Tashi
Dabei seit: 22.05.2004
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DRG: Neu werden die Spitäler nicht mehr nach Aufwand sondern nach Leistung bezahlt. Und es gibt pro Kanton sog. Spitallisten der offiziellen Spitäler, bei denen man sich behandeln lassen kann. Die Privatspitäler sind nicht standardmässig auf dieser Liste, sondern je nach Behandlungsfall. Die KK schliessen aber mit den Privatspitälern selber Verträge ab und garantieren somit eine bestimmte Auslastung zu einem gewissen Preis.
Wenn man also die Grundversicherung (OKP) bei Kasse A hat und die Zusatversicherung (VVG) bei Kasse B. Man möchte im Privatspital gebären, dies ist nicht mehr auf der Spitalliste. Krankenkasse B hat einen Vertrag mit dem Privatspital. Der Aufenthalt setzt sich aus OKP und VVG-Leistungen zusammen, Kasse B wird nur eine Kostengtusprache für den VVG-Anteil ersteilen, Kasse A wird den OKP Anteil nicht übernehmen, es sei denn, sie haben auch einen Vertrag mit dem Spital. Hoffe, das gibt einigermassen Sinn. Einfacher ist es, wenn man bei der Zusatzversicherung alles an einem Ort hat, wenn man dann wirklich etwas hat.
Wenn man also die Grundversicherung (OKP) bei Kasse A hat und die Zusatversicherung (VVG) bei Kasse B. Man möchte im Privatspital gebären, dies ist nicht mehr auf der Spitalliste. Krankenkasse B hat einen Vertrag mit dem Privatspital. Der Aufenthalt setzt sich aus OKP und VVG-Leistungen zusammen, Kasse B wird nur eine Kostengtusprache für den VVG-Anteil ersteilen, Kasse A wird den OKP Anteil nicht übernehmen, es sei denn, sie haben auch einen Vertrag mit dem Spital. Hoffe, das gibt einigermassen Sinn. Einfacher ist es, wenn man bei der Zusatzversicherung alles an einem Ort hat, wenn man dann wirklich etwas hat.
Carpe diem