freier Schulhalbtag pro Quartal

Babs
Dabei seit: 16.11.2007
Beiträge: 265
Wo wohnst du denn? Im Kanton Aargau läuft das so: Jedes Kind hat pro Quartal einen freien Halbtag zugute. Egal wann, auch direkt vor oder nach den Ferien. Nicht eingezogene Halbtage können nicht in das nächste Quartal mitgenommen werden. Zusätzlich kann die Lehrperson einen freien Halbtag gewähren, wenn z.Bsp. ein solcher Fall wie deiner vorliegt.

Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel.
carola
Dabei seit: 07.01.2002
Beiträge: 643
bei uns heissen diese tage "familienurlaub" und es gibt 1 tag pro schuljahr. wir dürfen diese tage einziehen, wann wir wollen, auch gleich alle zusammen und vor den ferien. einfach nicht im letzten os-jahr vor den sommerferien, wenn danach ein schulwechsel ansteht.
aber was wir anscheinend auf gar keinen fall sollten ist, den tag "jokertag" nennen, weil das anscheinend nach blaumachen tönt und nicht nach einem seriösen familienurlaub....(?!) ich wurde deswegen schon mal vom klassenlehrer per mail gemassregelt. :-S
sporty71
Dabei seit: 18.02.2005
Beiträge: 507
@Babs
Das ist nicht Kantons sondern Gemeinde abhängig. Bin auch aus dem AG. Habe vorhin geschrieben, wie es hier läuft.
In umliegenden Nachbarsgemeinden ist es auch nicht überall gleich
carola
Dabei seit: 07.01.2002
Beiträge: 643
noch vergessen: eine bewilligung einholen von der schulleitung muss man in jedem fall.
marilou
Dabei seit: 04.05.2004
Beiträge: 0
bei uns (Kt. Bern) haben die Kinder 5 Halbtage pro Schuljahr, welche frei eingesetzt werden dürfen ausser an a.o. Anlässen (Schulreise, Sporttag, Theaterbesuch, Exkursion...).
Diese 5 Halbtage können ohne Angabe von Begründung eingesetzt werden, auch vor oder nach den Ferien. Die Eltern sind aber dafür verantwortlich, dass der dann in der Schule durchgenommene Stoff und Aufgaben zuhause auf-/nachgearbeitet werden.
Diese 5 Halbtage können auch am Stück bezogen werden, d.h. 2 Halbtage geben einen ganzen Tag. Je nach dem wann das Kind am NaMi Schule hat, kann man so 2,5 Tage oder sogar mehr am Stück beziehen.
Die 5 Halbtage sind für 1 Schuljahr und können nicht ein ein nächstes Schuljahr herüber genommen werden.
lieber Gruss, marilou

Leben ist das, was wir daraus machen.
Christa
Dabei seit: 01.01.2002
Beiträge: 422
Bei uns reicht es für eine halben Tag den Lehrer zu Informieren.
Würde also zuerst mal die Lehrperson fragen.
taucherli74
Dabei seit: 19.10.2004
Beiträge: 553
Wir wohnen übrigens auch im Kt. Bern und die Tage heissen Halbtageicon_smile.gif Meine Mutter welche im Kt. Zürich Schulbus fährt erzählt eben immer von diesen Jokertagen und wie restrektiv die Regeln dafür sind. Phu, unsere Schulleitung hätte ganz schön was zu tun wenn sie jeden Halbtag von den Schülern (ca. 425) noch persönlich "bewilligen" müsste! Bei uns werden auch Feriengesuche recht grosszügig gesprochen - selbstverständlich muss der versäumte Stoff aufgeholt werden!
hermine
Dabei seit: 16.12.2002
Beiträge: 168
in der 4. klasse ging eine freundin meiner tochter mit dem flieger in die herbstferien. die mutter hat beim lehrer nachgefragt, ob sie die letzte schulstunde (!) früher gehen könnte am nachmittag. der lehrer hat dies abgelehnt... er hatte schon so viele anfragen btr. früher gehen, dass er schlicht hässig war und gar nichts mehr bewilligte.
petra13
Dabei seit: 16.05.2003
Beiträge: 444
auch bei uns dürfen die "Jokertage" wie sie bei uns heissen nicht unmitelbar vor den Ferien bezogen werden.......ausser man hat einen Namen....bei einigen geht es sehr wohl....icon_frown.gif
dido
Dabei seit: 08.03.2002
Beiträge: 462
Bei uns (ebenfalls Kt. AG) steht:
Gemäss § 38 Schulgesetz hat jeder Schüler Anrecht auf einen freien Halbtag pro Quartal. Die Erziehungsberechtigten müssen den Halbtag im voraus ankündigen; Gründe sind nicht zu nennen.
Bei wichtigen Gründen kann die Lehrkraft bis zu einem Tag oder zwei Halbtagen pro Semester (Schulhalbjahr) Urlaub gewähren. Ein vorzeitiger Schulferienantritt wird nicht als wichtiger Grund angesehen. In diesem Fall muss ein Antrag an die Schulpflege gestellt werden.

Somit könnte der freie Halbtag (Jokertag) pro Quartal jederzeit, auch vor den Ferien, eingezogen werden. Bei uns ist ein ständiges Durcheinander mit diesen Brückentagen (Fronleichnam, Auffahrt), ein Jahr ist frei, ein anderes Mal ist Schule... Meine beiden Kinder haben am Freitag nur morgens Schule, so werden wir wohl erstmals auch einen Jokertag einsetzen.