Formulierung Rückstellungsgesuch Kindergarten

Linda80
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 13.02.2016
Beiträge: 2
Hallo zusammen,

wer hat Erfahrung? Meine Tochter ist Anfang Juni 2012 geboren, somit nur 2 Wochen vor dem Stichtag, und würde auf diesen Sommer (August 2016) in den Kindergarten kommen. Wir möchten sie um ein Jahr zurückstellen, so dass sie dann im 2017 in den Kindergarten startet. Dies muss ich bei der Schulpflege mit einem Rückstellungsgesuch und einem Arztzeugnis beantragen.

Hat jemand von Euch Textbeispiele mit Formulierungen für ein solches Gesuch?

Was stand bei Euch im Arztzeugnis?

Ich danke Euch sehr und liebe Grüsse,
Linda
NYC
Dabei seit: 20.11.2015
Beiträge: 83
Erfahrung habe ich zwar nicht, aber möchte Dir trotzdem einen Rat geben.

Am eindrucksvollsten sind Gesuche an eine öffentliche Stelle immer dann, wenn sie auch wirklich die Probleme beschreiben und nicht in abgeschriebenen Floseln abgefasst sind! Daher solltest du beschreiben, wieso dein Kind zurückgestellt werden sollte. Nur so ist doch eine Beurteilung möglich und nicht durch vorgegebene Formulierungen. Der Grund, dass das Kind zwei Wochen vor Stichtag geboren ist, reicht wohl kaum aus um eine Rückstellung zu begründen.
Im Arztzeugnis beschreibt der Arzt, wieso das Kind noch nicht kindergartenfähig ist.
*Fanta*
Dabei seit: 22.01.2006
Beiträge: 981
"Linda80" schrieb:

Hallo zusammen,

wer hat Erfahrung? Meine Tochter ist Anfang Juni 2012 geboren, somit nur 2 Wochen vor dem Stichtag, und würde auf diesen Sommer (August 2016) in den Kindergarten kommen. Wir möchten sie um ein Jahr zurückstellen, so dass sie dann im 2017 in den Kindergarten startet. Dies muss ich bei der Schulpflege mit einem Rückstellungsgesuch und einem Arztzeugnis beantragen.

Hat jemand von Euch Textbeispiele mit Formulierungen für ein solches Gesuch?

Was stand bei Euch im Arztzeugnis?

Ich danke Euch sehr und liebe Grüsse,
Linda



der Stichtag ist doch jetzt Ende Juli

warum genau willst du denn deine Tochter zurück stellen lassen?

hast du schon ein Arztzeugnis dafür, was meint denn euer Knderarzt deswegen?

so eine Formulierung ist doch ganz individuell auf das Kind zugeschnitten und kann nicht einfach so 0815 übernommen werden, ebenso beim Arztzeugnis es ist ja kein Kind genau gleich

und auch schon früher (als das Schuljahr noch im Frühling angefangen hat) gab es halt Kinder die jünger oder älter waren beim Kindergarteneintritt und wird es auch immer wieder geben
KlaraM
Dabei seit: 01.03.2013
Beiträge: 1770
"*Fanta*" schrieb:


der Stichtag ist doch jetzt Ende Juli



Je nach Wohnkanton. Ab 2020 haben dann alle Harmos-Kantone Stichtag 31.7. Jetzt schieben die Kantone den Stichtag in diese Richtung. Im Kanton ZH z. Bsp. ist dieses Jahr der 15.6. Stichtag.
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Im Kanton AG ist seit letzten SJ der Stichtag auf den 31.7. verschoben worden. Mir ist aber nicht bekannt, dass es für die Rückstellung ein Arztzeugnis braucht. Ich kenne jährlich immer wieder Eltern, die ihre Kinder zurück stellen. Ich hatte jetzt nie den Fall, dass Eltern ihr Kind zurück stellten, obwohl es reif für den Kindergarten war. Eher der umgekehrte Fall.

Mir teilen die Eltern jeweils mit, dass sie ihr Kind wohl noch ein Jahr zurückstellen, was ich dazu meine. Von einem Arzt Zeugnis hörte ich nie was.

Meine Freundin hat vor Jahren ihr Kind, welches wenige Tage vor dem Stichtag geboren wurde, ein Jahr zurück gestellt. Ihr wurde gesagt, das Kind werde automatisch im ersten KiGa Jahr vom SPD abgeklärt. Falls sie es für schulreif erklären "müsse" es dann doch mit 6 zur Schule. Die Mutter zerbrach sich den Kopf, Vater drohte mit Anwalt und Gericht, etc. Das Kind kam also mit gut 5 in den Kindergarten, wurde im ersten Jahr abgeklärt und kam tatsächlich mit 6 - nach nur 1 Jahr Kindergarten - in die Schule. Der Entscheid war total richtig. Dieses Jahr hat dem Kind gut getan.
Kleopetra
Dabei seit: 05.09.2013
Beiträge: 3
Wir haben damals unser Sohn, als er in den Obligatorischen Vollzeitkindergarten sollte Rückstellen lassen und er hat dann stattdessen den Teilzeitkindergarten besucht.
Weiss nicht ob inzwischen beide Kindergartenjahre obligatorisch sind.

Wir haben nur ein kurzes Gesuch gestellt, dass beschrieb dass unser Sohn kurz vor dem Stichtag Geburtstag hat und wir überzeugt sind dass er das eine Jahr noch braucht. Wir haben das Angebot für ein persönliches Gespräch geboten.

Schlussendlich wurde es dann bewilligt und ich bis heute (Er ist in der 5. Klasse) "Gotten froh" mich dafür eingesetzt zu haben.
Linda80
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 13.02.2016
Beiträge: 2
Ein lieben Dank an alle, die sich bis jetzt gemeldet haben!

Bei uns ist es so, dass der Stichtag in diesem Jahr der 15.6. ist, aber das ändert sich gerade wegen HarmoS jedes Jahr, d.h. nächstes Jahr ist es der 30.6. und so weiter.

Hier ist es tatsächlich so, dass ein Arztzeugnis und ein ausführliches schriftliches Rückstellungsgesuch mit "guten" Gründen gefordert wird. Daher meine Frage, was andere da so vorgebracht haben und was als guter Grund zählte.

Zusätzlich zum Arztzeugnis haben wir jetzt noch mit einem individuellen Text genau beschrieben, warum wir denken, dass sie das Jahr noch braucht. Der Tipp mit dem Gesprächsangebot ist super, das kommt auch noch rein.

Falls noch jemand einen Tipp hat - ich freue mich über jeden Beitrag!
smile;-)
Dabei seit: 07.05.2015
Beiträge: 8
Als wir an der Info waren für den zweijährigen Kiga, haben sie verschiedene Kriterien aufgeführt, welche das Kind erfüllen sollte, um in den Kiga zu gehen.
- es sollte "trocken" sein. Also keine Windeln mehr benötigen.
- es sollte den Schulweg zu Fuss alleine bewältigen können.

Bei uns ist es glücklicherweise kein Problem, ein Kind zurückzustellen. Aber sonst hätte ich diese zwei Kriterien unter anderem aufgeführt. Unser Sohn (April 12) ist nämlich noch nicht trocken und wir haben auch ein ziemlich weiter Schulweg.
marwitt
Dabei seit: 26.10.2007
Beiträge: 282
"GabrielaA" schrieb:

"Im Kanton AG ist seit letzten SJ der Stichtag auf den 31.7. verschoben worden. "

Das stimmt so nicht. Dieser Stichtag haben nicht alle aargauer Gemeinden, sie müssen ihn aber bis 2017/18 haben.

Ich bin selber Kindergärtnerin und rate allen Eltern welche Kinder mit Geburtstag im Mai, Juni oder Juli haben, ganz genau zu prüfen ob es nicht besser wäre, ihre Kinder ein Jahr zurück zu stellen. Es ist verrückt, die Kinder werden immer kleiner aber die Anforderungen für die Schule bleiben die gleichen. Das kann nicht aufgehen und wird uns noch viele Probleme bereiten

Eine genaue Formulierung möchte ich dir nicht anbieten. Das musst du selber machen. Aber du kannst zum Beispiel in etwas so schreiben.

Mein Kind ist auf Grund seiner emotionalen Entwicklung noch nicht so weit, im Kindergartenalltag zu bestehen.

Oder: Die körperliche und seelische Reife ist noch nicht so weit fort geschritten, dass mein Kind den Kindergarten besuchen kann.

So in der Art würde ich das machen. Viel Glück Marwitt


[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 03.03.2016 um 23:57.]
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
@marwitt: Die Gemeinden hier in der Gegend haben eben alle Stichtag 31.7. Ich unterstreiche voll und ganz deinen Beitrag: Eltern welche Kinder mit Geburtstag im Mai, Juni oder Juli haben, ganz genau zu prüfen ob es nicht besser wäre, ihre Kinder ein Jahr zurück zu stellen". Dabei sollte auch die Meinung von Personen, welche mit dem Kind zu tun haben (z.B. Spielgruppe, Krippe) mit einbezogen werden.