Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 1243
liebe und jetzt...
sorry, ich ärgere mich gerade über meinen berufskollegen...
wenn das haus eigengut deines mannes ist, dann solltet ihr gerade einen ehevertrag machen!
hier die verschiedenen möglichkeiten:
http://www.hev-schweiz.ch/home/kategorien/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=3114&tx_ttnews%5Bpointer%5D=8&cHash=87b12e72e1
auch wenn du kein "einkommen" im sinne von lohn hast, so wirst du renten bekommen (witwenrente und halbwaisenrente aus der ahv sowie witwen- und halbwaisenrente aus der pensionskasse) da gilt es zu berechnen, wie hoch die sind, um zu wissen, ob das haus tragbar ist für dich.
das andere ist "das lebenslange wohnrecht". vielleicht hast du in 5 jahren keine lust mehr, unter den argusaugen deiner schwiegereltern zu leben und möchtest dein leben neu gestalten, und vielleicht auch wieder eine beziehung eingehen. mit dem lebenslangen wohnrecht hast du nichts mehr, wenn du ausziehst. viel mehr würde da die nutzniessung machen. dann kannst du auch ausziehen und kannst das haus vermieten. diese möglichkeit hast du beim wohnrecht nicht.
mehr dazu: http://www.hausinfo.ch/home/de/recht/erbrecht/nutzniessung-wohnrecht.html
mein tipp: sucht euch einen andern anwalt, der sich besser im erbrecht auskennt !!!
sorry, ich ärgere mich gerade über meinen berufskollegen...
wenn das haus eigengut deines mannes ist, dann solltet ihr gerade einen ehevertrag machen!
hier die verschiedenen möglichkeiten:
http://www.hev-schweiz.ch/home/kategorien/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=3114&tx_ttnews%5Bpointer%5D=8&cHash=87b12e72e1
auch wenn du kein "einkommen" im sinne von lohn hast, so wirst du renten bekommen (witwenrente und halbwaisenrente aus der ahv sowie witwen- und halbwaisenrente aus der pensionskasse) da gilt es zu berechnen, wie hoch die sind, um zu wissen, ob das haus tragbar ist für dich.
das andere ist "das lebenslange wohnrecht". vielleicht hast du in 5 jahren keine lust mehr, unter den argusaugen deiner schwiegereltern zu leben und möchtest dein leben neu gestalten, und vielleicht auch wieder eine beziehung eingehen. mit dem lebenslangen wohnrecht hast du nichts mehr, wenn du ausziehst. viel mehr würde da die nutzniessung machen. dann kannst du auch ausziehen und kannst das haus vermieten. diese möglichkeit hast du beim wohnrecht nicht.
mehr dazu: http://www.hausinfo.ch/home/de/recht/erbrecht/nutzniessung-wohnrecht.html
mein tipp: sucht euch einen andern anwalt, der sich besser im erbrecht auskennt !!!