Willensvollstrecker - sinn oder unsinn?

Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
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liebe und jetzt...

sorry, ich ärgere mich gerade über meinen berufskollegen...

wenn das haus eigengut deines mannes ist, dann solltet ihr gerade einen ehevertrag machen!

hier die verschiedenen möglichkeiten:

http://www.hev-schweiz.ch/home/kategorien/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=3114&tx_ttnews%5Bpointer%5D=8&cHash=87b12e72e1

auch wenn du kein "einkommen" im sinne von lohn hast, so wirst du renten bekommen (witwenrente und halbwaisenrente aus der ahv sowie witwen- und halbwaisenrente aus der pensionskasse) da gilt es zu berechnen, wie hoch die sind, um zu wissen, ob das haus tragbar ist für dich.

das andere ist "das lebenslange wohnrecht". vielleicht hast du in 5 jahren keine lust mehr, unter den argusaugen deiner schwiegereltern zu leben und möchtest dein leben neu gestalten, und vielleicht auch wieder eine beziehung eingehen. mit dem lebenslangen wohnrecht hast du nichts mehr, wenn du ausziehst. viel mehr würde da die nutzniessung machen. dann kannst du auch ausziehen und kannst das haus vermieten. diese möglichkeit hast du beim wohnrecht nicht.

mehr dazu: http://www.hausinfo.ch/home/de/recht/erbrecht/nutzniessung-wohnrecht.html

mein tipp: sucht euch einen andern anwalt, der sich besser im erbrecht auskennt !!!
Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
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goodie: frau erbt vom eigengut des mannes die hälfte !
Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
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also: von anfang an für alle:

beim ableben eines ehegatten wird erst der güterstand aufgehoben.

da wird aufgeteilt in eigengut mann, eigengut frau, errungenschaft frau, errungenschaft mann.

im ordentlichen (normalen) güterstand der errungenschaftsbeteiligung, steht jeweils einem ehegatten die hälfte der errungenschaft des andern zu (der sogenannte vorschlag)

eigengut und hälfte der eigenen errungenschaft sowie hälfte der errungenschaft des überlebenden ehegattens ergeben dann das erbe des verstorbenen.

davon erbt der überlebende ehegatte nochmals die hälfte, und die kinder die andere hälfte.

haben also beide ehegatten kein eigengut, so bekommt der überlebende ehegatte eigentlich 3/4 des ganzen vorhandenen vermögens und die kinder 1/4. (1/2 aus der gütertrennung und 1/2 von der andern hälfte aus dem erbe).
Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
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und jetzt: ob ihr das haus vor oder nach der hochzeit übernommen habt spielt keine rolle. da es ein erbvorbezug ist, ist und bleibt es eigengut deines mannes.
fisi
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erbvorbezüge und schenkungen (was faktisch das selbe ist), können von der ausgleichspflich ausgenommen werden. muss aber eindeutig und klar im testament festgehalten sein.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
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thomas, bitte verwirre nicht noch mehr.... ausgleichspflichtig wär ja nur der mann (oder eben dann die erben) wenn es um das teilen des erbes der eltern des ehemannes geht. da wir aber die familiären verhältnisse da nicht kennen (ev. lebt nur noch ein elternteil und der ehemann ist das einzige kind... somit entfällt jegliche möglichkeit der ausgleichspflicht), macht es diesbezüglich absolut keinen sinn, sich darüber auszulassen !
Pippilangstrumpf
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PS: liebe und jetzt, bitte entschuldige die formulierung bez. deiner schwiegereltern. der ton hätte so nicht sein sollen. ich hab aber schon eine situation erlebt, wo dann die schwiegereltern der schwiegertochter das leben sehr schwer gemacht haben. darum ist dieser gedanke nicht zu vernachlässigen. natürlich ist der gedanke an eine neue partnerschaft für dich im moment wahrscheinlich absolut undenkbar. aber manchmal schreibt das leben ganz verrückte geschichten (auch schon am rande miterlebt icon_wink.gif

alles alles liebe!
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
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ppls,

klar mach es sinn, denn der ehemann könnte seiner frau vermögensteile aus dem eigengut oder aus seinem anteil an der errungenschaft schenken und sie von der ausgleichspflicht befreien.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
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thomas, und jetzt hat aber geschrieben, dass eine schenkung an sie nicht in frage kommt, weil dann auch die hypothek überschrieben werden müsste, und dies nicht möglich ist, weil sie, solange ihr ehemann noch nicht verstorben ist, kein einkommen hat. somit gibt ihr die bank keine hypothek...