Darf Lehrerin Schüler als Feigling....

Gelöschter Benutzer
Das passiert wohl jedem Kind einmal, dass man für etwas bestraft wird, jemand anders aber ohne Strafe davon kommt. Ich erkläre das dann so: Wenn ich 150 km/h fahre auf der Autobahn und dabei geblitzt werde, dann kriege ich genau die Strafe, die ich verdiene. Es ändert nichts daran, dass viele andere mal 150 km/h fahren, ohne geblitzt zu werden. Ist ja auch nicht so, dass ich immer dabei erwischt werde. Aber wenn ich erwischt werde, dann ist das halt so und ich habe die Strafe nicht meinem Pech zu verdanken oder dem Glück derer, die nciht erwischt wurden, sondern einzig und allein meinem Fehlverhalten. Und darum geht es letztendlich.

Aus der Reaktion der Lehrerin würde ich jetzt auch mal schliessen, dass das Geläster über diese Frau happig war und nicht einfach bloss eine kleine Randbemerkung unter Kollegen. Darüber würde ich mir Gedanken machen! Solche Äusserungen richten sich nämlich früher oder später dann auch gegen MitschülerInnen. Was man da so hört, wie Schüler in dem Alter austeilen, das ist schrecklich und da lobe ich mir Lehrpersonen, die entsprechend durchgreifen.

Wenn du schon die Lehrerin zitierst ("Feigling"icon_wink.gif, dann könntest du ja auch deinen Sohn zitieren. Wie hat er die Frau denn genannt? Und warum genau? Darf er das?
Fida
Dabei seit: 12.12.2002
Beiträge: 979
yucca

die schulleitung hat überhaupt nicht reagiert, die hat nur versucht mit süssem lächeln alles schönreden zu wollen (darin inst sie einsame klasse...). das brauchte den weg nach ganz oben, damit etwas geschieht. schlussendlich wurde es zum "kampf" gegen die schulleitung und den entspr. lehrer. aber da so viele eltern mitgemacht haben, hat es schlussendlich auch was gebracht.

Man kennt mich oder man kann mich!
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
[ Er wollte erklären, dass auch die anderen 2 mitgelästert haben,... ]

so ne petze ;-(

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 1243
@ me too: du fährst 150 auf der autobahn? ! *entsetztguck* ! icon_wink.gif
eineFremde
Dabei seit: 17.02.2004
Beiträge: 1958
"Er wollte erklären, dass auch die anderen 2 mitgelästert haben"


ich hoffe, du erklärst deinem Sohn, dass das ganz egal ist.
Und genau nichts an SEINEM Verhalten ändert.
Gelöschter Benutzer
@PL

Aber nein doch, rein hypothetisch. Und sonst ist es mein Auto und nicht ich!
;o)tja
Dabei seit: 11.02.2007
Beiträge: 3402
me too - artikel 345.375.4356 des strassenverkehrsgesetztes , zweiter absatz von links, dritter teil ganz hinten; "autos, die zu schnell fahren, werden umgehend verschrottet!"

auch autos müssen lernen, konsequenzen zu tragen!

maul halten, land gewinnen, sicherheitabstand!
spicki
Dabei seit: 02.12.2004
Beiträge: 1428
*lachmichschlapp*

*ooohmmm*
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Einzig die Strafe mit nicht mit dem Velo nicht zur Schule zu fahren, finde ich steht nicht im Zusammenhang mit der Tat.

Kommt halt auch darauf an, wie weit der Schulweg ist.

Und, ob er ein Feigling ist, wenn er über die Person gelästert hat, weiss ich jetzt nicht, ob das feig ist. Feig wäre, wenn er alles abgestritten hätte.

Den Vergleich mit dem zuschnellen fahren, finde ich passend. Einzig ungerecht wäre, wenn der eine mit 150 km/h bestraft, der andere laufen gelassen würde.
Holzwurm
Dabei seit: 28.12.2008
Beiträge: 2952
unser musterbürschtli wurde auch schon mal gezwungen, sich bei einem kameraden resp. seiner mutter für ein schimpfwort zu endschuldigen.allerdings stichelet und beleidigte der junge vorher auf gröbste...jäh nu, so ist das leben.

@tja, ich versteh deine drei worte nicht, ist das ausländisch????

have a nice day