bezahlte Tage bei OP von Kind?

lirumlarum122
Dabei seit: 18.09.2013
Beiträge: 184
Es kommt auf die Versicherung und den Vertrag (z.B. GAV) an.
Ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für diese Absenzen Lohn zu leisten hat, richtet sich nach denselben Regeln wie bei Krankheit eines nicht versicherten Arbeitnehmers, siehe OR 324a
Cornelia M.
Dabei seit: 13.02.2014
Beiträge: 19
Unser jüngstes Kind wurde im Winter 2013 geplant operiert. Ohne Eltern-Betreuung läuft im Kispi bekanntlich nichts, sodass wir am OP's Tag gemeinsam anwesend waren.
Mein Mann verlangte von der Aerztin ein entsprechendes Zeugnis für den AG, was er auch problemlos bekam. Der AG hat das sodann unter "familiäre Pflichten" auch anstandslos vergütet.
Die übrigen Tage bzw. Wochen habe ich als Mutter dann alleinig übernommen.

Fazit: 1 Tag bei einem jüngeren Kind (würde mal sagen so unter 12-15j.) sollte drin liegen, mehr gibt es auch gar keinen Grund dazu, ausser es handelt sich um eine alleinerziehende Person.

lG Conny
Quest
Dabei seit: 05.11.2002
Beiträge: 975
"lirumlarum122" schrieb:

Es kommt auf die Versicherung und den Vertrag (z.B. GAV) an.
Ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für diese Absenzen Lohn zu leisten hat, richtet sich nach denselben Regeln wie bei Krankheit eines nicht versicherten Arbeitnehmers, siehe OR 324a


Mit der Versicherung des Arbeitsgebers hat das ganze nichts zu tun.

Es ist wie gesagt geregelt wie Kranheit. Ich kenne keinen Arbeitgeber der bei Krankeit bereits ab 1. Tag versichert ist.

Üblich ist nach 30 Tagen. Somit bezahlt der Arbeitgeber diese Tage aus dem eigenen Sack.

Und ich denke auch nicht, dass das bei einem GAV geregelt ist.