Für Religionsunterricht bezahlen?

yucca
Dabei seit: 08.02.2007
Beiträge: 3069
Finde ich auch i.O. dass konfessionslose für den Religionsunterricht bezahlen müssen.
Wir sind ref. und haben unsere Kinder selber eintscheiden lassen ob sie konfirmiert werden wollen oder nicht, haben ihnen Vor-und Nachteile erklätt. Beide haben sich für die Konfirmation entschieden.

Auch aus Steinen, die in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
Ne aufklärende Frage an die Redaktion:
Reden wir hier über den Religionsunterricht während der Schule/Schulzeit oder jener spezifische Unti der jeweiligen Landeskirche?

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
RenaW
Dabei seit: 06.10.2005
Beiträge: 1792
fisi, kann nur von unserer Gemeinde schreiben: bei uns findet der Religionsunterricht ausserhalb des Schulunterrichtes statt. Bei uns an der Schule gibt es keinen Religionsunterricht.
Wirbelsturm
Dabei seit: 10.08.2013
Beiträge: 317
Wir haben auch während des Unterrichts kein Fach in Religion, bei uns auch ausserhalb der Schule.
Ebenfalls müssen die, die keiner Landeskirchen angehören auch für den Unterricht bezahlen wenn sie die Kinder schicken möchten.
Wir gehen regelmässig in die Kirche 1mal pro Monat.
Ausserdem helfe ich hin und wider bei veranstaltungen mit, es gibt soviele Dienstleistungen die die Kirche anbieten, für Mitglieder kostenlos da diese ja mit den Steuern bezahlt werden.
Denn es kann ja nicht sein das wir für andere mitbezahlen nur weil sie keine Steuern bezahlen möchten.
Auch müssen diese die aus der Kirche ausgetreten sind und z.B heiraten möchten und das in der Kirche, einen gewissen Betrag bezahlen für die benützung der Kirche.


Mir egal ob ich in den Himmel oder in die Hölle komme, ich hab auf beiden Seiten Freunde.

Menschen glauben oft der Mehrheit und nicht der Wahrheit.

Einige Menschen sind nicht Dumm, die haben einfach nur Pech beim Nachdenken
bubble36
Dabei seit: 31.01.2003
Beiträge: 730
Religionsunterricht wird bei uns von den Kirchen organisiert, jedoch häufig während Schulstd/Randstd. (Kt ZH)
Das andere wäre dann RK Religion und Kultur welches "neutral" von der Schule unterrichtet wird.

"Anita Zulauf Redaktion" schrieb:

Herzlichen Dank für eure Kommentare. Was aber ist, wenn die Eltern (oder ein Teil der Eltern) durchaus einer Landeskirche angehören und gegebenenfalls Kirchensteuern bezahlen, ist es dann auch okay, einen Beitrag zu erheben für das Kind ohne Konfession?


War bei uns der Fall:
Meine Kinder sind nicht getauft, aber in dem Sinne nicht "konfessionslos" da sie durch mich immer noch in der KG registriert sind.
Ich wollte, dass sie die christliche Kultur anschauen und kennenlernen und dann entscheiden können.
Da wir die Kirchensteuern bezahlen (die Kirchgemeinden aber auch viel Tolles leisten! obwohl wir im Geist schon lange ausgetreten sind, ) würde es mir ein wenig aufstossen, wenn wir für die Kinder hätten bezahlen müssten. Die Kirchensteuer bezahlen sie ja noch nicht, da minderjährig.
(War auf jeden Fall vor 8 Jahren bei uns möglich ohne extra Kosten)

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 17.06.2016 um 06:33.]
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
An unserer Schule wurde vor am paar Jahren das Fach "Ethik und Religion " eingeführt. Es wurde da über verschiedene Glauben und auch Kulturen unterrichtet. Ein Schulfach wie Musik oder Turnen und obligatorisch.

Der Religions Unterricht von der Kirche war jeweils an einer Randstunde (7.30/11.00). Später Blockunterricht am SA Morgen nicht im Schulhaus.
Universum
Dabei seit: 13.05.2013
Beiträge: 1515
Ist doch die logische Konsequenz! Von wem beziehen denn die Religionspädagogen ihren Lohn? Von den jeweiligen Kirchen und die wiederum generieren die Gelder über Steuern von den Mitgliedern.
Diese Mentalität, überall nur die Rosinen picken zu wollen geht mir auf den Geist. Austreten aus der Kirche- heiraten und das Begräbnis will man dann aber doch in den kirchlichen Gemäuern. Und sind Menschen in Not, werden sie ganz selbstverständlich zur Caritas geschickt.
Kommt dann die Rechnung, mokiert man sich noch...

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 17.06.2016 um 08:05.]

Versprich nichts, wenn Du glücklich bist.
Antworte nicht, wenn Du wütend bist
und triff keine Entscheidungen wenn Du traurig bist.

Autor unbekannt.
Anita Zulauf Redaktion
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 28.04.2016
Beiträge: 5
@ fisi: Gemeint ist der Religionsunterricht, der während der normalen Schulzeit stattfindet. Die Kinder haben aber die Möglichkeit, in der Schule zu bleiben, während die anderen den Religionsunterricht besuchen.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
"Anita Zulauf Redaktion" schrieb:

@ fisi: Gemeint ist der Religionsunterricht, der während der normalen Schulzeit stattfindet. Die Kinder haben aber die Möglichkeit, in der Schule zu bleiben, während die anderen den Religionsunterricht besuchen.

Also wenn ich das jetzt richtig verstehe, geht's um jenen Unti, der von der Schule organisiert, durch Lehrer unterrichtet und finanziert wird (ist ja je nach Kanton anders geregelt...) - und nicht um jenen, der von der jeweiligen Landeskirche getragen wird? Quasi ein Freifach.

Dann bin ich der Meinung, es sei falsch, für konfessionslose Kinder Geld zu verlangen, denn der ordentliche Schulbetrieb wird ja bereits über die Steuereinnahme finanziert.

Finanziert diesen Unti jedoch eine der Landeskirchen, so kann man über Sinn und Unsinn geteilter Meinung sein, denn durch die Unterrichtung bringt die Landeskirche auch Werbung für sich selber ein und hat die Chance, neue künftige Mitglieder zu werben. Es ist also mitunter eine strategische Frage.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Anita Zulauf Redaktion
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Dabei seit: 28.04.2016
Beiträge: 5
Nein. Der Unterricht wird von der Kirche, also einem Angestellten der Kirche, Religionslehrer, Katechet oder andere, durchgeführt. Der Unterricht findet aber während des normalen Stundenplans statt. Ist also in den Stundenplan integriert. Aber, wie bereits erwähnt, können die Kinder, die den Religionsunterricht nicht besuchen, in der Schule bleiben.