
Malaika Liv
Dabei seit: 16.08.2004
Beiträge: 87
@susy, ja einfach zu impfen ist Körperverletzung! Erst wenn man zu einer Impfung einwilligt, gilt es vor dem Gesetz nicht mehr als Körperverletzung.
Dass während der Schuluntersuchung einfach geimpft wurde, habe ich auch schon gehört, die sind sich wohl nicht bewusst, dass man sie dann wegen Körperverletzung anzeigen könnte!
@GeduldbringtRosen, ich habe mal die Reaktionen auf eine Unverträglichkeit eines Inhaltsstoffes der gängigen Impfungen studiert, mit dem Gedanken, dass ich bei einem Schuluntersuch darauf hinweisen könnte, dass der Sohn eben eine solche Unverträglichkeit haben soll. Aber ich denke vermutlich wieder viel zu weit, grösstenteils gibt es beim Impfthema in der Schule kein Problem, weil das die Entscheidung der Eltern ist, ob sie impfen wollen oder eben nicht. Diese Gedanken habe ich mir gemacht, weil mich das erschreckt hat,dass in der Schuluntersuchung einfach geimpft wurde (genannte Beispiele).
Dass während der Schuluntersuchung einfach geimpft wurde, habe ich auch schon gehört, die sind sich wohl nicht bewusst, dass man sie dann wegen Körperverletzung anzeigen könnte!
@GeduldbringtRosen, ich habe mal die Reaktionen auf eine Unverträglichkeit eines Inhaltsstoffes der gängigen Impfungen studiert, mit dem Gedanken, dass ich bei einem Schuluntersuch darauf hinweisen könnte, dass der Sohn eben eine solche Unverträglichkeit haben soll. Aber ich denke vermutlich wieder viel zu weit, grösstenteils gibt es beim Impfthema in der Schule kein Problem, weil das die Entscheidung der Eltern ist, ob sie impfen wollen oder eben nicht. Diese Gedanken habe ich mir gemacht, weil mich das erschreckt hat,dass in der Schuluntersuchung einfach geimpft wurde (genannte Beispiele).
Nicht in Problemen sondern in Lösungen denken