Fotos bei öffentlichen Anlässen/Besuchmorgen ...

Podo
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 23.11.2003
Beiträge: 304
kennt jemand das Informations- und Datenschutzgesetzt IDG.
Wir haben grosse Freude am fotografieren unserer Kinder natürlich sind innert dem Schulbetrieb/Grümpelturnier etc. auch andere Personen mit auf den Fotos. Das kann man ja nicht ganz verhindern.
Jetzt hat sich eine Familie bei uns und bei der Schulgemeinde beschwert sowegen Datenschutz?
Wer hat damit auch schon Probleme gehabt und ich verstehe es nicht ganz es sind ja hunderte von Personen welche fotografierten (Grümpelturnier) und die Fotos werden nur innerhalb der Mitspieler verteilt. Wir haben ja kein Interesse das an die Oeffentlichkeit/Zeitung/Internet zu streuen.
Schöner Sonntag und hoffentlich bald wieder Sonnenschein!

Leben und leben lassen
wülchli
Dabei seit: 18.12.2010
Beiträge: 1047
Ich kenn mich damit nicht aus. Gegen solche Fotos habe ich auch nichts. Mich störts aber, wenn z.T. Fremde NUR mein Kind fotografieren, einfach so. Das sag ich dann aber auch.

Sprachkürze gibt Denkweite
goodie31
Dabei seit: 04.04.2002
Beiträge: 2079
Ein Bild erstellen darf man, das Veröffentlichen ist verboten.

Hast du die Bilder veröffentlicht? Wenn ja dann musst du Theoretisch die anderen Menschen unkenntlich machen, wenn sie dies wünschen. Wenn du die Bilder allerdings nur für dich als Erinnerung gemacht hast und sie in dein Fotoalbum geklebt hast, dann hat die Familie keine Rechtsgrundlage.
Podo
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 23.11.2003
Beiträge: 304
was heisst veröffentlicht. wir haben teilweise die Bilder an die Eltern der Kinder geschickt. Ich finde es wie wülchli, wenn man ja sieht dass man filmt/fotografiert betrifft jetzt vorallem das Grümpelturnier, kann man ja sagen, dass man nicht will dass dieser Junge bzw. ganze Familie nicht fotografiert werden sollte. Ist ja auch ein Ding der Unmöglichkeit. Dass ich nur einzelne Kinder immer fotografiere daran habe ich überhaupt kein Interesse, eine Erinnerung an die Schulgspändli von früher. Ist doch spannend.

Leben und leben lassen
goodie31
Dabei seit: 04.04.2002
Beiträge: 2079
Hmm du hast sie aber im Prinzip schon zu Bild gemacht und verteilst sie. Hast du der besagten Familie auch Bilder zukommen lassen und dann haben sie sich beschwert? Hmm ein öffentlicher Platz, eine öffentliche Veranstaltung, da werden Fotos gemacht.... ich denke wenn man sich an solche Orte begibt muss man damit rechnen dass Erinnerungsfotos gemacht werden. Da diese ja weder in die Zeitung noch im Internet abgedruckt wurden, denk ich mal wirst du keine Schwierigkeiten bekommen.

Sonst schau mal da nach:
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild#Rechtslage_in_der_Schweiz
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
ganz so einfach ist es nicht. lesenswert hierzu:

http://www.altenburger.ch/uploads/tx_altenburger/gh_2002_Das_Recht_am_eigenen_Bild.pdf

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.