Babs
Dabei seit: 16.11.2007
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Wo wohnst du denn? Im Kanton Aargau läuft das so: Jedes Kind hat pro Quartal einen freien Halbtag zugute. Egal wann, auch direkt vor oder nach den Ferien. Nicht eingezogene Halbtage können nicht in das nächste Quartal mitgenommen werden. Zusätzlich kann die Lehrperson einen freien Halbtag gewähren, wenn z.Bsp. ein solcher Fall wie deiner vorliegt.
Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel.