Willensvollstrecker - sinn oder unsinn?

musta
Dabei seit: 17.09.2004
Beiträge: 458
Wenn ich lese, dass das Haus deinem Mann gehört wird er wahrscheinlich das Geld dafür mit in die Ehe gebracht haben? Meine Frage daher, wenn Geld während der Ehe erwirtschaftet, so kann dieses mit einem Ehevertrag von der Erbmasse rausgenommen werden. Resp. dieses Geld übergeht bis zu deinem Tod an dich. Eine andere Möglichkeit, dass er dir das Haus zu Lebzeiten überschreibt-schenkt.
Es erstaunt mich ein wenig, dass der Anwalt von einem Ehevertrag absieht. Wird nicht damit geregelt, dass du das Wohnrecht hast?

Leben und leben lassen
und jetzt
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 27.09.2011
Beiträge: 34
@Musta - das Haus ist ein Vorgezogenes Erbe.. - und somit Eigengut des Mannes - überschreiben "kann" er mir das Haus nicht da dann auch die Hypotheke auf mich lauten müssten - da ich aber nicht erwerbstätig bin ist dieser Schritt unmöglich....
und jetzt
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 27.09.2011
Beiträge: 34
das Haus haben wir erst übernommen nach der Hochzeit
*paxxie*
Dabei seit: 29.06.2010
Beiträge: 1478
Habt ihr bei der Hypotheke nicht so eine Versicherung in Fällen wie diesem?
all inclusive
Dabei seit: 03.04.2007
Beiträge: 1033
Aber ihr könntet das Haus wenigstens zur Hälfte dir überschreiben. Dafür brauchst du kein Einkommen.
musta
Dabei seit: 17.09.2004
Beiträge: 458
Habe unseren Ehevertrag hervorgeholt. Darin steht, dass durch den Tod des Ehegatten die Gesamtsummer beider Vorschläge ganz an den überlebenden Ehegatten zusteht.
Ich bin der Meinung, dass der Vorschlag das Eigengut ist. Bin mir jetzt aber gar nicht mehr so sicher. Vielleicht finde ich noch mehr.

Leben und leben lassen
musta
Dabei seit: 17.09.2004
Beiträge: 458
Habe etwas gegoogelt. Der Vorschlag ist das Geld, welches in die Ehe eingebracht wird und Erbe welches während der Ehe zugesprochen wurde. Also Eigengut. Dieses Geld kann man dem Ehepartner zusprechen, sofern keine NICHT gemeinsamen Kinder vorhanden sind. Für diese ist der Pflichtteil zwingend.

Leben und leben lassen
goodie31
Dabei seit: 04.04.2002
Beiträge: 2079
Oje du bist wirklich nicht zu beneiden *und jetzt* Da werden jetzt sicher viele Gefühle freigesetzt.
Das ist schon so mit dem Eigengut, das Haus erben dann Eure Kinder, aber man könnte festhalten, dass du ein Wohnrecht hast auf Lebzeiten und das müsste dann auch ins Grundbuch eingetragen werden. Du bekommst ja dann Witwenrente und die Kinder bekommen Halbwaisenrente, du hast dann schon ein Einkommen.
musta
Dabei seit: 17.09.2004
Beiträge: 458
Habe wohl einen riesen Kabis erzählt. Der Vorschlag ist die Errungenschaft. Also keine Lösung für euch. Habe mir wohl etwa zuviel zugesprochen, wenn doch dein Anwalt von einem Ehevertrag abgesehen hat.
Sorry, hoffe dich damit nicht noch mehr verwirrt zu haben.

Leben und leben lassen
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
@musta: Der Vorschlag ist Errungenschaft-Schulden, also genau das Gegenteil vom Eigengut.

@und jetzt evt. wäre für euch auch ein Wechsel des Güterstandes sinnvoll, da dadurch dir mehr von seinem eingebrachtem Eigengut zufällt. Jedenfalls braucht ihr jetzt eine optimale Beratung. Ein Willensvollstrecker braucht man vor allem dann, wenn man nicht allen seinen Erben wirklich traut und man kann damit sicherstellen, dass das letzte gültige Testament auch vollstreckt wird und nicht von jemandem unterschlagen wird der dadurch einen Vorteil erhält.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)