lirumlarum122
Dabei seit: 18.09.2013
Beiträge: 184
Es kommt auf die Versicherung und den Vertrag (z.B. GAV) an.
Ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für diese Absenzen Lohn zu leisten hat, richtet sich nach denselben Regeln wie bei Krankheit eines nicht versicherten Arbeitnehmers, siehe OR 324a
Ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für diese Absenzen Lohn zu leisten hat, richtet sich nach denselben Regeln wie bei Krankheit eines nicht versicherten Arbeitnehmers, siehe OR 324a