Airsoft..."alle andern" spielen damit?!? Erfahrungen?

Gufechnopf
Dabei seit: 18.03.2007
Beiträge: 3509
@ Goldfisch
Das mit dem Schützenclub war dann auch mein Vorschlag. Aber das wollten sie nicht. Und irgendwer konnte ihnen die Waffen beschaffen. Irgendwie findet sich immer ein grosser Bruder, der einem das beschafft.

Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut (und Phantasie), Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Gufechnopf
Dabei seit: 18.03.2007
Beiträge: 3509
@ Promedan
Die Pistole schiesst so kleine gelbe Chügeli.

Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut (und Phantasie), Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
@Promedan
Dabei seit: 28.07.2011
Beiträge: 342
www.airsoft.ch

Seit dem 12.12.2008 ist das neue Waffengesetz in Kraft
Seit diesem Datum muss bei sämtlichen Käufen von Airsoft-Guns ein Altersnachweis (Mindestalter 18 Jahre) erbracht werden. Es gilt auch ein allgemeines Trageverbot in der Öffentlichkeit. Weitere Informationen finden Sie in unserem FAQ.
zitrone77
Dabei seit: 12.10.2007
Beiträge: 79
http://www.kapo.zh.ch/internet/sicherheitsdirektion/kapo/de/fach/jd/schwerpunkte/waffen.html

Das hier habe ich noch gefunden. Grundsätzlich, so wie ich es verstanden habe, fallen sie unter das Waffengesetz. Der Erwerb ist ab 18 Jahren erlaubt. Wer verkauft den diese Waffen an minderjährige??

lg
Gelöschter Benutzer
@promedan, ja genau, so hat mir das die polizistin erklärt. de fakto heisst das, dass die dinger für 13 jährige aber verboten sind.
Myz
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 17.09.2005
Beiträge: 373
Also Sohni spricht auch von "kleinen gelben Chügeli"...
Und den Schützenclub haben wir auch schon vorgeschlagen, aber er will eben "mit seinen Freunden spielen". Es geht also ganz klar ums Dazugehören, nicht ums Schiessen an sich.
zitrone77
Dabei seit: 12.10.2007
Beiträge: 79
oder hier:


Der Erwerb von Softair-Waffen:

Ab dem 12. Dezember 2008 gilt das neue Waffengesetz. Softair-Waffen zählen nun zu den sogenannten privilegierten Waffen, es wird KEIN WAFFENERWERBSSCHEIN benötigt, jedoch muss ein Vertrag zwischen dem Händler und dem Käufer abgeschlossen werden. Bei jedem Kauf wird die Identitätskarte oder der Pass überprüft. Das Mindestalter für den Kauf einer Softair-Waffe ist 18 Jahre. Privatkäufer dürfen, ohne Bewilligung, keine Airsoftwaffen mehr vom Ausland selber importieren. Besteht bei einer Person der Verdacht, dass sie sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährden könnte, sind wir verpflichtet, den Verkauf zu unterbinden.

http://www.swissairsoftcenter.ch/law.php
Gelöschter Benutzer
zitrone, meine jungs und ihre kollegen wollten den deal ja über den vater eines kollegen abwickeln (kopfschüttel, dass der da noch gemacht hätte....)
das heisst: im internet in d auf dessen namen bestellen. und schon wären sie hier gewesen wenn die böse mutter goldfisch da nicht geklemmt hätteicon_wink.gif
Gufechnopf
Dabei seit: 18.03.2007
Beiträge: 3509
@ Zitrone
Im Ausland bekommt man die ab 16 Jahre. Anscheinend. Denn irgendwie sind meine Stiefsöhne zu solchen Waffen gekommen. Und alles was verboten ist, das ist erst recht spannend. Leider icon_frown.gif(

Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut (und Phantasie), Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Gelöschter Benutzer
myz, dann soll er doch mit seinen freunden in den schützenvereinicon_smile.gif