Behaltet den Kassenbon bei Euch...!

Paulina
Dabei seit: 01.01.2002
Beiträge: 157
@ angelface

wie soll denn das funktionieren mit dem Wägen der Ware bei selber eingescannter Ware? Der Witz ist ja dass man es NICHT auf das Band legen muss. Wo wird denn gewogen?

Habe auch 2 mal selber gescannt und habe es wieder aufgegeben. Da muss man sich so konzentrieren, damit man sicher nichts vergisst. Und wenn man etwas vergessen hat wird man noch bestraft?
pascale 11
Dabei seit: 27.03.2002
Beiträge: 927
Ich hab nicht alles gelesen, aber bei so einem grossen Einkauf hätte sich doch bestimmt die Kassiererin noch erinnert.... also ich glaub das nur bedingt!
Gelöschter Benutzer
Wenn die Geschichte stimmt: Könnte man nicht Strafanzeige stellen wegen Betrugsversuchs? Da würden sicher anders Beweise aufgenommen (Fingerabdrücke?) als bei einem "wem gehörts" vor dem Laden.
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
Wie schon geschrieben, liefe so eine Geschichte eigentlich anderst herum. Besitzer ist derjenige, welcher eine Ware in den Händen hält und über sie Verfügt. Eigentümer ist derjenige dem die Ware rechtlich gehört. Da aber die Eigentumsvermutung gilt, geht man davon aus, dass derjenige, welcher etwas Besitzt auch der Eigentümer ist ohne dies zusätzlich beweisen zu müssen. Dies wiederum bedeutet, dass ein Eigentümer die Ware von einem Besitzer gerichtlich per Klage zurück fordern müsste. Die Ware im Einkaufswägeli bleibt demnach trotz Quittung bei der Besitzerin, bis ein Gericht einen evtl. Diebstahl bestätigen würde.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
sehe es in der selben richtung wie pluto.

die polizei könnte die ware höchstens sicherstellen, aber auf keinen fall der anderen partei übergeben. ansonsten würde sie sich eine judikative rolle anmassen, welche ihr nicht zusteht.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
goodie31
Dabei seit: 04.04.2002
Beiträge: 2079
pluto: Sowas könnte mir nie passieren da ich die Quittung immer behalte. Wie du schreibst, kann der andere eh nix machen. Er müsste den Einkauf einklagen. Sache gits... ich denke die Geschichte basiert auf einem Märchen.
Antolino
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 11.03.2010
Beiträge: 210
So schräg das Ganze auch tönt. In der heutigen Zeit ist leider vieles möglich.
Und einige schrecken auch vor solchen dreisten Aktionen nicht zurück.

Anscheinden gibt es ein paar wenige Forümler, Bekannte von Polizisten, die sowas auch schon mitbekommen haben.
Oder auch selbst komisches erfahren haben _ haben sie in der Pizzaschachtel im TK Bahrgeld gelagert? So die Frage der Polizei nach einem Einbruch - Die Tiefkühltruhe war offen.


So wünsche ich Euch en guete Tag ohne negativen Erlebnisse
Antolino
kleine hexe5
Dabei seit: 07.10.2006
Beiträge: 255
gehört diese Geschichte nicht zu solchen wie "Die Spinne in der Yucca Palme", wo jemand was erzählt, er hätte gehört, der und die und das; aber KEINER kennt den, dems passiert ist. Ich kenne die Geschichte schon länger, "früher" noch mit DDR und BRD Bürger, gleich nach der Wende...
-Königin-
Dabei seit: 27.06.2009
Beiträge: 968
@Antolino
dir kann man anscheinend auch alles erzählen und du glaubst es auch noch! icon_wink.gif
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
In der Praxis könnte ich mir jedoch gut vorstellen, dass ein Polizist, welcher ja kein Jura studiert hat, sich vom vermeidlich stichfesten Beweis täuschen lässt und seine Kompetenz wirklich überschreitet in dem er die Frau anweist das "Diebesgut" zurück zu geben.

Eine entrissene Handtasche wird schliesslich auch zurück gegeben obwohl der Dieb temporär der Besitzer ist und auch für ihn im Prinzip die Eigentumsvermutung gelten müsste. Wenn die Sachlage jedoch offensichtlich ist überwiegt wohl zum Glück noch immer meistens der Menschenverstand über die reinen Paragrafen icon_wink.gif

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)