Putzfrau bezahlen - wie ziehe ich die AHV ab?

Quest
Dabei seit: 05.11.2002
Beiträge: 975
"Lorel" schrieb:

Wenn ich als Arbeitgeber einen quellenpflichtigen Arbeitnhemer habe muss ich die Quellensteuer abrechnen. Dies entfällt mit der vereinfachten Abrechnung. Bei anderen Arbeitnehmern ist ist nicht meine Sache, da kann ich auch normal abrechnen und der Arbeitnehmer gibt es bei seiner Steuererklärung an. Ich kann trotzdem die vereinfachte AHV-abrechnung machen sehe einfach keinen Vorteil darin.



Das meine ich:

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren mit Steuerabzug

Hausdienstarbeitgebende können das vereinfachte Abrechnungsverfahren wählen. Es ist ideal für kurzfristige oder im Umfang geringe Arbeitsverhältnisse: Der Arbeitgeber zieht die Beiträge an AHV, IV, EO, Arbeitslosenversicherung und Steuer vom massgebenden Lohn ab und rechnet mit seiner Ausgleichskasse jeweils per Ende Jahr ab. Die Ausgleichskasse schickt den Arbeitnehmenden für die Steuererklärung eine Bescheinigung über die abgelieferte Steuer. Deshalb braucht der Arbeitgeber keinen Lohnausweis auszufüllen.
Lorel
Dabei seit: 28.08.2008
Beiträge: 65
Genau: "kann", d.h. man muss nicht, und man muss auch nicht die 5% abziehen.
yucca
Dabei seit: 08.02.2007
Beiträge: 3069
Ich habe drei Jobs als RAUMPFLEGERIN, im Stundenlohn und kenne von meinen Arbeitgeber zwei Verschiedene Möglichkeiten.
1. Ich erhalte den monatlichen Lohn, nach geleisteten Stunden ohne Abzüge. Der Arbeitgeber muss per ende Jahr die geleisteten Stunden angeben und erhält die Rechnung die wir zu je 50% Aufteilen.
2. Der Arbeitgeber zieht mir monatlich die AHV ab und zahlt diese im Januar ein.

Ich habe noch eine Frage zur Unfallversicherung.
Wie ist es gesetzlich geregelt mit den Kosten? Muss der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu je 50% für die Prämien aufkommen oder der Arbeitgeber/Arbeitnehmer zu 100% ?
Auch hier erlebe ich beides. Ein Arbeitgeber bezahlt 100% der andere 50%, was ist richtig.

Auch aus Steinen, die in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen.
Ria
Dabei seit: 23.07.2012
Beiträge: 106
Ich bezahle als Arbeitgeber die Unfallversicherung zu 100% und bin der Meinung, dass ich das auch muss.

wozu ich mir das wohl in mein Leben eingeladen habe?
Universum
Dabei seit: 13.05.2013
Beiträge: 1515
UVG 100% AG
NBU 50% AG 50% AN

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und triff keine Entscheidungen wenn Du traurig bist.

Autor unbekannt.
Steffy
Dabei seit: 14.08.2015
Beiträge: 4
Hallo Zusammen.

ich habe ein informativen Artikel gefunden der zeigt wieviel man einer Putzfrau zahlen sollte und wie das mit der Ahv, Versicherung geht. Für mich war sehr interessant zu sehen, was in der Schweiz so für Putzfrauen bezahlt wird. Gute Orientierung. Vielleicht hilft es ja euch. http://quitt.ch/fairer-lohn-putzfrau
goodie
Dabei seit: 12.11.2011
Beiträge: 3198
Quitt kann ich auch empfehlen, hab meinen Lohn auch dort drüber bekommen. Allerdings Steffy das Thema ist alt..... banghead.gif

„Es gibt keinen Weg zum Frieden, denn Frieden ist der Weg."

Mahatma Gandhi