
Malaga1
Dabei seit: 01.12.2007
Beiträge: 521
Nochmals zum Abschluss bzw. Kündigung solcher Modelle: Die Regelung nach KVG (Krankenversicherungsgesetz) ist wie folgt:
Ist man in der normalen Grundversicherung (also ohne HMO o.ä) mit einer Franchise von 300 Franken versichert, kann man ein Telmed-Modell (bzw. HMO o.ä) auf den nächsten Monat abschliessen. Hat man eine höhere Franchise, kann man das Modell erst auf anfang nächsten Jahres abschliessen.
Kündigen kann man diese Modelle immer erst auf Jahresende - egal, was man für eine Franchise hat.
Soweit die gesetzliche Regelung, die alle Kassen gilt. Wer wann und warum kulant ist, ist eine andere Geschichte....
Ist man in der normalen Grundversicherung (also ohne HMO o.ä) mit einer Franchise von 300 Franken versichert, kann man ein Telmed-Modell (bzw. HMO o.ä) auf den nächsten Monat abschliessen. Hat man eine höhere Franchise, kann man das Modell erst auf anfang nächsten Jahres abschliessen.
Kündigen kann man diese Modelle immer erst auf Jahresende - egal, was man für eine Franchise hat.
Soweit die gesetzliche Regelung, die alle Kassen gilt. Wer wann und warum kulant ist, ist eine andere Geschichte....