - nun liegt es an Euch zu beweisen, dass da etwas schief gelaufen ist.
Snoopy2
Dabei seit: 01.03.2004
Beiträge: 24
In unserer Familie gab es einen Fall mit Querschnittlähmung. Wir übergaben die Verhandlungen einem Anwalt, der auf solche Fälle spezialisiert ist. Wenn du Chancen hast, dann nur über einen Anwalt.
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
Das grösste Problem ist jeweils die Beweisführung, vor allem bei Kunstfehlern ist es oft schwierig nachzuweisen, was normale Komplikationen sind und was ein offensichtlich vermeidbarer Fehler war.

Wenn bei euch die Verabreichung des falschen Medikamentes unbestritten ist und die Folgen klar und ohne Zweifel in Zusammenhang steht und auch feststeht, wer für den Fehler verantwortlich war, dann hat eine Klage sicher gute Chancen. Ich denke aber, dass es nicht ohne Anwalt geht da bei solchen Dingen immer alles penibel genau gemacht und formuliert werden muss.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
Alibaba3
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 23.11.2010
Beiträge: 2
danke für eure beiträge


@appenzellerin

ich möchte nicht zu viel preis geben. das mittel hat einen herzstillstand verursacht, die reanimation war aber erfolgreich, es wurde eine rippe gebrochen.

das spital gibt den fehler zu von anfang an.

es geht mehr um die psychischen folgen für die betroffene person.

ich denke wir werden es sein lassen. ein anwalt kostet ja enorm viel und die gerichtskosten sind ja auch selber zu tragen wenn man verliert.
Patchworkmami
Dabei seit: 26.04.2006
Beiträge: 61
Hat die betroffene Person eine Rechtsschutzversicherung? Dann würde ich den Fall dort melden. Sie übernehmen dann - wenn der Fall so klar ist wie du schreibst - die Anwaltskosten. Viel Glück