Putzfrau bezahlen - wie ziehe ich die AHV ab?

shishka
ThemenerstellerIn
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Beiträge: 1
icon_biggrin.gif Hallo
Ich bin grad dabei, zum ersten Mal eine Putzfrau anzustellen. Sie wird bloss 4 Stunden die Woche bei uns arbeiten (putzen, kochen, mit Kids essen).
Ich habe schon mal ne Unfallversicherung abgeschlossen und das AHV-Formular runtergeladen. In den Hausdienstunterlagen der AHV habe ich gelesen, dass bei so wenigen Stunden keine Taggeldversicherung angezeigt ist (das will sie eigentlich), sondern klare Ansätze bestehen, wie lange der Lohn bei Krankheit fortgezahlt werden muss, je nachdem wie lange sie schon bei einem arbeitet. Soweit ist alles klar.
Nicht wirklich schlau werde ich aber, wie ich das mit den Abzügen bezahltechnisch zu erledigen habe.
Sie will 30.- brutto (also vor den Abzügen). Die AHV rechnet aber nur ein Mal im Jahr ab. Ich weiss also nicht im Voraus, wie viel weniger sie von mir effektiv erhält. Ziehe ich ihr den jährlichen AHV-Betrag nun einfach vom letzten Monatslohn ab? Wie handhabt ihr das? icon_rolleyes.gif Oder hat euch die AHV von Anfang an mitgeteilt, wie hoch der Abzug pro Monat sein wird?
Danke für eure Hilfe.
taraxacum
Dabei seit: 27.01.2004
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@shiska

Ich rechne wie folgt ab:

Bruttolohn + 8.33% Feriengeld - 6.25% AHV = Nettolohn (ausbezahlt)

Wenn du die Frau bei der AHV anmeldest (musst du machen, sobald sie bei dir arbeitet), stellen diese dir ein Formular zu, in welchem du hochgerechnet den ungefähren Lohn eintragen musst. Ende Jahr schickst du der AHV das Lohnblatt mit den effektiv bezahlten Löhnen und du erhältst eine Rechnung betreffen der Differenz (Geld retour oder nachzahlen). Läuft alles sehr unkompliziert.

Der Putzfrau gebe ich jeden Monat einen Lohnzettel ab. Ich habe eine exel-Tabelle, in der ich alles eintrage. Ende Jahr musst du den Lohnausweis für die Steuern ausfüllen.

Wisse immer was du sagst, aber sage nicht immer, was du weisst.
Quest
Dabei seit: 05.11.2002
Beiträge: 975
Achtung 6.25% bei der AHV reichen nicht.

Da du eine Pauschalabrechnung machst, muss du noch 5 % Steuern abziehen.

Dafür muss dann die Putzfrau diesen Verdienst nicht bei der Steuererklärung eintragen und auch keinen Lohnausweiss ausfüllen.

@taraxacum
Hast du ein Geschäft, wenn ja stimm das was du sagst, wenn nein, dann wirst du Ende Jahr eine böse Überraschung erleben. Weil auf der AHV Rechnung die 5% Quellensteuer noch drauf kommen.

Ist mir bei der ersten Putzfrau passiert.


Schau mal hier
http://www.beobachter.ch/konsum/dienstleistungen/artikel/putzfrauen_damit-alles-sauber-ist/?gclid=Cj0KEQjw3vyeBRDt673h5ZTYrdQBEiQAzhkf8sDxBZ_GBzhziXbAw-Pcr-1l7hCXamDJv3ZUCuOdFeYaAmqM8P8HAQ#

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 04.08.2014 um 09:58.]
taraxacum
Dabei seit: 27.01.2004
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@Quest

Meine Putzfrau bezahlt ganz normal Steuern, dazu bekommt sie von mir einen Lohnausweis Ende Jahr. Sie bezahlt nicht Quellensteuer (kommt auf die Niederlassungsbewilligung drauf an).

Wisse immer was du sagst, aber sage nicht immer, was du weisst.
Quest
Dabei seit: 05.11.2002
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"taraxacum" schrieb:

@Quest

Meine Putzfrau bezahlt ganz normal Steuern, dazu bekommt sie von mir einen Lohnausweis Ende Jahr. Sie bezahlt nicht Quellensteuer (kommt auf die Niederlassungsbewilligung drauf an).


Habe ich auch gedacht. Ist aber nicht so.
Es heisst zwar Quellensteuer, ist aber nicht die uns bekannte Quellensteuer.

Wenn man das vereinfachte Abrechnungsverhahren gewählt hat, dann wird vom Lohn 5% als Steuern (eben hier genannt Quellensteuer) abgezogen.

http://www.svazurich.ch/hausangestellte

Dann muss, wie bereits erwähnt, die Putzfrau den Lohn nicht in der ordendlichen Steuererklärung aufführen und man muss keinen Lohnausweis ausstellen.

Ich bin selber reingefallen, bei der ersten Putzfrau und durfte die 5% aus eigenem Sack bezahlenbanghead.gifbanghead.gif
taraxacum
Dabei seit: 27.01.2004
Beiträge: 1317
Möglicherweise kantonal unterschiedlich?
Ich mache das schon einige Jahre so....musste noch nie so etwas wie Quellensteuer bezahlen.


Wisse immer was du sagst, aber sage nicht immer, was du weisst.
Quest
Dabei seit: 05.11.2002
Beiträge: 975
"taraxacum" schrieb:

Möglicherweise kantonal unterschiedlich?
Ich mache das schon einige Jahre so....musste noch nie so etwas wie Quellensteuer bezahlen.



Dann hast du ev. angefangen, bevor man die vereinfachte Abrechnung machen konnte.

Aber es ist def. National und nicht Kantonal..
Lorel
Dabei seit: 28.08.2008
Beiträge: 65
Man kann wählen ob man die vereinfachte oder die "normale" abrechnung wünscht. Wenn die Putzfrau Quellensteuerpflichtig ist, ist die vereinfachte Abrechnung viel einfacher. Ansonsten spielt es keine Rolle. Als Arbeitgeber kann man aber nicht immer wieder wechseln bei jeder Neuanstellung.
Was es kantonal gibt, sind eine Art Normarbeitsvertrag, so ist z.B. Im kanton Zürich eine Krankentaggeldversicherung obligatorisch, ausser man vereinbart etwas anderes im Arbeitsvertrag.
Quest
Dabei seit: 05.11.2002
Beiträge: 975
"Lorel" schrieb:

Man kann wählen ob man die vereinfachte oder die "normale" abrechnung wünscht. Wenn die Putzfrau Quellensteuerpflichtig ist, ist die vereinfachte Abrechnung viel einfacher. Ansonsten spielt es keine Rolle. Als Arbeitgeber kann man aber nicht immer wieder wechseln bei jeder Neuanstellung.
Was es kantonal gibt, sind eine Art Normarbeitsvertrag, so ist z.B. Im kanton Zürich eine Krankentaggeldversicherung obligatorisch, ausser man vereinbart etwas anderes im Arbeitsvertrag.



ACHTUNG NOCHMALS:
Die Quellensteuer die auf der Vereinfachten Abrechnung abgezogen wird, ist nicht die Quellensteuer die die Ausländer bezahlen müssenbanghead.gifbanghead.gifbanghead.gifbanghead.gifbanghead.gif

Es wird zwar Quellensteuer genannt, ist aber ganz einfach der Steueranteil der Putzfrau, egal welcher Nationalität. Somit muss sie dann den Lohn NICHT MEHR auf der Steuererklärung melden.
Lorel
Dabei seit: 28.08.2008
Beiträge: 65
Wenn ich als Arbeitgeber einen quellenpflichtigen Arbeitnhemer habe muss ich die Quellensteuer abrechnen. Dies entfällt mit der vereinfachten Abrechnung. Bei anderen Arbeitnehmern ist ist nicht meine Sache, da kann ich auch normal abrechnen und der Arbeitnehmer gibt es bei seiner Steuererklärung an. Ich kann trotzdem die vereinfachte AHV-abrechnung machen sehe einfach keinen Vorteil darin.