Behaltet den Kassenbon bei Euch...!

pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
Was mich vor allem wundert, was aber nicht ganz klar aus dem Text hervorgeht, ist wer denn entschieden hat.
Im Text steht, dass die Frau den Einkauf hergeben musste, wenn es sich auch nur teilweise um Lebensmittel handelte, dann müsste es ja auf der Stelle gewesen sein und nicht erst nach einem Gerichtsurteil, was aber bedeutete, dass die Polizei entschieden hätte, was aber ebenfalls nicht sein kann, resp. sein dürfte. Ein Kassenbon ist allenfalls ein Indiz dafür, dass er die selben Artikel bezahlt hat, aber keineswegs ein gesicherter Beweis, dass diese Artikel in diesem Wägeli auch sein Eigentum sind und die Polizei hat jedenfalls bei und noch keine richterliche Befugnisse, sondern darf höchstens die Beweise sichern.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
Gelöschter Benutzer
ich kann mir nicht vorstellen, dass das so einfach geht! was registriert denn die cumulus-karte?
Amalthea
Dabei seit: 02.11.2005
Beiträge: 212
Diese Geschichte ist eine sogenannte Urban Legend, welche schon seit Jahren durchs Internet geistert.
Man sollte nicht alles glauben was man so zu lesen bekommt ;o)

Siehe auch:
http://hoax-info.tubit.tu-berlin.de/hoax/kassabon.shtml
@Promedan
Dabei seit: 28.07.2011
Beiträge: 342
Faszinierend! Manche hier gehen wie selbstverständlich davon aus, das man nur in der Migros einkauft und alle eine Cumulus Karte besitzen.

Das muss aber nicht so sein. Im Eingangsposting steht auch nichts von Migros oder Cumulus Karte, nicht?
magdalena
Dabei seit: 03.01.2009
Beiträge: 581
Etwas wares ist leider dran. Vielleicht nicht ganz so wie hier beschrieben.
magdalena
Dabei seit: 03.01.2009
Beiträge: 581
ein H hinterherwerf
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
was antolino hier beschreibt ist seit jahrzehnten ein schulbeispiel zur veranschaulichung des übergangs von nutzen und gefahr sowie der nachweissicherheit an eigentum. ein klassiker aus dem rechtskunde-unterricht.

dass es in der praxis - nachdem es auch an schulen so gelehrt wird icon_wink.gif - auch vorkommt, ist durchaus denkbar. das nachweisproblem besteht besonders bei barzahlung tatsächlich. zudem entsteht eine verunsichernde allenfalls peinliche situation, mit welcher umzugehen nicht allen gleich leicht fällt.

dass dafür die spurensicherung aufgeboten wird, wie pluto schreibt, ist wenig realistisch. zur aushändigung der ware ist die primäre frage, wie resistent und resolut die personen sind.
gehen wir von der geschichte, wie von antolin beschrieben aus, ist es grundsätzlich richtig, die polizei aufzubieten. manchmal genügt es schon, damit einen betrüger mit kassenbon abzuschrecken. rechtlich wäre es ja tatsächlich ein diebstahl, wobei die warendiebin die polizei ruft. sich aber dann auf eine "belehrung" der polizei einzulassen, dass der besitzer der quittung auch der eigentümer ist, wäre wenig konsequent.
richtiger wäre, von der polizei die identität des quittungsbesitzers amtlich feststellen zu lassen und vor ort klage wegen diebstahl (quittung), nötigung und betrug zu stellen. damit kommt die polizei nicht um eine ermittlung herum, wobei z.b. die videoaufzeichnungen geprüft werden können. auch verschafft es zeit, zu prüfen, ob ein auszug via cumulus/superpunktregistrierung möglich ist. die wahrscheinlichkeit, dass zwei personen einen absolut identischen einkauf in diesem umfang tätigen wäre nämlich extrem gering. die ware würde u.U. sichergestellt, so dass keine der parteien diese in die finger bekommt.

der grundsatz, dass der besitzer der quittung in aller regel auch als eigentümer gilt, bleibt. doch bestehen in einer solchen situation - wenn die betroffene konsequent bleibt - sehr gute reale chancen, die sache wirklich zu klären... und allenfalls einen trickbetrüger dingfest zu machen.
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
@angelface, wieso soll eine Spusi unrealistisch sein, wenn diese vor Ort von dem betrogenen gefordert wird?
Falls beide fix auf ihrem Standpunkt beharren ist eine gerichtliche Beurteilung unumgänglich, und eine Spusi sehr nützlich, zumal eine Sicherung der Fingerabdrücke nicht allzu aufwendig ist.

Anderst herum ist es ja auch möglich einen Artikel zu kaufen, und mit der Quittung den selben Artikel nochmals zu klauen. Ehrlich gesagt gehe ich eher ungern Kleider kaufen, wenn ich Kleider trage, welche aus dem selben Geschäft stammen und immer noch im Sortiment sind. Schliesslich trage ich nicht die Kassenbons sämtlicher Kleidungsstücke auf mir und diese sind in der Regel so sauber, dass ich nicht über Spuren beweisen kann, dass sie nicht neu sind icon_wink.gif

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Was an der Geschichte nicht stimmen kann:
Der Mann muss haargenau gewusst haben, was die Frau eingekauft hat. Also wieviel Fleisch, Milch, Gemüse, welches gewogen wird, etc. Wusste er denn und woher, was sie und wieviel sie gekauft hat.

Weiter müsste er gleich unmittelbar vor oder nach ihr dieselbe Ware in derselben Menge gekauft und bezahlt haben. Er kann ja nicht mit einem Kassenbon kommen, der 3 h alt ist, ihrer gerade 5 Minuten.
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
@GabrielaA, der Mann hat den Quittung welche die Frau z.B. in den Abfalleimer nach der Kasse geworfen hat, wieder heraus geholt und damit behauptet, dass dies sein Einkauf wäre.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)